Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3005.90.31.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelPHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE30
- PositionWatte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken3005
- Unterpositionandere300590
- Kombinierte Nomenklaturandere30059031
- Kombinierte Nomenklaturaus Spinnstoffen30059031
- ZolltarifnummerGaze und Waren daraus
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tupfer
Der HS-Code für Tupfer lautet 3005.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3005.90.31. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3005.90.31.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3005.90.31.00.0.
Einreihung von Tupfer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tupfern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit (Gaze, Watte, Vlies) sowie die Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken (AV 1 und AV 3 b).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tupfer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWatte und Waren daraus | 3005.90.10.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere (aus Spinnstoffen) | 3005.90.50.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere | 3005.90.99.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tupfer (3005) ≠ Watte und Waren daraus (3005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tupfer bleibt die Zolltarifnummer 3005.90.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tupfer (3005) ≠ andere (aus Spinnstoffen) (3005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tupfer bleibt die Zolltarifnummer 3005.90.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tupfer (3005) ≠ andere (3005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tupfer bleibt die Zolltarifnummer 3005.90.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tupfer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI6153/25-1 | Sterile Mulltupfer aus Verbandmull, Durchmesser 3 cm, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken | 3005.90.31.00.0 |
| DEBTI6162/25-1 | Sterile Mulltupfer aus Verbandmull, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken | 3005.90.31.00.0 |
| DEK/1764/08-1 | Runde sterile Mulltupfer, Durchmesser ca. 4,5 cm, in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3005.90.31.00.0 |
| DEK/783/06-1 | Runde Mulltupfer aus Gaze (Noba-Mulltupfer, Noba-Ringtupfer), steril, in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3005.90.31.00.0 |
| DE11300/12-1 | Unsterile Mulltupfer aus Gaze, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken | 3005.90.31.00.0 |
| DEK/788/06-1 | Unsterile Mulltupfer aus Gaze (Noba-Mulltupfer), in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3005.90.31.00.0 |
| DE7830/15-1 | Runde sterile Mulltupfer, Durchmesser ca. 4,5 cm, für medizinische Zwecke | 3005.90.31.00.0 |
| DEK/1791/08-1 | Weiße Verbandmullballen als Tupfer zur Wundbehandlung, unsteril, in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3005.90.31.00.0 |
| DEBTI47434/23-1 | Sterile Tupfer aus Verbandmull, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken | 3005.90.31.00.0 |
| DEBTI49468/23-1 | Unsterile Mulltupfer, in Aufmachung für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken | 3005.90.31.00.0 |
| DEBTI48390/23-1 | Ringtupfer aus Verbandmull mit Silikonring, in Aufmachung für den Einzelverkauf | 3005.90.31.00.0 |
| DEBTI20727/21-1 | Stieltupfer (Birkenholzstäbchen mit Wattekopf) zur Wundreinigung, steril | 3005.90.10.00.0 |
| DEK/804/06-1 | Wattestäbchen mit Holzgriff/Kunststoffträger mit Wattekopf, zur Wundreinigung | 3005.90.10.00.0 |
| DE6094/16-1 | Mit Isopropanol getränkte Vliestücher (Alkoholtupfer) zur Keimreduzierung der Haut | 3005.90.50.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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