Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Proteinpulver: 2106.10.20.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Proteinpulver (2106.10.20.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Proteinpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Proteinpulver Produktbild

Proteinpulver wird als Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform aus Eiweißkonzentraten (Molkenprotein, Sojaprotein, Erbsenprotein) hergestellt. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der Zusammensetzung ab: Enthält das Pulver Aromen, Süßungsmittel oder weitere Zutaten, wird es als Lebensmittelzubereitung in Position 2106 eingereiht. Reine Proteine ohne Zusätze fallen dagegen in Position 3502. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Proteinpulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Proteinpulver ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingegliedert:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 10 - Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 1020 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 1020 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Proteinpulver hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Bei Abweichungen in den Inhaltsstoffen (z. B. Milchfettgehalt >1,5 GHT, Zusatz von Zucker oder Stärke) kann eine andere Zolltarifnummer erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Proteinpulver

Der HS-Code für Proteinpulver lautet 2106.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.10.20.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.10.20.90.0.

Einreihung von Proteinpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Proteinpulver in die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) sowie AV 3b (Mischungen: Einreihung nach der stoffbestimmenden Komponente). Da Proteinpulver typischerweise aus mehreren Zutaten besteht (Eiweißkonzentrat, Aromen, Süßungsmittel), wird es als Lebensmittelzubereitung der Position 2106 zugewiesen. Die AV 6 bestimmt die weitere Unterteilung auf KN- und TARIC-Ebene.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Proteinpulver

Alternative Einreihung

3502.20.91.00.0 12,8 %

Molkenproteine, andere, getrocknet

Alternative Einreihung

0404.10.14.00.0 12,8 %

Modifizierte Molke, Proteingehalt >15%, Milchfett >1,5-27%

Alternative Einreihung

2106.10.20.20.0 12,8 %

Sojaeiweißkonzentrat 65-90%

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Proteinpulver (2106) ≠ Molkenproteine, andere, getrocknet (3502)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Proteinpulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Proteinpulver (2106) ≠ Modifizierte Molke, Proteingehalt >15%, Milchfett >1,5-27% (0404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Proteinpulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Proteinpulver (2106) ≠ Sojaeiweißkonzentrat 65-90% (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Proteinpulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine weitere Einreihungsmöglichkeit außerhalb des Kapitels 21 bietet die Position 3502 für reine Molkenproteine:

Alternative Einreihung

3502.20.91.00.0 12,8 %

Molkenproteine, andere, getrocknet

Alternative Einreihung

0404.10.14.00.0 12,8 %

Modifizierte Molke, Proteingehalt >15%, Milchfett >1,5-27%

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Proteinpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Proteinpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI50010/21-12106.10.20.90.0
Nahrungsergänzungsmittel; Pulver mit Molkenproteinisolat, Aroma und Süßungsmittel – Lebensmittelzubereitung, Eiweißkonzentrat
DEBTI26581/22-12106.10.20.90.0
Getränkepulver mit Molkenproteinisolat, Aroma und Hilfsstoffen – Eiweißkonzentrat
DEBTI40772/18-12106.10.20.90.0
Lebensmittelzubereitung; Molkenprotein und Aminosäuren, als Pulver – Eiweißkonzentrat
DEBTI40784/18-12106.10.20.90.0
Lebensmittelzubereitung; Molkenproteinisolat, Molkenproteinhydrolysat und Aminosäuren, als Pulver – Eiweißkonzentrat
DEBTI49996/21-12106.10.20.90.0
Nahrungsergänzungsmittel; Pulver mit Molkenproteinisolat, Aroma und Süßungsmittel
DEBTI26528/23-12106.10.20.90.0
Erbsenproteinkonzentrat, als Pulver, ohne Zusätze
DEBTI14453/24-12106.10.20.90.0
Erbsenproteinkonzentrat 80 %, feines Pulver
DEBTI992/25-12106.10.20.90.0
Erbsenproteinkonzentrat, Proteingehalt mind. 55 %, Pulver
DEBTI37896/21-12106.10.20.90.0
Fresubin Protein Powder; Molkeneiweißkonzentrat >80 %, ohne Aromazusätze
DEBTI24096/14-12106.10.20.90.0
Fresubin Protein Powder; reines Molkeneiweißkonzentrat
DEBTI54305/24-12106.10.20.90.0
Fresubin Protein Powder; Molkeneiweißkonzentrat
DEBTI3759/21-12106.10.20.90.0
Ultrafiltriertes Molkenproteinkonzentrat mit Milchfett >1,5 %
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz12,8 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien12,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Proteinpulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Proteinpulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Proteinpulver

