Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie des Wundverbands im Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Codenummer:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelPHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE30
- PositionWatte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Zwecken3005
- ZolltarifnummerHeftpflaster und andere Waren mit Klebeschicht
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Wundverband
Der HS-Code für Wundverband lautet 3005.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3005.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3005.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3005.10.00.00.0.
Einreihung von Wundverband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Wundverbands folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich sind der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.
Ein selbstklebender Wundschnellverband aus einem Trägermaterial mit Klebeschicht und einer zentralen Wundauflage erfüllt die Bedingungen der Position 3005 (Watte, Gaze, Binden und ähnliche Erzeugnisse … in Aufmachungen für den Einzelverkauf zu medizinischen Zwecken) und speziell der Unterposition 3005 10 wegen seiner Klebeschicht. Dies wird durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt, darunter DEK/1766/08-1 und DEBTI44590/23-1.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Wundverband
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere – aus Spinnstoffen – Gaze und Waren daraus | 3005.90.31.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere – mit medikamentösen Stoffen getränkt | 3005.90.50.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere – andere | 3005.90.99.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungsterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen Zwecken | 3006.10.30.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Wundverband (3005) ≠ andere – aus Spinnstoffen – Gaze und Waren daraus (3005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wundverband bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wundverband (3005) ≠ andere – mit medikamentösen Stoffen getränkt (3005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wundverband bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Wundverband (3005) ≠ andere – andere (3005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Wundverband bleibt die Zolltarifnummer 3005.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Wundverband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/1766/08-1 | Wundschnellverband, selbstklebend, 3005.10 | 3005.10.00.00.0 |
| DEBTI44590/23-1 | Wundschnellverband, selbstklebend, 3005.10 | 3005.10.00.00.0 |
| DEBTI49626/22-1 | Wundpflaster, selbstklebend, 3005.10 | 3005.10.00.00.0 |
| DEBTI47359/18-1 | Wundschnellverband, selbstklebend, 3005.10 | 3005.10.00.00.0 |
| DE9815/15-1 | Wundpflaster, selbstklebend, 3005.10 | 3005.10.00.00.0 |
| DEK/705/05-1 | Wundschnellverband, selbstklebend, 3005.10 | 3005.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import – Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für den Wundverband
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner
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Export
Exportmaßnahmen für den Wundverband
Weitere Produkte aus Medizintechnik
Nachfolgende Produkte aus dem Bereich Medizintechnik haben eine eigene Zolltarifnummer. Jeder Code gilt nur für die spezifische Beschaffenheit des jeweiligen Erzeugnisses.