Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige hierarchische Gliederung des Zolltarifs führt von der Abschnittsebene (Spinnstoffe) über Kapitel 63 auf die Endposition 6307 und schließlich zur 11-stelligen Zolltarifnummer. Jede Coderungsebene verfeinert die Warenbeschreibung.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
- Position: 6307 - Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung
- Unterposition: 6307 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 6307 9092 - andere
Zolltarifnummer: 6307 9092 00 0 - Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position|5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art
Hinweis zur Einreihung
OP-Abdecktücher, die steril und in Aufmachung für den Einzelverkauf geliefert werden, fallen nicht unter diese Zolltarifnummer, sondern in die Position 3005. Die Abgrenzung zur endgültigen Einreihung ist für die zutreffende Zollbehandlung entscheidend. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die genauen Warenmerkmale zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Op-Abdecktuch
Der HS-Code für Op-Abdecktuch lautet 6307.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6307.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6307.90.92.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6307.90.92.00.0.
Einreihung von Op-Abdecktuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von OP-Abdecktüchern folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) – maßgebend sind der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen. Position 6307 erfasst andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen. Die Unterposition 630790 sowie die spezifische TARIC-Nummer 6307909200 werden durch Anmerkung 8 zu Abschnitt XI (Pos. 5603-Vliesstoffe) und die Warenbeschreibung der KN (Einweg-Abdecktücher für den chirurgischen Gebrauch) bestimmt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Op-Abdecktuch
Nur bei steriler Einzelverkaufsaufmachung MIT Klebeschicht
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
Nur bei steriler Einzelverkaufsaufmachung OHNE Klebeschicht, aus Spinnstoffen
andere (Watte, Gaze, Binden ähnlich – sterile Abdecktücher aus Spinnstoffen)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Op-Abdecktuch (6307) ≠ Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht (3005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nur bei steriler Einzelverkaufsaufmachung MIT Klebeschicht. Für Op-Abdecktuch bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Op-Abdecktuch (6307) ≠ andere (Watte, Gaze, Binden ähnlich – sterile Abdecktücher aus Spinnstoffen) (3005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nur bei steriler Einzelverkaufsaufmachung OHNE Klebeschicht, aus Spinnstoffen. Für Op-Abdecktuch bleibt die Zolltarifnummer 6307.90.92.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte das Produkt nicht den genannten Kriterien entsprechen, kommen folgende alternative Coderungen in Betracht:
Nur bei steriler Einzelverkaufsaufmachung MIT Klebeschicht
Heftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
Nur bei steriler Einzelverkaufsaufmachung OHNE Klebeschicht, aus Spinnstoffen
andere (Watte, Gaze, Binden ähnlich – sterile Abdecktücher aus Spinnstoffen)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Op-Abdecktuch ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Op-Abdecktuch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Patientenabdecktuch, Art. Nr. 12104121, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 20 cm x 38 cm, - aus einem mit einer dünnen Lage aus Kunststoff versehenen Vliesstoff aus laut Antrag Chemiefasern (Meterware der Position 5603), - an einer Längsseite mit einer rechteckigen Aussparung, die mit... Mehr anzeigenPatientenabdecktuch, Art. Nr. 12104121, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 20 cm x 38 cm, - aus einem mit einer dünnen Lage aus Kunststoff versehenen Vliesstoff aus laut Antrag Chemiefasern (Meterware der Position 5603), - an einer Längsseite mit einer rechteckigen Aussparung, die mit einer sog. Inzisionsfolie mit einer halbrunden Aussparung versehen ist, mit einem Abdeckpapier ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- nach Sterilisation zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar). "Andere konfektionierte Ware (Patientenabdecktuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Abdecktuch, sog. Femoralis-/Radialistuch, Artikelnummer #1857, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 380 cm x 240 cm, -- aus einfarbigen Vliesstoffen aus Chemiefasern, -- mit einem aufgeklebten Zuschnitt (ca. 180 cm x 150 cm) aus einem vierlagigen... Mehr anzeigenAbdecktuch, sog. Femoralis-/Radialistuch, Artikelnummer #1857, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 380 cm x 240 cm, -- aus einfarbigen Vliesstoffen aus Chemiefasern, -- mit einem aufgeklebten Zuschnitt (ca. 180 cm x 150 cm) aus einem vierlagigen Flächenerzeugnis der Position 5603, mit einer Oberlage und zwei Mittellagen aus Vliesstoffen aus Chemiefasern und einer Unterlage aus Kunststoff, -- an den Längsseiten mit angeklebten, transparenten, ca. 55 cm bzw. 75 cm breiten Kunststofffolien, -- mit drei runden Öffnungen (Durchmesser: ca. 8 cm bzw. 10 cm); um die Öffnungen herum mit einer selbstklebenden Folie versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation, stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar, - die Vliesstoffe bestimmen nach Umfang und Verwendungszweck den Charakter der Ware. "Abdecktuch (Femoralis-/Radialistuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Watte, Gaze, Binden der Position 3005 ähnliches Erzeugnis; OP-Abdecktuch. Bei der Ware handelt es sich um ein blaugrünes mehrfach gefaltetes Tuch, das nach den vorgelegten Angaben der Spezifikation aus einer Polyethylenfolie, die vollflächig mit Vliesstoff aus Polypropylen verbunden ist, besteht. Das Erzeugnis weist... Mehr anzeigenWatte, Gaze, Binden der Position 3005 ähnliches Erzeugnis; OP-Abdecktuch. Bei der Ware handelt es sich um ein blaugrünes mehrfach gefaltetes Tuch, das nach den vorgelegten Angaben der Spezifikation aus einer Polyethylenfolie, die vollflächig mit Vliesstoff aus Polypropylen verbunden ist, besteht. Das Erzeugnis weist einen randständigen 5 cm breiten Klebestreifen über die nahezu gesamte Länge auf, der durch ein abziehbares Silikonpapier geschützt ist. Das Tuch ist in einer bedruckten mehrsprachig beschrifteten Blisterpackung steril verpackt. Die Ware ist zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt. Zolltariflich handelt es sich um ein Watte, Gaze, Binden der Position 3005 ähnliches Erzeugnis in Aufmachung für den Einzelverkauf zu chirurgischen Zwecken; andere Ware mit Klebeschicht. Weniger anzeigen
OP-Abdecktuch; andere Ware mit Klebeschicht Bei der Ware handelt es sich um ein OP-Tuch aus Vliesstoff mit einer Umsäumung aus Polyethylenfolie mit den Gesamtmaßen 360 cm x 220 cm. Die Maße der Saugauflage betragen 290 cm x 80 cm. Die Auflage verfügt über zwei Öffnungen, die mit einer Klebefolie umrandet sind. Die... Mehr anzeigenOP-Abdecktuch; andere Ware mit Klebeschicht Bei der Ware handelt es sich um ein OP-Tuch aus Vliesstoff mit einer Umsäumung aus Polyethylenfolie mit den Gesamtmaßen 360 cm x 220 cm. Die Maße der Saugauflage betragen 290 cm x 80 cm. Die Auflage verfügt über zwei Öffnungen, die mit einer Klebefolie umrandet sind. Die Ware ist in einem Druckverschlussbeutel zusammen mit einem Papieretikett für den Einzelverkauf aufgemacht und erkennbar für die Abdeckung eines Patienten während eines chirurgischen Eingriffs bestimmt. Es handelt sich um eine andere Ware mir Klebeschicht zu chirurgischen Zwecken, die in die Position 3005 1000 des Zolltarifs einzureihen ist. Weniger anzeigen
