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MedizintechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Oximeter: 9018.19.10.00.0

Die zolltarifliche Einreihung eines Oximeters erfolgt unter der Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0. Es handelt sich um ein tragbares medizinisches Elektrodiagnosegerät zur nichtinvasiven fotometrischen Messung der arteriellen Sauerstoffsättigung (SpO₂) und der Pulsfrequenz.

Oximeter Produktbild

Für Oximeter sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Oximeter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad der Zolltarifnummer von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9018 - Medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe
  • Unterposition: 9018 11 - Elektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern)
  • Unterposition: 9018 19 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9018 1910 00 0 - Überwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Oximetern ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) eindeutig geklärt. Weicht Ihre konkrete Ware in Material, Funktion oder Ausführung ab, nutzen Sie das für eine individuelle Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Oximeter

Der HS-Code für Oximeter lautet 9018.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9018.19.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9018.19.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.19.10.00.0.

Einreihung von Oximeter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Oximeter unterliegen als medizinprodukt mit dual-use-Relevanz besonderen Ausfuhrbestimmungen. Eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist erforderlich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Oximeter

Alternative Einreihung

9027.10.10.00.0 0 %

Elektronische Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch

Alternative Einreihung

9018.19.90.00.0 0 %

andere Elektrodiagnosegeräte

Alternative Einreihung

9027.30.00.00.0 0 %

Spektrometer etc.

Alternative Einreihung

9031.49.90.00.0 0 %

Andere Mess- oder Prüfgeräte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Oximeter (9018) ≠ Elektronische Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch (9027)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oximeter bleibt die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Oximeter (9018) ≠ andere Elektrodiagnosegeräte (9018)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oximeter bleibt die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Oximeter (9018) ≠ Spektrometer etc. (9027)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Oximeter bleibt die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb des medizintechnischen Kapitels 90 ist bei Oximetern nicht sachgerecht. Zur Vollständigkeit wird eine mögliche Fehleinreihung genannt:

Alternative Einreihung

9027.10.10.00.0 0 %

Elektronische Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch

Alternative Einreihung

9018.19.90.00.0 0 %

andere Elektrodiagnosegeräte

Alternative Einreihung

9027.30.00.00.0 0 %

Spektrometer etc.

Alternative Einreihung

9031.49.90.00.0 0 %

Andere Mess- oder Prüfgeräte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Oximeter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Oximeter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI17083/20-19018.19.10.00.0
vZTA zur Einreihung eines Fingerpulsoximeters unter 9018.19.10.00.0
DEBTI41644/23-19018.19.10.00.0
vZTA zur Einreihung eines Pulsoximeters unter 9018.19.10.00.0
DEBTI48897/22-19018.19.10.00.0
vZTA zur Einreihung eines Pulsoximeters
DE19461/12-19018.19.10.00.0
vZTA zur Einreihung eines Fingerpulsoximeters
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Oximeter aus Drittländern unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Präferenzabkommen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrbeschränkungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Oximeter

Welche Zolltarifnummer hat ein Oximeter?

Ein typisches Fingerpulsoximeter zur nichtinvasiven Messung von SpO₂ und Pulsfrequenz wird unter der Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst Überwachungsapparate zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr physiologischen Parametern, wie sie bei Standard-Pulsoximetern gegeben ist.

Welchen HS-Code hat ein Oximeter?

Der HS-Code auf 6-Steller-Ebene für Oximeter lautet 901819 (andere Elektrodiagnosegeräte). Dieser Code ist international harmonisiert und gilt in allen Vertragsstaaten des Harmonisierten Systems für die Klassifizierung von medizinischen Diagnosegeräten zur Parameterüberwachung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Oximeter?

Der Drittlandszollsatz für Oximeter der Position 9018.19.10.00.0 beträgt 0 % (zollfrei). Dies gilt für Einfuhren aus Drittländern ohne Präferenzabkommen, z. B. aus China, den USA, Indien oder Thailand. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Oximeter zolltechnisch?

Die **Abgrenzung** zu anderen Positionen wie 90271010 (Gasuntersuchungsgeräte) ist entscheidend: Oximeter messen fotometrisch mittels Leuchtdioden (660 nm/905 nm) und dienen der medizinischen Diagnose am Patienten, nicht der Gasanalyse. Eine **Alternative** wäre die Position 90181990, die jedoch nur für Einkanal-Geräte ohne zweite Parameteranzeige in Betracht kommt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Oximeter verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Abgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und in schweren Fällen zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei medizinprodukten mit Dual-Use-Bezug drohen zudem Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Oximeter?

Für die Einfuhr von Oximetern in die EU gelten keine aktiven Einfuhrbeschränkungen. Der Drittlandszollsatz ist mit 0 % festgesetzt. Allerdings unterliegen Oximeter als medizinische Geräte der Medizinprodukteverordnung (MDR) und müssen die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Oximeter?

Die vollständige **11-stellige Zolltarifnummer** für Oximeter lautet 9018.19.10.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (901819), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (90181910), dem 10-stelligen TARIC-Code (9018191000) und einer abschließenden nationalen 11. Stelle (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Oximeter?

Zolltarifnummern werden jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC aktualisiert. Die Position 90181910 ist jedoch seit Jahren stabil geblieben. Dennoch sollten Importeure und Exporteure den Zolltarif regelmäßig prüfen, um Änderungen rechtzeitig zu erkennen.

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