Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Makhana.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- UnterpositionSchalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt200811
- Unterpositionandere, einschließlich Mischungen200819
- Kombinierte Nomenklaturin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20081992
- Kombinierte Nomenklaturandere20081993
- Kombinierte Nomenklaturandere20081999
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Makhana
Der HS-Code für Makhana lautet 2008.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.19.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.19.99.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.19.99.80.0.
Einreihung von Makhana nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Makhana erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1 bis 6). Die AV 1 bestimmt die Position 2008 (Zubereitungen von Pflanzenteilen). Die AV 6 führt zur Unterposition 2008 19 (andere) und zum Auffangcode 2008 19 99. Die Zubereitung durch Rösten oder Puffen ist ein wesentlicher Schritt, der die Einreihung in Kapitel 12 (Ölsamen) ausschließt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Makhana
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunggeröstete Nüsse, andere (2008 19 95 80 0) – alternative, wenn Makhana als geröstete Nuss eingereiht würde | 2008.19.95.00.0 | 12,8 % |
| Alternative EinreihungKapitel 12 – Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte | 1207.00.00.00.0 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Makhana (2008) ≠ geröstete Nüsse, andere (2008 19 95 80 0) – alternative, wenn Makhana als geröstete Nuss eingereiht würde (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Makhana bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Makhana (2008) ≠ Kapitel 12 – Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte (1207) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Makhana bleibt die Zolltarifnummer 2008.19.99.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Makhana unbehandelt (nur getrocknet) vorliegen, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKapitel 12 – Andere Ölsamen und ölhaltige Früchte | 1207.00.00.00.0 | 12,8 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Makhana (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI23053/22-1 | geröstete und gesalzene Fuchsnusssamen | 2008.19.99.80.0 |
| DEBTI23054/22-1 | geröstete und gewürzte Fuchsnusssamen (Curry, Minze, Koriander) | 2008.19.99.80.0 |
| DEBTI23056/22-1 | geröstete und gewürzte Fuchsnusssamen (Pfeffer) | 2008.19.99.80.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
12,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 12,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
Berechnen Sie schnell und einfach die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihre Makhana-Sendung mit unserem interaktiven Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmäßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Hier finden Sie verwandte Produkte mit ihren Zolltarifnummern, die für den Import von Makhana relevant sein können.