Steriles Abdecktuch Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein steriles, zweilagiges Tuch (eine Lage blauer Vliesstoff, eine Lage blaue Polyethylenfolie, Maße ca. 75 cm x 90 cm). Das Tuch wird zur Abdeckung von Patienten bei operativen Eingriffen verwendet. Es ist steril in einer Blisterpackung verpackt und für... Mehr anzeigenSteriles Abdecktuch Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein steriles, zweilagiges Tuch (eine Lage blauer Vliesstoff, eine Lage blaue Polyethylenfolie, Maße ca. 75 cm x 90 cm). Das Tuch wird zur Abdeckung von Patienten bei operativen Eingriffen verwendet. Es ist steril in einer Blisterpackung verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Packungen befinden sich zu 140 Stück in einem Umkarton. Die Ware ist als ein den Binden der Position 3005 ähnliches Erzeugniss in Aufmachung für den Einzelverkauf zu chirurgischen Zwecken, andere Ware aus Spinnstoffen, in die Unterposition 3005 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Steriles Abdecktuch Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein steriles, zweilagiges Tuch (eine Lage blauer Vliesstoff, eine Lage blaue Polyethylenfolie, Maße ca. 100 cm x 150 cm. Das Tuch wird zur Abdeckung von Patienten bei operativen Eingriffen verwendet. Es ist steril in einer Blisterpackung verpackt und für... Mehr anzeigenSteriles Abdecktuch Bei der vorgelegten Ware handelt es sich um ein steriles, zweilagiges Tuch (eine Lage blauer Vliesstoff, eine Lage blaue Polyethylenfolie, Maße ca. 100 cm x 150 cm. Das Tuch wird zur Abdeckung von Patienten bei operativen Eingriffen verwendet. Es ist steril in einer Blisterpackung verpackt und für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Packungen befinden sich zu 110 Stück in einem Umkarton. Die Ware ist als ein den Binden der Position 3005 ähnliches Erzeugniss in Aufmachung für den Einzelverkauf zu chirurgischen Zwecken, andere Ware aus Spinnstoffen, in die Unterposition 3005 9050 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Andere Ware mit Klebeschicht zu medizinischen Zwecken; Abdecktuch Bei der vorgelegten Ware handelt es sich ein blaues Abdecktuch (Größe 380 cm x 290 cm) mit Saugauflage (100 cm x 120 cm) sowie zwei runden Öffnungen (Durchmesser ca. 12 cm) mit Klebefolie zur Befestigung auf dem Patienten. Die OP-Tücher werden aus... Mehr anzeigenAndere Ware mit Klebeschicht zu medizinischen Zwecken; Abdecktuch Bei der vorgelegten Ware handelt es sich ein blaues Abdecktuch (Größe 380 cm x 290 cm) mit Saugauflage (100 cm x 120 cm) sowie zwei runden Öffnungen (Durchmesser ca. 12 cm) mit Klebefolie zur Befestigung auf dem Patienten. Die OP-Tücher werden aus Vliesstoff hergestellt und sind beidseitig mit PE-Folie versehen. Im Bereich des Eingriffs befindet sich eine zweite Lage aus Vliesstoff. Die Ware ist in einer Klarsichtfolie verschweißt für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als andere Ware mit Klebeschicht zu medizinischen Zwecken in die Unterposition 3005 1000 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen. Weniger anzeigen
Andere konfektionierte Spinnstoffware aus Vliesstoffen der Position 5603, sog. Ophthalmologie Abdecktuch SMMS, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen (zum Bedecken eines Patienten während einer Augenoperation); von quadratischer Form; in den Abmessungen 140 cm x 140 cm, - lt.... Mehr anzeigenAndere konfektionierte Spinnstoffware aus Vliesstoffen der Position 5603, sog. Ophthalmologie Abdecktuch SMMS, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag zur Verwendung bei chirurgischen Eingriffen (zum Bedecken eines Patienten während einer Augenoperation); von quadratischer Form; in den Abmessungen 140 cm x 140 cm, - lt. Antrag aus Vliesstoffen aus synthetischen Chemiefasern, - mit einer abgeklebten Öffnung im Augenbereich, - mit einem unterhalb der Öffnung angeklebten Beutel aus Kunststofffolie zum Auffangen von Flüssigkeiten (u. a. somit konfektioniert), - lt. Antrag nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), "Andere konfektionierte Ware (Ophthalmologie Abdecktuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Lochtuch, Art. 511112-1, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- rechteckig; in den Abmessungen: 110 cm x 120 cm, - aus einem mit einer Lage aus Kunststoff (lt. Antrag Polyethylen) versehenen Vliesstoff der Position 5603 aus... Mehr anzeigenLochtuch, Art. 511112-1, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- rechteckig; in den Abmessungen: 110 cm x 120 cm, - aus einem mit einer Lage aus Kunststoff (lt. Antrag Polyethylen) versehenen Vliesstoff der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag Polypropylen), - mit einer runden Öffnung versehen; rund um die Öffnung mit einer selbstklebenden Folie und