Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Milchschokolade leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierenden Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 31 - andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln
- Unterposition: 1806 32 - nicht gefüllt
Zolltarifnummer: 1806 3290 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen, Bußgeldern oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Prüfen Sie Ihre konkrete Ware im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Milchschokolade
Der HS-Code für Milchschokolade lautet 1806.32 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.32.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.32.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.32.90.00.0.
Einreihung von Milchschokolade nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Milchschokolade folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Milchschokolade
Alternative Einreihung
gefüllte Schokoladentafeln - für gefüllte Milchschokoladenprodukte (z.B. mit Nougat-, Karamell- oder Fruchtfüllung)
Alternative Einreihung
nicht gefüllt mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Alternative Einreihung
andere Schokoladeerzeugnisse, nicht gefüllt (nicht in Tafel-/Riegelform)
Alternative Einreihung
weiße Schokolade (Zuckerware ohne Kakaogehalt)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Milchschokolade (1806) ≠ gefüllte Schokoladentafeln - für gefüllte Milchschokoladenprodukte (z.B. mit Nougat-, Karamell- oder Fruchtfüllung) (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Milchschokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Milchschokolade (1806) ≠ nicht gefüllt mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Milchschokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Milchschokolade (1806) ≠ andere Schokoladeerzeugnisse, nicht gefüllt (nicht in Tafel-/Riegelform) (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Milchschokolade bleibt die Zolltarifnummer 1806.32.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb von Kapitel 18 oder Position 1806 kommt in besonderen Fällen in Betracht:
Alternative Einreihung
gefüllte Schokoladentafeln - für gefüllte Milchschokoladenprodukte (z.B. mit Nougat-, Karamell- oder Fruchtfüllung)
Alternative Einreihung
nicht gefüllt mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen
Alternative Einreihung
andere Schokoladeerzeugnisse, nicht gefüllt (nicht in Tafel-/Riegelform)
Alternative Einreihung
weiße Schokolade (Zuckerware ohne Kakaogehalt)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Milchschokolade ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Milchschokolade (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Milchschokoladeriegel, gefüllt Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Zucker, Vollmilchpulver 16 %, Pflanzenfett (Palmfett), Weizenmehl, Kakaobutter, Kakaomasse, Magermilchpulver 5 %, Molkenpulver, Laktose, Kakaopulver, Emulgator (Sojalecithin), Maisstärke, Invertzuckersirup, Aromen, Salz, Backpulver... Mehr anzeigenMilchschokoladeriegel, gefüllt Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Zucker, Vollmilchpulver 16 %, Pflanzenfett (Palmfett), Weizenmehl, Kakaobutter, Kakaomasse, Magermilchpulver 5 %, Molkenpulver, Laktose, Kakaopulver, Emulgator (Sojalecithin), Maisstärke, Invertzuckersirup, Aromen, Salz, Backpulver (Natriumhydrogenkarbonat, Dinatriumdiphosphat), Säureregulator (Zitronensäure). Verpackungseinheit: 35 g-Packungen. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Die Ware wurde durch eine Abbildung veranschaulicht. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt ein gefüllter Riegel aus Schokolade vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: gefüllt. Weniger anzeigen
Zuckerware ohne Kakaogehalt; weiße Schokolade Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine Tafel aus weißer Schokolade ohne Milchgehalt mit Reispulver und Mandelpaste. Die Tafel ist durch Bruchkerben leicht in einzelne Segmente teilbar. Sie ist in einer Klarsichtfolie und etikettierter Pappfaltschachtel zu einem... Mehr anzeigenZuckerware ohne Kakaogehalt; weiße Schokolade Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um eine Tafel aus weißer Schokolade ohne Milchgehalt mit Reispulver und Mandelpaste. Die Tafel ist durch Bruchkerben leicht in einzelne Segmente teilbar. Sie ist in einer Klarsichtfolie und etikettierter Pappfaltschachtel zu einem Nettogewicht von 100 g in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Die Ware ist als Zuckerware ohne Kakaogehalt, weiße Schokolade, in die Unterposition 1704 9030 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um eine nicht gefüllte Schokolade in Form einer Tafel ohne Bruchkerben und Prägung. Sie ist in klarsichtiger Folie eingeschlagen und in einem bedruckten Karton mit einem Inhalt von 70 g verpackt. Die Tafel Schokolade ist zusammen mit... Mehr anzeigenNach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um eine nicht gefüllte Schokolade in Form einer Tafel ohne Bruchkerben und Prägung. Sie ist in klarsichtiger Folie eingeschlagen und in einem bedruckten Karton mit einem Inhalt von 70 g verpackt. Die Tafel Schokolade ist zusammen mit schwarzem Tee (DEBTI-2688/24-1), einem Bleistift-Set (DEBTI-2688/24-3) und einem Notizbuch (DEBTI-2688/24-4) in einem Karton verpackt. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt für das "Tee-Set" nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, andere als in den Unterpositionen (HS) 1806 10 und 1806 20 genannt, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, nicht gefüllt, andere als in der Unterposition (KN) 1806 3210 genannt“. Weniger anzeigen
