Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer von Peressigsäure im Zolltarif:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
- Unterposition: 2915 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2915 9070 - andere
TARIC: 2915 9070 95 - andere
Zolltarifnummer: 2915 9070 98 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Peressigsäure unter 2915.90.70.98.0 setzt voraus, dass es sich um die reine Peroxysäure oder eine wässrige Lösung handelt. Desinfektionsmittelzubereitungen mit weiteren Wirkstoffen können in Kapitel 38 fallen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Peressigsäure
Der HS-Code für Peressigsäure lautet 2915.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.90.70.98. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.90.70.98.0.
Einreihung von Peressigsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Peressigsäure folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Peressigsäure
Alternative Einreihung
Essigsäure, andere (2915.21) – nicht zutreffend, da Peressigsäure keine Essigsäure ist, sondern deren Peroxysäure
Alternative Einreihung
2915.90.70.95 (TARIC, Fettsäuren) – nicht zutreffend für Peressigsäure, die eine kurzkettige Peroxysäure ist
Alternative Einreihung
Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen – nicht zutreffend, da die Peroxygruppe bereits unter Position 2915 als Peroxysäure erfasst wird (AV 1)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Peressigsäure (2915) ≠ Essigsäure, andere (2915.21) – nicht zutreffend, da Peressigsäure keine Essigsäure ist, sondern deren Peroxysäure (2915)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Peressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Peressigsäure (2915) ≠ 2915.90.70.95 (TARIC, Fettsäuren) – nicht zutreffend für Peressigsäure, die eine kurzkettige Peroxysäure ist (2915)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Peressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Peressigsäure (2915) ≠ Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen – nicht zutreffend, da die Peroxygruppe bereits unter Position 2915 als Peroxysäure erfasst wird (AV 1) (2918)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Peressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Bei Desinfektionsmittelzubereitungen mit mehreren Wirkstoffen kommt eine Einreihung in Kapitel 38 in Betracht. Dies ist bei der Einreihung von Peressigsäure zu beachten.
Alternative Einreihung
Essigsäure, andere (2915.21) – nicht zutreffend, da Peressigsäure keine Essigsäure ist, sondern deren Peroxysäure
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Peressigsäure ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Peressigsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Peressigsäure basierend auf der Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 und Ihrem spezifischen Ursprungsland.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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