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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kuchenmischung: 1901.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kuchenmischung (1901.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kuchenmischung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kuchenmischung Produktbild

Kuchenmischung ist eine trockene Lebensmittelzubereitung aus Mehl, Zucker, Backtriebmitteln und Aromen. Zur Herstellung eines Kuchens werden nur noch Flüssigkeit, Fett und ggf. Eier hinzugefügt. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt nach der Beschaffenheit als ungebackene Mischung. Weitere mögliche Codes finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Kuchenmischung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1901 2000 00 0 - Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position|1905

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 gilt nur für ungebackene Mischungen. Enthält Ihre Ware bereits gebackene Bestandteile oder einen Kakaogehalt über 40 GHT, kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kuchenmischung

Der HS-Code für Kuchenmischung lautet 1901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0.

Einreihung von Kuchenmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kuchenmischung in die Position 1901.20 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Position 1901 erfasst Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Stärke oder Malzextrakt ohne oder mit geringem Kakaogehalt. Die Unterposition 1901.20 spezifiziert Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Da Kuchenmischung weder gebacken noch eine fertige Backware ist, scheidet Position 1905 aus. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 1901.20 gegenüber der Auffangposition 1901.90.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kuchenmischung

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.20.00.00.0 7,6 %

Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2102.30.00.00.0 7,6 %

Zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kuchenmischung (1901) ≠ Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kuchenmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kuchenmischung (1901) ≠ Zubereitete Backtriebmittel in Pulverform (2102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kuchenmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, wenn die Ware nicht als Mischung zum Herstellen von Backwaren qualifiziert.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.20.00.00.0 7,6 %

Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2102.30.00.00.0 7,6 %

Zubereitete Backtriebmittel in Pulverform

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kuchenmischung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kuchenmischung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI25417/20-11901.20.00.00.0
Backmischung für Streuselkuchen/Mürbeteig
DEBTI39705/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Zitronenkuchen
DEBTI25416/20-11901.20.00.00.0
Backmischung für Rührkuchen
DEBTI48583/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Kürbiskuchen
DEBTI23440/23-11901.20.00.00.0
Backmischung für Zitronenkuchen
DEBTI48586/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Käsekuchen
DEBTI29722/22-11901.20.00.00.0
Backmischung für Tassenkuchen
DEBTI11073/24-11901.20.00.00.0
Backmischung mit Karamellsauce
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle für Kuchenmischung

Drittlandszollsatz

7,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,6 %

Drittlandszoll

USA7,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan5,7 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,6 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Kuchenmischung

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Kuchenmischung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kuchenmischung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Kuchenmischung

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kuchenmischungen

Welche Zolltarifnummer hat Kuchenmischung?

Die Zolltarifnummer für Kuchenmischung lautet 1901.20.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Sie umfasst den HS-Code 1901.20, die KN-Code 1901.20.00 und den TARIC-Code 1901.20.00.00. Die Einreihung wird durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der deutschen Zollverwaltung bestätigt.

Welchen HS-Code hat Kuchenmischung?

Der HS-Code für Kuchenmischung ist 1901.20. Er steht für Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905. Der HS-Code ist die sechsstellige Basis der internationalen Warenklassifikation. Darauf aufbauend ergeben sich die achtstellige Kombinierte Nomenklatur (KN) 1901.20.00 und die zehnstellige TARIC-Nummer 1901.20.00.00.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kuchenmischung?

Der Drittlandszollsatz für Kuchenmischung (Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0) beträgt 7,6 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Zollpräferenzabkommen, z. B. aus China oder den USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an. Bei Ursprung in Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Kuchenmischung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kuchenmischung erfolgt vor allem zu fertigen Backwaren der Position 1905. Während Kuchenmischung eine ungebackene Mischung aus Mehl, Zucker und Backtriebmitteln ist, sind Lebkuchen (1905.20) oder Kekse (1905.31) bereits gebackene Erzeugnisse. Eine Alternative ist die Auffangposition 1901.90 für andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, die jedoch weniger spezifisch ist. Die korrekte Einreihung erfordert die Prüfung des Kakaogehalts und des Verwendungszwecks.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kuchenmischung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Kuchenmischung kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Bei einer unrichtigen Anmeldung droht ein Steuerstrafverfahren wegen Zollhinterziehung. Zudem kann die Ware von der Zollbehörde zurückgehalten werden, bis die korrekte Einreihung geklärt ist. Im Wiederholungsfall sind verschärfte Sanktionen möglich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kuchenmischung?

Ja, für Kuchenmischung (1901.20.00.00.0) gelten besondere Maßnahmen: Bei ökologischen/biologischen Erzeugnissen ist eine Einfuhrkontrolle (Code 750) erforderlich. Zudem unterliegt die Ware einer Veterinärkontrolle (Code 410), wenn sie tierische Bestandteile enthält. Außerdem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Für Einfuhren aus der Türkei besteht ein Zollunionskontingent (Code 147).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kuchenmischung?

Die Zolltarifnummer für Kuchenmischung ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (1901.20), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (1901.20.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1901.20.00.00) sowie einer 11. Kontrollziffer. Die vollständige Nummer wird für die Zollanmeldung in der EU benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kuchenmischung?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Kuchenmischung ist die Position 1901.20 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze verschieben können. Die Zollverwaltung veröffentlicht Änderungen jeweils zum 1. Januar.

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