Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln2009
- UnterpositionOrangensaft200911
- Unterpositionnicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger200912
- Zolltarifnummerin Verpackungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Orangensaft
Der HS-Code für Orangensaft lautet 2009.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.12.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.12.00.10.0.
Einreihung von Orangensaft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Orangensaft erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Orangensaft
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOrangensaft, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, andere (Großgebinde über 2 l) | 2009.12.00.90.0 | 12,2 % |
| Alternative EinreihungOrangensaft, gefroren | 2009.11.00.00.0 | 12,2 % |
| Alternative EinreihungOrangensaft, anderer (Brixwert über 20) | 2009.19.00.00.0 | 12,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, andere (Großgebinde über 2 l) (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, gefroren (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, anderer (Brixwert über 20) (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Orangensaft (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8765/16-1 | Orangensaft mit Fruchtfleisch, direkt gepresst, 250 ml PET-Flaschen, Brix < 20 | 2009.12.00.10.0 |
| DEBTI8205/20-1 | Orangendirektsaft, 250 ml PET-Flaschen, Brix < 20 | 2009.12.00.10.0 |
| DEBTI48407/22-1 | 100 % Orangensaft mit Fruchtfleisch, 330 ml PET-Flaschen, Brix < 20 | 2009.12.00.10.0 |
| DEBTI3637/24-2 | 100 % Orangensaft mit Fruchtfleisch, 1 l-Flaschen, Brix < 20 | 2009.12.00.10.0 |
| DE7649/13-1 | Orangensaft, 1 l-Flasche, Brix < 20 | 2009.12.00.10.0 |
| DE7652/13-1 | Orangensaft, 1 l-Flasche, Brix < 20 | 2009.12.00.10.0 |
| DE8974/11-1 | Orangensaft aus Konzentrat, 1 l Tetrapak, Brix < 20 | 2009.12.00.10.0 |
| DEBTI25285/19-1 | Orangensaft aus Konzentrat, Fruchtfleisch, Verpackung < 2 l, Brix < 20 | 2009.12.00.10.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und Abgaben
Drittlandszollsatz
12,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 12,2 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 8,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,2 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Orangensaft
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Orangensaft mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verpackungsgröße ein.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Orangensaft
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Orangensaft eingeführt oder sind zolltariflich verwandt.