Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- Unterposition: 2009 11 - Orangensaft
- Unterposition: 2009 12 - nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20|oder weniger
Zolltarifnummer: 2009 1200 10 0 - in Verpackungen mit einem Inhalt von 2|l oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Die hier angegebene Zolltarifnummer dient als Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Orangensaft
Der HS-Code für Orangensaft lautet 2009.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.12.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.12.00.10.0.
Einreihung von Orangensaft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Orangensaft erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Orangensaft
Alternative Einreihung
Orangensaft, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, andere (Großgebinde über 2 l)
Alternative Einreihung
Orangensaft, gefroren
Alternative Einreihung
Orangensaft, anderer (Brixwert über 20)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, andere (Großgebinde über 2 l) (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, gefroren (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, anderer (Brixwert über 20) (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn der Orangensaft nicht die Kriterien der Position 2009 erfüllt.
Alternative Einreihung
Orangensaft, gefroren
Alternative Einreihung
Orangensaft, anderer (Brixwert über 20)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Orangensaft ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Orangensaft (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle und Abgaben
Drittlandszollsatz
12,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Orangensaft
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Orangensaft mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verpackungsgröße ein.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Orangensaft
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Orangensaft eingeführt oder sind zolltariflich verwandt.
Maisöl
1515.29.90.00.1 · 0 %
Erfrischungsgetränk
2202.10.00.00.0 · 9,6 %
Maltodextrin
1702.90.50.00.0 · 20%
Chin-Chin
1905.90.70.00.0 · 9 %
Proteinpulver
2106.10.20.90.0 · 12,8 %
Kollagen
3504.00.90.90.0 · 3.4 %
Gefrorene Erdbeere
0811.10.90.00.0 · 14,4 %
Reismehl
1102.90.50.00.0 · 138 €/t
Blaubeere
0810.40.50.00.0 · nicht ermittelt
