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Lebensmittel & GetränkeKapitel 22Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Saftgetränk: 2202.99.19.11.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Saftgetränk (2202.99.19.11.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Saftgetränk unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Saftgetränk Produktbild

Saftgetränke sind nicht alkoholhaltige Getränke auf Basis von Wasser, Fruchtsaft und Zucker. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Fruchtsaftgehalt und der Zusammensetzung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Saftgetränk beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  • Position: 2202 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position|2009
  • Unterposition: 2202 91 - andere
  • Unterposition: 2202 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2202 9911 - keine Erzeugnisse der Positionen|0401|bis 0404|und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen|0401|bis 0404|enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2202 9919 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2202 9919 11 - Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2202 9919 11 0 - Frucht- oder Gemüsesäfte, mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saftgetränk

Der HS-Code für Saftgetränk lautet 2202.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2202.99.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2202.99.19.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.99.19.11.0.

Einreihung von Saftgetränk nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Saftgetränken erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist der Fruchtsaftgehalt: Ab einem charaktergebenden Anteil (ca. 10-15 %) ist Position 2202.99 einschlägig. Die TARIC-Unterteilung 2202.99.19.11.0 erfasst zuckerhaltige, mit Wasser verdünnte Fruchtsäfte.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saftgetränk

Alternative Einreihung

2202.10.00.00.0 9,6 %

Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

Alternative Einreihung

2009 9,6 %

Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Saftgetränk (2202) ≠ Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftgetränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saftgetränk (2202) ≠ Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftgetränk bleibt die Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein anderer Kapitelcode kommt für Saftgetränke nicht in Betracht, da Getränke grundsätzlich in Kapitel 22 eingereiht werden. Jedoch gibt es eine alternative Position innerhalb von Kapitel 22:

Alternative Einreihung

2202.10.00.00.0 9,6 %

Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Saftgetränk ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Saftgetränk (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI955/22-12202.99.19.11.0
Mehrfruchtsaftgetränk (54 % Fruchtanteil) mit Vitaminen und Zink
DE11192/17-12202.99.19.11.0
Orangen-Passionsfruchtnektar mit 40% Fruchtanteil
DE11193/17-12202.99.19.11.0
Fruchtsaftgetränk mit 54% Fruchtanteil
DE11194/17-12202.99.19.11.0
Multivitamin-Mehrfruchtnektar mit 50% Fruchtsäften
DEBTI988/22-12202.99.19.11.0
Orangen-Passionsfruchtnektar mit 40% Fruchtanteil
DEBTI971/22-12202.99.19.11.0
Mehrfruchtnektar mit Vitaminen
DEBTI5041/23-12202.99.19.11.0
Fruchtsaftmischung mit Apfelminze-Auszug und Fruchtpüree
DE19101/12-12202.10.00.00.0
Erfrischungsgetränk mit 0,7-1,2% Fruchtsaft (Abgrenzungsfall)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

9,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,6 %

Drittlandszoll

USA9,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz9,6 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,6 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Saftgetränk

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Saftgetränk. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Saftgetränke

Welche Zolltarifnummer hat Saftgetränk?

Die Zolltarifnummer für Saftgetränk lautet 2202.99.19.11.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Frucht- oder Gemüsesäfte, die mit Wasser verdünnt oder kohlensäurehaltig sind und Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthalten. Sie ist für die Zollabfertigung in Deutschland und der EU verbindlich.

Welchen HS-Code hat Saftgetränk?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Saftgetränk lautet 220299. Er umfasst andere nicht alkoholhaltige Getränke mit Zusatz von Zucker oder Aromastoffen, ausgenommen Fruchtsäfte der Position 2009. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0 entsprechen dem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Saftgetränk?

Der Drittlandszollsatz für Saftgetränk (Zolltarifnummer 2202.99.19.11.0) beträgt 9,6 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China oder USA. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Saftgetränk zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Saftgetränken erfolgt gegenüber reinen Fruchtsäften (Position 2009) und aromatisiertem Wasser (2202.10). Saftgetränke enthalten einen signifikanten Fruchtsaftanteil (meist über 10 %) und Zuckerzusatz. Eine Alternative ist die Einreihung in 2202.10.00.00, wenn der Fruchtsaftgehalt unter 1 % liegt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Saftgetränk verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Saftgetränk?

Ja, für Saftgetränke gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) erfordert eine gültige Kontrollbescheinigung bei Bio-Ware. Zudem unterliegen Lebensmittel der Abfertigungsbeschränkung (Code 722) mit Sicherheitskontrollen. Außerdem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Saftgetränk?

Die Zolltarifnummer für Saftgetränk ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.99.19.11.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (220299), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (22029919), dem 10-stelligen TARIC-Code (2202991911) und der 11. Stelle als nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Saftgetränk?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die aktuelle Nummer 2202.99.19.11.0 gilt für 2026. Es ist ratsam, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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