Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Proteinpulver ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingegliedert:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2106 10 - Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
Kombinierte Nomenklatur: 2106 1020 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Zolltarifnummer: 2106 1020 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Proteinpulver hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Bei Abweichungen in den Inhaltsstoffen (z. B. Milchfettgehalt >1,5 GHT, Zusatz von Zucker oder Stärke) kann eine andere Zolltarifnummer erforderlich sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Proteinpulver
Der HS-Code für Proteinpulver lautet 2106.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.10.20.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.10.20.90.0.
Einreihung von Proteinpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Proteinpulver in die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) sowie AV 3b (Mischungen: Einreihung nach der stoffbestimmenden Komponente). Da Proteinpulver typischerweise aus mehreren Zutaten besteht (Eiweißkonzentrat, Aromen, Süßungsmittel), wird es als Lebensmittelzubereitung der Position 2106 zugewiesen. Die AV 6 bestimmt die weitere Unterteilung auf KN- und TARIC-Ebene.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Proteinpulver
Alternative Einreihung
Molkenproteine, andere, getrocknet
Alternative Einreihung
Modifizierte Molke, Proteingehalt >15%, Milchfett >1,5-27%
Alternative Einreihung
Sojaeiweißkonzentrat 65-90%
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Proteinpulver (2106) ≠ Molkenproteine, andere, getrocknet (3502)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Proteinpulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Proteinpulver (2106) ≠ Modifizierte Molke, Proteingehalt >15%, Milchfett >1,5-27% (0404)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Proteinpulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Proteinpulver (2106) ≠ Sojaeiweißkonzentrat 65-90% (2106)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Proteinpulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine weitere Einreihungsmöglichkeit außerhalb des Kapitels 21 bietet die Position 3502 für reine Molkenproteine:
Alternative Einreihung
Molkenproteine, andere, getrocknet
Alternative Einreihung
Modifizierte Molke, Proteingehalt >15%, Milchfett >1,5-27%
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Proteinpulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Proteinpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner für Proteinpulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Proteinpulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.
Export
Exportmaßnahmen
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1704.90.99.99.0 · 9 %
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1504.20.90.00.0 · 0 %
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Sesampaste
2008.19.99.41.0 · 12,8 %
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1202.42.00.00.0 · 0 %
Kurkuma-Pulver
0910.30.00.00.0 · nicht ermittelt
