Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Granatapfel ist Bestandteil der folgenden hierarchischen Gliederung des Zolltarifs:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- Position: 0810 - Andere Früchte, frisch
- Unterposition: 0810 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 0810 9075 - andere
Zolltarifnummer: 0810 9075 30 0 - