Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3505.10.50.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingeordnet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelEIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME35
- PositionDextrine und andere modifizierte Stärken (z. B. Quellstärke oder veresterte Stärke); Leime auf der Grundlage von Stärken, Dextrinen oder anderen modifizierten Stärken3505
- UnterpositionDextrine und andere modifizierte Stärken350510
- Kombinierte Nomenklaturandere modifizierte Stärken35051050
- Zolltarifnummerveretherte Stärken und veresterte Stärken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Natriumstärkeglykolat
Der HS-Code für Natriumstärkeglykolat lautet 3505.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3505.10.50. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3505.10.50.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3505.10.50.00.0.
Einreihung von Natriumstärkeglykolat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Natriumstärkeglykolat in die Zolltarifnummer 3505.10.50.00.0 erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Waren des Kapitels 35. Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit als veresterte Stärke.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Natriumstärkeglykolat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere modifizierte Stärken – andere (Auffangposition) | 3505.10.90.00 | 7,7 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere modifizierte Stärken – andere | 3505.10.90.00 | 7,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Natriumstärkeglykolat (3505) ≠ andere modifizierte Stärken – andere (Auffangposition) (3505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Natriumstärkeglykolat bleibt die Zolltarifnummer 3505.10.50.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Natriumstärkeglykolat (3505) ≠ andere modifizierte Stärken – andere (3505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Natriumstärkeglykolat bleibt die Zolltarifnummer 3505.10.50.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Natriumstärkeglykolat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI38072/22-1 | veresterte Stärke (Sodium Starch Glycolate), CAS No 9063-38-1 | 3505.10.50.00.0 |
| DEBTI18542/19-1 | veresterte Stärke (Sodium Starch Glycolate), CAS No 9063-38-1 | 3505.10.50.00.0 |
| DEBTI45100/19-1 | Lebensmittelzusatzstoff bestehend aus einem Gemisch von modifizierten Stärken | 3505.10.50.00.0 |
| DEBTI16700/21-1 | modifizierte Tapiokastärke (Veresterung) – TARIC-Code 3505 1050 00 | 3505.10.50.00.0 |
| DEBTI39811/23-1 | 10%ige Stärkelösung (Hydroxypropylstärke) | 3505.10.50.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 7,7 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Natriumstärkeglykolat aus verschiedenen Ursprungsländern.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Zusammenhang mit Natriumstärkeglykolat gesucht.