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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Peressigsäure: 2915.90.70.98.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Peressigsäure (2915.90.70.98.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Peressigsäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Peressigsäure Produktbild

Peressigsäure ist chemisch die Peroxysäure der Essigsäure (CH₃COOOH). Als gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure in Form ihrer Peroxysäure wird sie gemäß AV 1 in die Position 2915 eingereiht. Eine abweichende Einreihung ist bei Zubereitungen mit weiteren Wirkstoffen (Kapitel 38) möglich. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Peressigsäure beschreiben: Reinheit, Konzentration (z. B. 5–40 %), Verwendungszweck (Desinfektion, Oxidation)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer von Peressigsäure im Zolltarif:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2915 9070 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2915 9070 95 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 9070 98 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Peressigsäure unter 2915.90.70.98.0 setzt voraus, dass es sich um die reine Peroxysäure oder eine wässrige Lösung handelt. Desinfektionsmittelzubereitungen mit weiteren Wirkstoffen können in Kapitel 38 fallen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Peressigsäure

Der HS-Code für Peressigsäure lautet 2915.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.90.70.98. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.90.70.98.0.

Einreihung von Peressigsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die zolltarifliche Einreihung von Peressigsäure folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Peressigsäure

Alternative Einreihung

2915.21.00.90.0 0 %

Essigsäure, andere (2915.21) – nicht zutreffend, da Peressigsäure keine Essigsäure ist, sondern deren Peroxysäure

Alternative Einreihung

2915.90.70.95.0 0 %

2915.90.70.95 (TARIC, Fettsäuren) – nicht zutreffend für Peressigsäure, die eine kurzkettige Peroxysäure ist

Alternative Einreihung

2918 0 %

Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen – nicht zutreffend, da die Peroxygruppe bereits unter Position 2915 als Peroxysäure erfasst wird (AV 1)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Peressigsäure (2915) ≠ Essigsäure, andere (2915.21) – nicht zutreffend, da Peressigsäure keine Essigsäure ist, sondern deren Peroxysäure (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Peressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Peressigsäure (2915) ≠ 2915.90.70.95 (TARIC, Fettsäuren) – nicht zutreffend für Peressigsäure, die eine kurzkettige Peroxysäure ist (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Peressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Peressigsäure (2915) ≠ Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen – nicht zutreffend, da die Peroxygruppe bereits unter Position 2915 als Peroxysäure erfasst wird (AV 1) (2918)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Peressigsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Bei Desinfektionsmittelzubereitungen mit mehreren Wirkstoffen kommt eine Einreihung in Kapitel 38 in Betracht. Dies ist bei der Einreihung von Peressigsäure zu beachten.

Alternative Einreihung

2915.21.00.90.0 0 %

Essigsäure, andere (2915.21) – nicht zutreffend, da Peressigsäure keine Essigsäure ist, sondern deren Peroxysäure

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Peressigsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Peressigsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI37432/20-12916.32.00.00.0
Dibenzoylperoxid (Peroxid einer aromatischen Carbonsäure) – eingereiht in 2916.32.00.00. Bestätigt das Prinzip: Peroxide/Peroxysäuren folgen der Stammcarbonsäure.
DEBTI4963/24-12918.29.00.75.0
Octadecyl-3-(3,5-di-tert-butyl-4-hydroxyphenyl)propionat – Carbonsäure mit Phenolfunktion (2918.29).
DEK/1593/07-12836.99.90.00.0
Natriumpercarbonat (2836.99) – anorganisches Percarbonat, nicht vergleichbar mit organischer Peressigsäure.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiznicht ermittelt

nicht ermittelt

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Peressigsäure basierend auf der Zolltarifnummer 2915.90.70.98.0 und Ihrem spezifischen Ursprungsland.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Peressigsäure

Welche Zolltarifnummer hat Peressigsäure?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Peressigsäure (CAS 79-21-0) lautet 2915.90.70.98.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr nach Deutschland. Sie umfasst die Position 2915 für gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, Unterposition 2915.90 (andere), die Kombinierte Nomenklatur 2915.90.70 und den TARIC-Code 2915.90.70.95.

Welchen HS-Code hat Peressigsäure?

Der HS-Code für Peressigsäure ist 2915.90. Der 6-stellige Code ist auf internationaler Ebene gültig. Er wird von allen Vertragsstaaten des Harmonisierten Systems verwendet. Peressigsäure wird als „gesättigte acyclische einbasische Carbonsäure – andere“ eingestuft.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Peressigsäure?

Für den TARIC-Code 2915.90.70.95 wird kein Drittlandszollsatz (Code 103) ausgewiesen. Der anwendbare Zollsatz für Peressigsäure aus Drittländern wie China oder den USA beträgt daher 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Peressigsäure zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Peressigsäure erfolgt vor allem zu Essigsäure (2915.21) und zu Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen (Position 2918). Als Alternative ist der Code 2915.21.00.90.0 für Essigsäure zu nennen. Peressigsäure ist eine Peroxysäure, keine freie Carbonsäure.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Peressigsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Peressigsäure kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Abfertigung, Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit und im schlimmsten Fall ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Peressigsäure?

Für den Code 2915.90.70.98.0 sind in der TARIC-Datenbank der EU derzeit keine aktiven Einfuhrbeschränkungen oder besonderen Maßnahmen (außer der Einfuhrumsatzsteuer) gelistet. Peressigsäure unterliegt als Chemikalie jedoch der REACH-Verordnung und muss gegebenenfalls registriert sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Peressigsäure?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Peressigsäure lautet 2915.90.70.98.0. Die ersten 6 Ziffern (2915.90) bilden den HS-Code, die 8. Ziffer (2915.90.70) die Kombinierte Nomenklatur und die 10. Ziffer (2915.90.70.95) den TARIC-Code. Die 11. Stelle dient der nationalen Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Peressigsäure?

Änderungen an Zolltarifnummern erfolgen üblicherweise zum 1. Januar eines Jahres, wenn die EU den TARIC oder die Kombinierte Nomenklatur aktualisiert. Die HS-Basis (Kapitel 29, Position 2915) bleibt langfristig stabil. Es empfiehlt sich, jährlich die gültige Fassung zu prüfen.

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