Welche Zolltarifnummer hat Proteinpulver?

Die zolltarifliche Einreihung von Proteinpulver erfolgt unter der Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe, die als Lebensmittelzubereitungen in Pulverform vorliegen und typischerweise weniger als 1,5 GHT Milchfett sowie weniger als 5 GHT Saccharose, Glucose oder Stärke enthalten. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) gestützt.

Welchen HS-Code hat Proteinpulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Proteinpulver lautet 210610. Er umfasst die Position 2106 (Lebensmittelzubereitungen) und die Unterposition 2106.10 (Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe). Auf dieser 6-stelligen Ebene erfolgt die internationale Klassifizierung. Die nationale Erweiterung auf 8 Stellen (KN-Code 21061020) und 10 Stellen (TARIC-Code 2106102090) präzisiert die Einreihung weiter.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Proteinpulver?

Der Drittlandszollsatz für Proteinpulver (Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0) beträgt 12,8 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Für Ursprung China kommt zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 115,9 % zur Anwendung. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Proteinpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Proteinpulver zu anderen Waren hängt entscheidend von der Zusammensetzung ab. Enthält das Pulver Aromen, Süßungsmittel oder weitere Lebensmittelzutaten, wird es als Lebensmittelzubereitung in Position 2106 eingereiht. Eine Alternative ist die Einreihung als reines Molkenprotein in Position 3502, wenn keinerlei Zusätze vorhanden sind. Auch die Abgrenzung zu Molke in Position 0404 ist relevant, sobald der Milchfettgehalt über 1,5 GHT liegt. Die genaue Analyse der Inhaltsstoffe ist daher für die korrekte Einreihung unerlässlich.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Proteinpulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Proteinpulver kann zu erheblichen Konsequenzen führen. Dazu gehören Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie mögliche Bußgelder wegen Zollhinterziehung. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem können falsche Angaben zu Lieferverzögerungen und einem erhöhten Prüfaufwand durch die Zollbehörden führen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für einen reibungslosen Import.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Proteinpulver?

Ja, für Proteinpulver unter der Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen. Bei milchhaltigen Produkten ist eine Veterinärkontrolle (Code 410) erforderlich. Zudem unterliegt die Ware der REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761) und bei Bio-Produkten der Kontrolle ökologischer Erzeugnisse (Code 750). Für Ursprung China besteht ein endgültiger Antidumpingzoll von 115,9 % (Code 552). Auch Zusatzzölle (Code 695) können anfallen. Diese Maßnahmen sind beim Import zwingend zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Proteinpulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Proteinpulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.10.20.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (210610), dem 8-stelligen KN-Code (21061020), dem 10-stelligen TARIC-Code (2106102090) und der abschließenden 11. Stelle (0) zusammen. Die 11. Stelle dient der nationalen Statistik und ist für die zolltarifliche Behandlung in Deutschland relevant.

Ändern sich Zolltarifnummern für Proteinpulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Proteinpulver ist die Position 2106 seit Jahren stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder TARIC-Codes durch Marktentwicklungen oder neue Handelsabkommen verschieben. Es empfiehlt sich, die aktuellen TARIC-Maßnahmen regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Änderungen der Antidumpingzölle oder Präferenzabkommen. Die hier genannte Nummer 2106.10.20.90.0 ist für 2025 gültig.

Lassen Sie Ihre Proteinpulver in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung Ihrer Proteinpulver.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer