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Lebensmittel & GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Makhana: 2008.19.99.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Makhana (2008.19.99.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Makhana unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Makhana Produktbild

Für Makhana sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Makhana beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Makhana.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2008 - Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2008 11 - Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
  • Unterposition: 2008 19 - andere, einschließlich Mischungen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2008 1992 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2008 1993 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2008 1999 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2008 1999 80 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier angegebene Zolltarifnummer gilt für die handelsübliche Form (geröstet/gepufft). Rohware (unbehandelt, nur getrocknet) kann anders einzureihen sein. Nutzen Sie unseren Klassifizierer zur produktspezifischen Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Makhana

Der HS-Code für Makhana lautet 2008.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.19.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.19.99.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.19.99.80.0.

Einreihung von Makhana nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Makhana erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1 bis 6). Die AV 1 bestimmt die Position 2008 (Zubereitungen von Pflanzenteilen). Die AV 6 führt zur Unterposition 2008 19 (andere) und zum Auffangcode 2008 19 99. Die Zubereitung durch Rösten oder Puffen ist ein wesentlicher Schritt, der die Einreihung in Kapitel 12 (Ölsamen) ausschließt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Makhana

Alternative Einreihung

2008.19.95.00.0 12,8 %

geröstete Nüsse, andere (2008 19 95 80 0) – alternative, wenn Makhana als geröstete Nuss eingereiht würde

Alternative Einreihung

1207.00.00.00.0 12,8 %

Kapitel 12 – Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Makhana (2008) ≠ geröstete Nüsse, andere (2008 19 95 80 0) – alternative, wenn Makhana als geröstete Nuss eingereiht würde (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Makhana bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Makhana (2008) ≠ Kapitel 12 – Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte (1207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Makhana bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Makhana unbehandelt (nur getrocknet) vorliegen, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

2008.19.95.00.0 12,8 %

geröstete Nüsse, andere (2008 19 95 80 0) – alternative, wenn Makhana als geröstete Nuss eingereiht würde

Alternative Einreihung

1207.00.00.00.0 12,8 %

Kapitel 12 – Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Makhana ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Makhana (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI23053/22-12008.19.99.80.0
geröstete und gesalzene Fuchsnusssamen
DEBTI23054/22-12008.19.99.80.0
geröstete und gewürzte Fuchsnusssamen (Curry, Minze, Koriander)
DEBTI23056/22-12008.19.99.80.0
geröstete und gewürzte Fuchsnusssamen (Pfeffer)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz12,8 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,4 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie schnell und einfach die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Makhana-Sendung mit unserem interaktiven Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmäßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Makhana

Welche Zolltarifnummer hat Makhana?

Die zolltarifliche Einreihung für geröstete oder gepuffte Makhana (Fuchsnüsse) lautet 2008.19.99.80.0. Dies ist der Auffangcode für andere zubereitete oder haltbar gemachte Pflanzenteile, die keiner spezifischen Unterposition zugeordnet werden können. Botanisch handelt es sich um Samen der Seerosenart Euryale ferox. Die deutsche Zollverwaltung hat diese Einreihung in mehreren vZTA (DEBTI23053/22-1, DEBTI23054/22-1, DEBTI23056/22-1) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Makhana?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Makhana lautet 200819. Dies umfasst die Position 2008 (zubereitete Früchte, Nüsse und andere Pflanzenteile) und die Unterposition 2008 19 (andere, einschließlich Mischungen). Der sechsstellige Code ist weltweit einheitlich und bildet die Grundlage für die nationale Tarifierung auf KN- und TARIC-Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Makhana?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Makhana unter der Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 beträgt 12,8 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne präferenzielles Handelsabkommen mit der EU, z. B. China, USA oder Thailand. Mit entsprechenden Ursprungsnachweisen können ermäßigte Sätze in Anspruch genommen werden, etwa 4,4 % bei Einfuhren aus Indien oder 0 % aus Japan (EPA) und Südkorea (FTA).

Wie unterscheidet sich Makhana zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Makhana erfolgt insbesondere zu Kapitel 12 (Ölsamen) und zur Unterposition 2008 19 93 (geröstete Nüsse). Makhana sind botanisch keine Schalenfrüchte, sondern Samen der Wasserseerose Euryale ferox. Die Zubereitung durch Rösten oder Puffen geht über die in Kapitel 12 zulässige einfache Trocknung hinaus. Daher kommt als Alternative nur der Auffangcode 2008.19.99.80.0 in Betracht. Die deutschen vZTA bestätigen diese Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Makhana verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei einer fehlerhaften Deklaration als Nüsse (2008 19 93) könnte der Zollsatz abweichen und die Einfuhrumsatzsteuer falsch berechnet werden. Wir empfehlen, die Einreihung vor der Anmeldung mit einem verbindlichen vZTA abzusichern.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Makhana?

Für Makhana unter der Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 gelten zwei besondere Maßnahmen: die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) und Zusatzzölle (Code 695). Wenn Sie Bio-Makhana importieren, benötigen Sie eine gültige Kontrollbescheinigung. Die Zusatzzölle fallen zusätzlich zum Drittlandszollsatz an. Exportmaßnahmen sind für diese Ware nicht bekannt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Makhana?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Makhana lautet 2008.19.99.80.0 (ohne Punkte: 2008.19.99.80.0). Die ersten 6 Stellen (200819) bilden den HS-Code, die Stellen 7 und 8 (99) die Kombinierte Nomenklatur (KN), die Stellen 9 und 10 (80) den TARIC-Code und die 11. Stelle (0) die nationale Kontingentsnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Makhana?

Zolltarifnummern ändern sich jährlich, wenn der Zolltarif (TARIC) aktualisiert wird. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) wird alle fünf Jahre überarbeitet. Für Makhana ist die Position 2008 stabil, aber einzelne KN- oder TARIC-Codes können sich ändern. Wir empfehlen, die aktuelle Nummer jährlich zu prüfen, insbesondere bei Neuimporten oder nach einem Tarifwechsel zum 1. Januar.

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