01Tarifbaum
Wo steht Kapitel 42 im Zolltarif?
Abschnitt VIII umfasst die Kapitel 41, 42 und 43. Jede Position führt auf ihre Seite mit allen Zolltarifnummern.
Ihre Ware einreihen
5 Positionen. Welche ist Ihre?
Unser Werkzeug führt Ihre Ware durch die Allgemeinen Vorschriften und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Positionen
Welche Positionen gehören zu Kapitel 42?
Das Kapitel gliedert sich in fünf Positionen. Position 4201 umfasst Sattlerwaren für alle Tiere, Position 4202 Reisekoffer, Aktentaschen, Schultaschen, Etuis und ähnliche Behältnisse. Position 4203 erfasst Kleidung und Bekleidungszubehör aus Leder oder rekonstituiertem Leder, Position 4205 andere Waren aus Leder oder rekonstituiertem Leder und Position 4206 Waren aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen.
03Anmerkungen
Was gehört nicht in Kapitel 42?
- 1Kapitel 42, Anmerkung 1Als Leder gelten in diesem Kapitel auch Sämischleder, Neusämischleder, Lackleder, folienkaschiertes Lackleder und metallisierte Leder.
- 2Kapitel 42, Anmerkung 2Nicht zu Kapitel 42 gehören steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006), Kleidung aus Leder mit Pelzfutter oder Pelzaußenteilen, die über einen einfachen Besatz hinausgehen (Position 4303 oder 4304), konfektionierte Waren aus Netzstoffen (Position 5608), Waren des Kapitels 64, Kopfbedeckungen des Kapitels 65, Peitschen und Reitpeitschen (Position 6602), Fantasieschmuck (Position 7117) sowie Zubehör für Sattlerwaren wie Gebisse, Steigbügel und Schnallen, wenn es gesondert gestellt wird (im Allgemeinen Abschnitt XV).
- 3Kapitel 42, Anmerkung 3Einkaufstaschen mit Griffen aus Kunststofffolie, die für eine längere Verwendung nicht vorgesehen sind (Position 3923), und Waren aus Flechtstoffen (Position 4602) gehören nicht zu Position 4202, und Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetall, Perlen oder Edelsteinen bleiben dort, solange diese Teile den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter verleihen, sonst gehören sie in Kapitel 71.
- 4Kapitel 42, Anmerkung 4Im Sinne der Position 4203 gelten als Kleidung und Bekleidungszubehör insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen, Fausthandschuhe, Schürzen, Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel, Schulterriemen und Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).
- 5Kapitel 42, Zusätzliche Anmerkung 1Außenseite bezeichnet bei den Unterpositionen der Position 4202 den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, auch wenn es sich um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt.
Alle 5 Anmerkungen im Wortlaut
1. Im Sinne dieses Kapitels umfasst die Bezeichnung „Leder“ auch Sämischleder (einschließlich Neusämischleder), Lackleder, folienkaschierte Lackleder und metallisierte Leder.
2. Zu Kapitel 42 gehören nicht: a) steriles Catgut und anderes steriles chirurgisches Nahtmaterial (Position 3006); b) Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder (ausgenommen Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), mit Futter aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk oder mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese äußeren Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen (Position 4303 oder 4304); c) konfektionierte Waren aus Netzstoffen der Position 5608; d) Waren des Kapitels 64; e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65; f) Peitschen, Reitpeitschen und andere Waren der Position 6602; g) Manschettenknöpfe, Armbänder und anderer Fantasieschmuck (Position 7117); h) Zubehör und Ausstattung für Sattlerwaren (z. B. Gebisse, Steigbügel, Schnallen), gesondert gestellt (im Allgemeinen Abschnitt XV); ij) Saiten für Musikinstrumente, Felle für Trommeln und für ähnliche Instrumente sowie andere Teile von Musikinstrumenten (Position 9209); k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper); l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); m) Knöpfe, Druckknöpfe, Knopfformen und andere Teile von Knöpfen und Druckknöpfen, Knopfrohlinge, der Position 9606.
3. A) In Ergänzung der vorstehenden Anmerkung 2 gehören zu Position 4202 nicht: a) Einkaufstaschen, mit Griffen, aus Kunststofffolie, auch bedruckt, für eine längere Verwendung nicht vorgesehen (Position 3923); b) Waren aus Flechtstoffen (Position 4602). B) Waren der Positionen 4202 und 4203 mit Teilen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) bleiben auch dann in diesen Positionen eingereiht, selbst wenn diese Teile mehr als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten darstellen, vorausgesetzt, diese Teile verleihen den Waren nicht ihren wesentlichen Charakter. Wenn die Teile jedoch den Waren ihren wesentlichen Charakter verleihen, sind die Waren in Kapitel 71 einzureihen.