mit Abdeckpapier versehen (somit konfektioniert), - zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar). "Andere konfektionierte Ware (Lochtuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Abdecktuch, sog. Femoralis-/Radialistuch, Artikelnummer #1857, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 380 cm x 240 cm, -- aus einfarbigen Vliesstoffen aus Chemiefasern, -- mit einem aufgeklebten Zuschnitt (ca. 180 cm x 150 cm) aus einem vierlagigen... Mehr anzeigenAbdecktuch, sog. Femoralis-/Radialistuch, Artikelnummer #1857, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 380 cm x 240 cm, -- aus einfarbigen Vliesstoffen aus Chemiefasern, -- mit einem aufgeklebten Zuschnitt (ca. 180 cm x 150 cm) aus einem vierlagigen Flächenerzeugnis der Position 5603, mit einer Oberlage und zwei Mittellagen aus Vliesstoffen aus Chemiefasern und einer Unterlage aus Kunststoff, -- an den Längsseiten mit angeklebten, transparenten, ca. 55 cm bzw. 75 cm breiten Kunststofffolien, -- mit drei runden Öffnungen (Durchmesser: ca. 8 cm bzw. 10 cm); um die Öffnungen herum mit einer selbstklebenden Folie versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation, stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar, - die Vliesstoffe bestimmen nach Umfang und Verwendungszweck den Charakter der Ware. "Abdecktuch (Femoralis-/Radialistuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Raucodrape Epidural Abdecktuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- nach Sterilisation zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch... Mehr anzeigenAndere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Raucodrape Epidural Abdecktuch, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril; nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- nach Sterilisation zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar), -- rechteckig; in den Abmessungen: 60 cm x 75 cm, -- aus einem mit einer blaugrünen Lage aus Polyethylen (Kunststoff) versehenen, weißen Vliesstoff aus Polypropylen (synthetischen Chemiefasern (Meterware der Position 5603)), - mit einer runden Öffnung, - rund um die Öffnung und an einer Schmalseite mit einer selbstklebenden Folie und mit Abdeckpapier versehen (somit konfektioniert). "Andere konfektionierte Ware (Epidural Abdecktuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Fenstertuch, Art. 517592-1, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- rechteckig; in den Abmessungen: 75 cm x 90 cm, - aus einem mit einer Lage aus Kunststoff (lt. Antrag Polyethylen) versehenen Vliesstoff der Position 5603 aus... Mehr anzeigenFenstertuch, Art. 517592-1, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- rechteckig; in den Abmessungen: 75 cm x 90 cm, - aus einem mit einer Lage aus Kunststoff (lt. Antrag Polyethylen) versehenen Vliesstoff der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag Polypropylen), - mit einer ovalen Öffnung versehen; rund um die Öffnung mit einer selbstklebenden Folie und mit Abdeckpapier versehen (u. a. somit konfektioniert), - unterhalb der Öffnung mit einem Fenster aus einer klarsichtigen Kunststofffolie, - zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar). "Andere konfektionierte Ware (Fenstertuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Augentuch, Artikelnummer #1785, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- quadratisch; in den Abmessungen von 140 cm x 140 cm, -- aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer abgeklebten Öffnung im Augenbereich, -- mit einem... Mehr anzeigenAugentuch, Artikelnummer #1785, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- quadratisch; in den Abmessungen von 140 cm x 140 cm, -- aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer abgeklebten Öffnung im Augenbereich, -- mit einem unterhalb der Öffnung angeklebten Beutel aus Kunststofffolie zum Auffangen von Flüssigkeiten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation, stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Andere konfektionierte Ware (Augentuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Abdecktuch, sog. Angiographie Abdecktuch, Artikelnummer #1773, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 220 cm x 330 cm, -- zusammengesetzt aus einem Vliesstoffabschnitt aus synthetischen Chemiefasern in den Anmessungen von 150 cm x 330 cm und einer... Mehr anzeigenAbdecktuch, sog. Angiographie Abdecktuch, Artikelnummer #1773, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 220 cm x 330 cm, -- zusammengesetzt aus einem Vliesstoffabschnitt aus synthetischen Chemiefasern in den Anmessungen von 150 cm x 330 cm und einer klarsichtigen Kunststofffolie in den Abmessungen von 70 cm x 330 cm, -- mit einem weiteren aufgeklebten Vliesstoffabschnitt in den Abmessungen von 80 cm x 120 cm, -- mit zwei runden, abgeklebten Öffnungen im Bereich der Leiste, - durch Zusammenkleben konfektioniert - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation (Katheter-Angiographie), stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar, - die Vliesstoffe bestimmen nach dem Umfang den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Angiographie Abdecktuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Arthroskopietuch, Art. Nr. 22104516, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 220 cm x 318 cm, - aus einem Vliesstoff der Position 5603 aus laut Antrag Chemiefasern, - in der Mitte mit einer runden Öffnung (laut Antrag mit einem Durchmesser von 6,5 cm), um die Öffnung herum mit einer sog.... Mehr anzeigenArthroskopietuch, Art. Nr. 22104516, Foto siehe Anlage, - rechteckig; laut Antrag in den Abmessungen: 220 cm x 318 cm, - aus einem Vliesstoff der Position 5603 aus laut Antrag Chemiefasern, - in der Mitte mit einer runden Öffnung (laut Antrag mit einem Durchmesser von 6,5 cm), um die Öffnung herum mit einer sog. Kratonmanschette versehen, um die "Kratonmanschette" mit einem aufgeklebten Zuschnitt (laut Antrag 110 cm x 60 cm) aus einem mit einer dünnen Lage aus Kunststoff versehenen Vliesstoff aus laut Antrag Chemiefasern (Meterware der Position 5603), an einer Schmalseite mit zwei sog. Schlauchhaltern ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- nach Sterilisation zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von er bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar). "Andere konfektionierte Ware (Arthroskopietuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Angiographietuch, Art. 558850-1, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- rechteckig; in den Abmessungen: 200 cm x 320 cm, - aus einem ca. 100 cm x 320 cm großen Zuschnitt aus einem mit einer Lage aus Kunststoff (lt. Antrag... Mehr anzeigenAngiographietuch, Art. 558850-1, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- rechteckig; in den Abmessungen: 200 cm x 320 cm, - aus einem ca. 100 cm x 320 cm großen Zuschnitt aus einem mit einer Lage aus Kunststoff (lt. Antrag Polyethylen) versehenen Vliesstoff der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern (lt. Antrag Polypropylen), der jeweils an den Längsseiten mit einer ca. 50 cm x 320 cm großen, angeklebten, transparenten Kunststofffolie versehen ist (u. a. somit konfektioniert), - mit einem weiteren, aufgeklebten Vliesstoffabschnitt; lt. Antrag in den Abmessungen von 75 cm x 100 cm, - mit zwei runden, abgeklebten Öffnungen versehen, - die Vliesstoffe bestimmen insbesondere im Hinblick auf den Umfang den Charakter der Ware, - zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar). "Andere konfektionierte Ware (Angiographietuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Op-Abdecktuch aus dem Drittland. Grundlage ist der Drittlandszollsatz von 6,3 % zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Präferenzabkommen kann sich der Zollsatz auf 0 % reduzieren.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Die folgenden Produkte werden ebenfalls in Kapitel 63 oder angrenzenden Positionen eingereiht und können als Vergleichsbeispiele dienen.
Augentropfen
3004.90.00.00.0 · 0 %
Kn95-Maske
6307.90.93.11.0 · 6,3 %
Intraokularlinse
9021.39.10.00.1 · 0 %
Medizin-Handschuh
4015.12.00.00.0 · 2 %
Tourniqüt
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Hartgelatinekapsel
9602.00.00.90.0 · 2,2 %
Tupfer
3005.90.31.00.0 · 0 %
Ophthalmologie-Instrument
9018.50.10.00.0 · 0 %
Stent
9021.90.90.00.1 · 0 %
