Hierarchie der Zolltarifnummer
Der vollständige Hierarchiepfad für die Zolltarifnummer 1517.90.99.90.0 im Zolltarif:
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1517 - Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516
- Unterposition: 1517 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1517 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1517 9099 - andere
Zolltarifnummer: 1517 9099 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Kräuter-Öl erfordert eine genaue Prüfung der Zusammensetzung. Abweichungen – etwa ein anderes Basisöl oder ein höherer Kräuteranteil – können zu einer anderen Zolltarifnummer führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine verbindliche Einreihungsanfrage.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kräuter-Öl
Der HS-Code für Kräuter-Öl lautet 1517.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1517.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1517.90.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1517.90.99.90.0.
Einreihung von Kräuter-Öl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Einreihung von Kräuter-Öl sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur maßgeblich. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kräuter-Öl
Alternative Einreihung
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kräuter-Öl (1517) ≠ Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen (1517)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kräuter-Öl bleibt die Zolltarifnummer 1517.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kräuter-Öl (1517) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1517)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kräuter-Öl bleibt die Zolltarifnummer 1517.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Position 1517 ist bei Produkten möglich, deren Hauptbestandteil nicht das Öl, sondern die Kräuter sind. Dies ist bei Kräuter-Öl in der Regel nicht der Fall.
Alternative Einreihung
Mischungen von flüssigen, fetten pflanzlichen Ölen
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kräuter-Öl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kräuter-Öl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import aus Drittländern
Drittlandszollsatz
16,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Kräuter-Öl (TARIC-Code 1517909990)
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Kräuter-Öl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben und Importkosten für Ihr Kräuter-Öl mit dem Zollrechner.
Export aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen für Kräuter-Öl
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.