4. Im Sinne der Position 4203 gelten als „Kleidung und Bekleidungszubehör“ insbesondere Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe (einschließlich solche für Sport- und Schutzzwecke), Schürzen und andere Schutzkleidung für alle Berufe, Hosenträger, Gürtel, Koppel aller Art, Schulterriemen, Handgelenkbänder, ausgenommen Uhrarmbänder (Position 9113).
1. Der Begriff „Außenseite“ im Sinne der Unterpositionen der Position 4202 bezeichnet den mit bloßem Auge wahrnehmbaren Stoff an der Oberfläche des Behältnisses, selbst wenn es sich bei diesem Stoff um die äußere Lage eines Verbundstoffes handelt, der das Außenmaterial des Behältnisses bildet.
04Typische Waren
Typische Waren in Kapitel 42
110 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Kapitel 42. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Baumwolltasche – 4202.92.98.90.0
Rucksack – 4202.92.91.90.0
Koffer – 4202.12.50.00.0
Stoffbeutel – 4202.92.98.90.0
Tasche – 4202.92.98.90.0
Nylon-Tasche – 4202.92.98.90.0
Werkzeugkoffer – 4202.12.50.00.0
Lederjacke – 4203.10.00.00.0
Polyester-Tasche – 4202.92.98.90.0
Stofftasche – 4202.92.98.90.0
Gürtel – 4203.30.00.90.0
Einkaufstasche – 4202.92.98.90.0
Flightcase – 4202.12.50.00.0
Handtasche – 4202.22.10.00.0
Ledertasche – 4202.21.00.90.0
Stifteetui – 4202.92.98.90.005Rechtsprechung
Einreihungsverordnungen und Urteile zu Kapitel 42
12 Einreihungsverordnungen, 2 Urteile und 5 CLASS-Stellungnahmen betreffen Kapitel 42. Die neuesten:
Einreihungsverordnungen (12)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2017/123403.07.2017 | Eine zusammengesetzte Ware aus einer Aluminiumstange mit Rädern, einer ausklappbaren Trittfläche und einem Koffer mit Außenseite aus formgepresstem Kunststoff wurde in die Warennummer 4202.12.50 eingereiht. | 4202.12.50 |
| 2015/235114.12.2015 | Ein Gärtnerset in Kunststoffverpackung mit einer Tasche, deren Außenseite aus Spinnstoffen besteht, wurde in die Warennummer 4202.22.90 eingereiht. | 4202.22.90 |
| 2015/231808.12.2015 | Ein Smartphone-Sportarmband, hauptsächlich aus Spinnstoff, mit einem Behältnis für ein Mobiltelefon und einem elastischen Gurt wurde in die Warennummer 4202.92.98 eingereiht. | 4202.92.98 |
| 1228/201328.11.2013 | Eine Schachtel aus festem Karton mit einer Schublade für eine Flasche Wein, deren äußere Kunststofffolie nicht mehr als die Hälfte der Gesamtdicke ausmacht, wurde in die Warennummer 4202.92.19 eingereiht. | 4202.92.19 |
| 400/201207.05.2012 | Ein Koffer in Form eines stilisierten Elefanten aus formgepresstem Hartkunststoff mit vier Rädern und abnehmbarem Schulterriemen wurde in die Warennummer 4202.12.50 eingereiht. | 4202.12.50 |
| 56/200921.01.2009 | Eine quaderförmige Tasche aus Spinnstoff, gewebt aus Polypropylenstreifen und beidseitig mit Kunststofffolie beschichtet, wurde in die Warennummer 4202.92.19 eingereiht. | 4202.92.19 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-400/0308.07.2004 | Französisch. |
| C-150/9312.04.1994 | Reiseartikel aus Zellkunststoff, innen mit Gewebe verstärkt, gelten als Waren mit Außenseite aus Kunststoff, wenn der Spinnstoff nur als bloße Unterlage dient. |
5 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Kapitel 42
Was ist mit HS-Code 42 gemeint?
Mit HS-Code 42 ist Kapitel 42 des Zolltarifs gemeint, das Lederwaren, Sattlerwaren, Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse sowie Waren aus Därmen umfasst.
Ist die Zolltarifnummer aus Kapitel 42 gleich dem HS-Code 42?
Nein. HS-Code 42 bezeichnet das Kapitel 42, eine Zolltarifnummer ist dagegen 11-stellig und anmeldefähig.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Positionen und Maßnahmen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Position
- Kombinierte Nomenklatur
- Positionen, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile