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Fahrzeug & MotorenteileKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Motorradschuh: 6402.91.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Motorradschuh (6402.91.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Motorradschuh unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Motorradschuh Produktbild

Motorradschuhe sind Schutzschuhe für Motorradfahrer. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Obermaterial und dem Vorhandensein eines Metallschutzes ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Motorradschuh beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6402 - Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff
  • Unterposition: 6402 91 - andere Schuhe
  • Unterposition: 6402 91 - den Knöchel bedeckend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6402 9190 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Motorradschuhen ist durch acht verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine rechtssichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Motorradschuh

Der HS-Code für Motorradschuh lautet 6402.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6402.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6402.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6402.91.90.00.0.

Einreihung von Motorradschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Motorradschuhen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei Waren, die aus verschiedenen Materialien bestehen. Das Obermaterial bestimmt die Position: Kunststoff (6402), Leder (6403) oder Spinnstoff (6404).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Motorradschuh

Alternative Einreihung

6402.91.10.00.0 16,9 %

Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff - andere Schuhe - den Knöchel bedeckend - mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

Alternative Einreihung

6403.40.00.00.0 16,9 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder - andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 16,9 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen - andere - andere

Alternative Einreihung

6403.51.95.00.0 16,9 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder - andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder - den Knöchel bedeckend - andere - andere, mit einer Länge der Innensohle von - 24 cm oder mehr - für Männer

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Motorradschuh (6402) ≠ Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff - andere Schuhe - den Knöchel bedeckend - mit einem Metallschutz in der Vorderkappe (6402)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorradschuh bleibt die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Motorradschuh (6402) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder - andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorradschuh bleibt die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Motorradschuh (6402) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen - andere - andere (6404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Motorradschuh bleibt die Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 64 kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Schuhwerk anzusehen ist.

Alternative Einreihung

6402.91.10.00.0 16,9 %

Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff - andere Schuhe - den Knöchel bedeckend - mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

Alternative Einreihung

6403.40.00.00.0 16,9 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder - andere Schuhe, mit einem Metallschutz in der Vorderkappe

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 16,9 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen - andere - andere

Alternative Einreihung

6403.51.95.00.0 16,9 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder - andere Schuhe, mit Laufsohlen aus Leder - den Knöchel bedeckend - andere - andere, mit einer Länge der Innensohle von - 24 cm oder mehr - für Männer

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Motorradschuh ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Motorradschuh (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8262/09-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel; lt. Antrag: Motocrossstiefel - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kunststoff - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstofferzeugnis mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder - mit Verstärkungsteilen aus... Mehr anzeigen
DEF/979/07-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel (siehe Fotos) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstofferzeugnis mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend), Leder und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren... Mehr anzeigen
DEF/5601/07-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag) - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff - mit Verstärkungsteilen aus Kunststoff - nicht mit Dornen,... Mehr anzeigen
DE20683/13-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel (lt. Antrag: "Sportstiefel für Motorradfahrer, Art. 8421", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf das... Mehr anzeigen
DEBTI20705/23-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren   Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware   der Position 6403) und Leder, - mit einem "Haken- und... Mehr anzeigen
DEBTI18757/23-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren   Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware   der Position 6403) und Leder, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI20179/23-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel, Größe 39, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht   aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404)   und Spinnstoff, - mit einem... Mehr anzeigen
DE24729/10-16404.19.90.00.0
Motorradstiefel (lt. Antrag: "Sport-Schnürschuh (Artikel 8100)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk, - mit knöchelbedeckendem Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Spinnstoff (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus... Mehr anzeigen
DEF/979/07-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel (siehe Fotos) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstofferzeugnis mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend), Leder und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind an mehreren... Mehr anzeigen
DEF/5601/07-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag) - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff - mit Verstärkungsteilen aus Kunststoff - nicht mit Dornen,... Mehr anzeigen
DE8262/09-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel; lt. Antrag: Motocrossstiefel - siehe Abbildung - mit Laufsohlen aus Kunststoff - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstofferzeugnis mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff, den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder - mit Verstärkungsteilen aus... Mehr anzeigen
DE20683/13-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel (lt. Antrag: "Sportstiefel für Motorradfahrer, Art. 8421", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend) und Leder, - auf das... Mehr anzeigen
DEBTI20705/23-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren   Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware   der Position 6403) und Leder, - mit einem "Haken- und... Mehr anzeigen
DEBTI18757/23-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff, - mit Oberteil aus Kunststoff (teilweise Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren   Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware   der Position 6403) und Leder, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI20179/23-16402.91.90.00.0
Motorradstiefel, Größe 39, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus laut Antrag Kautschuk, - mit Oberteil aus Kunststoff (Spinnstoff mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außenschicht   aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche bildend; somit keine Ware der Position 6404)   und Spinnstoff, - mit einem... Mehr anzeigen
DE15618/11-16402.91.90.00.0
Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Motorradstiefel (Motocrossstiefel)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Kunststoff (teilweise Spinnstoff mit einer mit dem bloßen Auge wahrnehmbaren Außenschicht aus Kunststoff; den größten Teil der Außenfläche... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

16,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China16,9 %

Drittlandszoll

USA16,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien11,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand16,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Zollrechner für Motorradschuhe

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Motorradschuhe mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Motorradschuhe

Welche Zolltarifnummer hat Motorradschuh?

Motorradschuhe werden unter der Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für knöchelbedeckende Schuhe mit Oberteil aus Kunststoff oder Kautschuk ohne Metallschutz in der Vorderkappe. Die Einreihung ist durch acht verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Motorradschuh?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Motorradschuhe lautet 640291. Er umfasst Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, die den Knöchel bedecken. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 entsprechen dem internationalen HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Motorradschuh?

Der Drittlandszollsatz für Motorradschuhe der Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 beträgt 16,9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Motorradschuh zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Motorradschuhen erfolgt nach Obermaterial und Schutzausstattung. Bei überwiegendem Kunststoff-Oberteil greift Position 6402, bei Leder Position 6403, bei Spinnstoff Position 6404. Eine Alternative mit Metallschutz in der Vorderkappe führt zur Unterposition 64029110 (Kunststoff) oder 64034000 (Leder). Motorradschuhe sind keine Sportschuhe (keine Stollen) und keine wasserdichten Schuhe der Position 6401.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Motorradschuh verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) oder die Nutzung eines Klassifizierungsassistenten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Motorradschuh?

Für Motorradschuhe der Zolltarifnummer 6402.91.90.00.0 gilt eine Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (Maßnahme 745). Diese verbietet die Einfuhr von Waren, die solche Felle enthalten. Zudem besteht eine Ausfuhrkontrolle (Maßnahme 740). Die Aussetzung für Wasserfahrzeuge (Maßnahme 117) ist für Motorradschuhe in der Regel nicht relevant.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Motorradschuh?

Die vollständige Zolltarifnummer für Motorradschuhe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6402.91.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (640291), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (64029190) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6402919000) sowie einer weiteren Untergliederung für die deutsche Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Motorradschuh?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) ist stabiler. Für Motorradschuhe ist die Nummer 6402.91.90.00.0 seit mehreren Jahren unverändert. Dennoch sollte die Aktualität vor der Einfuhr geprüft werden, z. B. über den TARIC der EU-Kommission.

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