Schokoladentafel mit Kakao Nibs Angaben des Antragstellers: Ein vertrauliches Warenmuster und vertrauliche Angaben liegen vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach und nach dem Untersuchungsergebnis liegen nicht gefüllte Tafeln aus Schokolade (ohne Zusatz von Getreide, Früchten... Mehr anzeigenSchokoladentafel mit Kakao Nibs Angaben des Antragstellers: Ein vertrauliches Warenmuster und vertrauliche Angaben liegen vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach und nach dem Untersuchungsergebnis liegen nicht gefüllte Tafeln aus Schokolade (ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen) vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere. Weniger anzeigen
Schokoladentafel mit Chili Angaben des Antragstellers: Ein vertrauliches Warenmuster und vertrauliche Angaben liegen vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach und nach dem Untersuchungsergebnis liegen nicht gefüllte Tafeln aus Schokolade (ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder... Mehr anzeigenSchokoladentafel mit Chili Angaben des Antragstellers: Ein vertrauliches Warenmuster und vertrauliche Angaben liegen vor. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach und nach dem Untersuchungsergebnis liegen nicht gefüllte Tafeln aus Schokolade (ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen) vor. Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere. Weniger anzeigen
Die vorliegende verbindliche Zolltarifauskunft bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladentafeln "Vollmilch" aus der Zusammenstellung mit Schokoladentafeln "Weiße Crisp" (DEBTI-34736/23-1) und "Weiße Haselnuss" (DEBTI-34736/23-2) in einem 3-fach sortierten Regalkarton mit 30 (3 x 10) Stück Inhalt. Angaben des... Mehr anzeigenDie vorliegende verbindliche Zolltarifauskunft bezieht sich ausschließlich auf die Schokoladentafeln "Vollmilch" aus der Zusammenstellung mit Schokoladentafeln "Weiße Crisp" (DEBTI-34736/23-1) und "Weiße Haselnuss" (DEBTI-34736/23-2) in einem 3-fach sortierten Regalkarton mit 30 (3 x 10) Stück Inhalt. Angaben des Antragstellers: Vollmilchschokolade mit Molkenproteinisolat, Milchproteincrispies, kakaohaltigen Sojaproteincrispies und Ballaststoff Polydextrose. Mit Süßungsmittel. Ohne Zuckerzusatz. Verpackungseinheit: 90-g-Tafeln im Folien-Flowpack. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Das Erzeugnis wurde durch Abbildungen veranschaulicht. Befund: Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: andere, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln: nicht gefüllt: andere (als mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen). Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Tafel aus Vollmilchschokolade unter Beimischung von Schokolinsen Verwendung: keine Angabe Handelsübliche Maßeinheit: siehe Warenprobe Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: verschweißte, klarsichtige Kunststofffolie mit Klebeetikett Kennzeichnung (Auszug):... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Tafel aus Vollmilchschokolade unter Beimischung von Schokolinsen Verwendung: keine Angabe Handelsübliche Maßeinheit: siehe Warenprobe Ergebnis der Untersuchung einer Probe: Verpackung: verschweißte, klarsichtige Kunststofffolie mit Klebeetikett Kennzeichnung (Auszug): Rübezahl Schokoladen GmbH Dieselstraße 9 73265 Dettingen/Teck Anzahl: 1 Eigengewicht (g): 113,2 Warenbeschreibung: Tafel mit Bruchkerben aus Milchschokolade (Abmessungen: ca. 17,5 x 8,0 x 1,0 cm) durchzogen von Linsen aus Milchschokolade mit Zuckerüberzug in verschiedenen Farben, nach Art von Dragees. Nach diesem Ergebnis können die Angaben des Antragstellers im Wesentlichen als zutreffend angesehen werden. Es liegt eine von Schokolinsen durchzogene Tafel aus Milchschokolade vor. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen und Beschränkungen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Milchschokolade
Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten (Drittlandszoll + Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Milchschokolade.
Export aus der EU
Exportmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden in benachbarten Kapiteln oder Positionen eingereiht und können für die Abgrenzung hilfreich sein.
Reis-Nudel
1902.30.10.20.0 · 6,4 %
Moringa-Pulver
1212.99.95.90.0 · nicht ermittelt
Hähnchenfleisch
0207.14.10.00.0 · 102,40 EUR/100 kg
Christstollen
1905.90.70.00.0 · 9,7 %
Sojaprotein-Konzentrat
2106.10.20.20.0 · 12,8 %
Spirulina
2102.20.90.00.0 · 0 %
Rbd-Kokosöl
1513.19.99.00.1 · 9,6 %
Erbsenfaser
2302.50.00.00.0 · 5,1 %
Dressing
2103.90.90.89.0 · 7,7 %
