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Lebensmittel & GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Orangensaft: 2009.12.00.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Orangensaft (2009.12.00.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Orangensaft unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Orangensaft Produktbild

Orangensaft wird zolltariflich nach Brixwert, Gefrierzustand und Verpackungsgröße eingereiht. Die korrekte Einreihung ist entscheidend für die Berechnung der Einfuhrabgaben. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  • Unterposition: 2009 11 - Orangensaft
  • Unterposition: 2009 12 - nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20|oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2009 1200 10 0 - in Verpackungen mit einem Inhalt von 2|l oder weniger

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer dient als Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte unser Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Orangensaft

Der HS-Code für Orangensaft lautet 2009.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.12.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.12.00.10.0.

Einreihung von Orangensaft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Orangensaft erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Einreihung richtet sich nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Orangensaft

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungOrangensaft, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, andere (Großgebinde über 2 l)2009.12.00.90.0 12,2 %
Alternative EinreihungOrangensaft, gefroren2009.11.00.00.0 12,2 %
Alternative EinreihungOrangensaft, anderer (Brixwert über 20)2009.19.00.00.0 12,2 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, andere (Großgebinde über 2 l) (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, gefroren (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Orangensaft (2009) ≠ Orangensaft, anderer (Brixwert über 20) (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Orangensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn der Orangensaft nicht die Kriterien der Position 2009 erfüllt.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungOrangensaft, gefroren2009.11.00.00.0 12,2 %
Alternative EinreihungOrangensaft, anderer (Brixwert über 20)2009.19.00.00.0 12,2 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Orangensaft ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Orangensaft (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE8765/16-1Orangensaft mit Fruchtfleisch, direkt gepresst, 250 ml PET-Flaschen, Brix < 202009.12.00.10.0
DEBTI8205/20-1Orangendirektsaft, 250 ml PET-Flaschen, Brix < 202009.12.00.10.0
DEBTI48407/22-1100 % Orangensaft mit Fruchtfleisch, 330 ml PET-Flaschen, Brix < 202009.12.00.10.0
DEBTI3637/24-2100 % Orangensaft mit Fruchtfleisch, 1 l-Flaschen, Brix < 202009.12.00.10.0
DE7649/13-1Orangensaft, 1 l-Flasche, Brix < 202009.12.00.10.0
DE7652/13-1Orangensaft, 1 l-Flasche, Brix < 202009.12.00.10.0
DE8974/11-1Orangensaft aus Konzentrat, 1 l Tetrapak, Brix < 202009.12.00.10.0
DEBTI25285/19-1Orangensaft aus Konzentrat, Fruchtfleisch, Verpackung < 2 l, Brix < 202009.12.00.10.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle und Abgaben

Drittlandszollsatz

12,2 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China12,2 %Drittlandszoll
USA12,2 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz12,2 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien8,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand12,2 %Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Orangensaft

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Orangensaft mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verpackungsgröße ein.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Orangensaft

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Orangensäfte

Welche Zolltarifnummer hat Orangensaft?

Die Zolltarifnummer für Orangensaft lautet 2009.12.00.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Orangensaft, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger, in Verpackungen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger.

Welchen HS-Code hat Orangensaft?

Der HS-Code für Orangensaft ist 200912. Er umfasst Orangensaft, nicht gefroren, mit einem Brixwert von 20 oder weniger. Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer 2009.12.00.10.0 entsprechen dem international harmonisierten System.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Orangensaft?

Der Drittlandszollsatz für Orangensaft (2009.12.00.10.0) beträgt 12,2 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Orangensaft zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Orangensaft erfolgt nach Brixwert, Gefrierzustand und Verpackungsgröße. Eine Alternative ist Orangensaftkonzentrat mit Brixwert über 20 (2009.19). Die Abgrenzung zu Erfrischungsgetränken (2202) ist relevant, wenn der Saft weniger als 100 % Fruchtsaft enthält oder kohlensäurehaltig ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Orangensaft verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Strafen. Zudem kann die Zollabfertigung verzögert werden. Im schlimmsten Fall wird die Ware zurückgewiesen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Orangensaft?

Ja, für Orangensaft gelten besondere Maßnahmen: Bei ökologischen/biologischen Erzeugnissen ist eine Kontrollbescheinigung (Code 750) erforderlich. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Orangensaft?

Die Zolltarifnummer für Orangensaft ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.12.00.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (200912), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (20091200) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2009120010) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Orangensaft?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Orangensaft ist die Nummer 2009.12.00.10.0 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen.

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