Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Einstufungspfad der 1905.90.70.00.0 führt von der Abschnittsebene über das Kapitel bis zur nationalen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9070 - andere
Zolltarifnummer: 1905 9070 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5|GHT oder mehr
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfannkuchen
Der HS-Code für Pfannkuchen lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.70.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.70.00.0.
Einreihung von Pfannkuchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt. Pfannkuchen sind als Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch in Kapitel 19 einzureihen. Die AV 6 legt fest, dass innerhalb der Position die Einreihung in die Unterpositionen nach denselben Grundsätzen erfolgt.
Für die Unterscheidung süß/herzhaft sind die Anmerkungen zu Kapitel 19 und die Unterpositions-Anmerkungen zur Position 1905 maßgeblich. Der Zuckergehalt von 5 GHT oder mehr definiert die Unterposition 19059070.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfannkuchen
Alternative Einreihung
Backwaren, andere, andere, andere (Zuckergehalt unter 5 GHT)
Alternative Einreihung
Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pfannkuchen (1905) ≠ Backwaren, andere, andere, andere (Zuckergehalt unter 5 GHT) (1905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfannkuchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pfannkuchen (1905) ≠ Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfannkuchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.70.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb des Kapitels 19 ist für Pfannkuchen grundsätzlich nicht vorgesehen. Die einzige Alternative im weiteren Sinne sind Waren der Position 1901 (Malzextrakt, Lebensmittelzubereitungen aus Mehl).
Alternative Einreihung
Backwaren, andere, andere, andere (Zuckergehalt unter 5 GHT)
Alternative Einreihung
Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position 1905
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pfannkuchen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfannkuchen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle aus Drittländern
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner
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Export aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
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