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Fahrzeug- & MotorenteileKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kombiinstrument: 9029.20.31.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kombiinstrument (9029.20.31.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kombiinstrument unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kombiinstrument Produktbild

Ein Kombiinstrument ist ein multifunktionales Anzeigeinstrument für Kraftfahrzeuge. Es besteht aus einem Kunststoffgehäuse mit analogen Zeigeranzeigen und/oder digitalen Displays (LCD/TFT), einer bestückten Leiterplatte mit Mikrocontroller, Schrittmotoren und LED-Anzeigen. Die charakterbestimmende Hauptfunktion ist die Geschwindigkeitsanzeige. Daneben werden Motordrehzahl, Tankfüllstand, Kühlmitteltemperatur und Kilometerstand angezeigt. Je nach Ausführung und Verwendungszweck kommen unterschiedliche Zolltarifnummern in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kombiinstrument beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9029 - Andere Zähler (z.|B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position|9014|oder 9015; Stroboskope
  • Unterposition: 9029 20 - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 9029 2031 - Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 9029 2031 - Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9029 2031 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0 gilt für Kombiinstrumente, deren Hauptfunktion die Geschwindigkeitsmessung ist. Bei Abweichungen (z. B. reine Multifunktionsdisplays ohne Tachometer) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kombiinstrument

Der HS-Code für Kombiinstrument lautet 9029.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9029.20.31. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9029.20.31.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9029.20.31.90.0.

Einreihung von Kombiinstrument nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind maßgeblich für die Einreihung. Für Kombiinstrumente gelten insbesondere:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kombiinstrument

Alternative Einreihung

9029.20.31.40.0 2,6 %

Kombiinstrument mit Schrittmotoren, analogen Zeigern und Skalen, oder ohne Mikroprozessorsteuerung oder ohne LED-Anzeigen oder LCD-Anzeigen, zur Darstellung von Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Motortemperatur, Kraftstoffstand, über CAN-BUS/K-LINE, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87

Alternative Einreihung

9029.90.00.90.0 2,6 %

Teile und Zubehör – andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kombiinstrument (9029) ≠ Kombiinstrument mit Schrittmotoren, analogen Zeigern und Skalen, oder ohne Mikroprozessorsteuerung oder ohne LED-Anzeigen oder LCD-Anzeigen, zur Darstellung von Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Motortemperatur, Kraftstoffstand, über CAN-BUS/K-LINE, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 (9029)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kombiinstrument bleibt die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kombiinstrument (9029) ≠ Teile und Zubehör – andere (9029)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kombiinstrument bleibt die Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist in folgenden Fällen denkbar:

Alternative Einreihung

9029.90.00.90.0 2,6 %

Teile und Zubehör – andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kombiinstrument ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kombiinstrument (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE17231/14-19029.20.31.90.0
Kombiinstrument mit Kunststoffgehäuse, Bargraphanzeigen, Zeigeranzeigen, TFT-Display, Schrittmotor – zum Einbau in Armaturenträger von Kfz – Geschwindigkeitsanzeige als Hauptfunktion
DEBTI42053/18-19029.20.31.90.0
HLC-Standard Kombiinstrument mit LC-Display, vier Zeigeranzeigen, Schrittmotor, Mikrocontroller, LED-Anzeigen – Geschwindigkeitsmessung als Hauptfunktion
DEBTI16250/17-19029.20.31.90.0
Kombiinstrument mit LC-Display (10,25 Zoll), LED-Anzeigen, Mikrocontroller – CAN/MOST-Bus/Ethernet – Geschwindigkeitsmessung als kennzeichnende Haupttätigkeit
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

2,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,6 %

Drittlandszoll

USA2,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Kombiinstrument

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Kombiinstrument mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0 ein.

Zolldaten werden geladen…

Export

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kombiinstrumente

Welche Zolltarifnummer hat Kombiinstrument?

Die Zolltarifnummer für ein Kombiinstrument lautet 9029.20.31.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, die nicht unter die spezielle TARIC-Unterposition 9029.20.31.40.0 für Fahrzeughersteller fallen.

Welchen HS-Code hat Kombiinstrument?

Der HS-Code (6-stellig) für ein Kombiinstrument lautet 902920. Er umfasst Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0 entsprechen diesem internationalen Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kombiinstrument?

Der Drittlandszollsatz für Kombiinstrumente (Zolltarifnummer 9029.20.31.90.0) beträgt 2,6 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Kombiinstrument zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zur speziellen TARIC-Unterposition 9029.20.31.40.0, die Kombiinstrumente mit Schrittmotoren und analogen Zeigern für die Fahrzeugherstellung (Kapitel 87) erfasst. Eine Alternative ist die Einreihung als Teil unter 9029.90.00.90.0, wenn es sich um Einzelkomponenten handelt. Die Hauptfunktion Geschwindigkeitsmessung ist entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kombiinstrument verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen. Im schlimmsten Fall kann die Zollfahndung ein Bußgeldverfahren wegen Steuerhinterziehung einleiten. Auch die Ausfuhr kann bei falscher Deklaration behindert werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kombiinstrument?

Für Kombiinstrumente gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings sind Ausfuhrbeschränkungen (Code 467) und eine Ausfuhrgenehmigung (Code 473) möglich, wenn das Gerät als Dual-Use-Gut eingestuft wird. Zudem besteht eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (Code 119).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kombiinstrument?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kombiinstrumente ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9029.20.31.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 902920, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 90292031 und dem 10-stelligen TARIC-Code 9029203190 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kombiinstrument?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Kombiinstrumente ist die Position 9029 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen wie digitalen Displays.

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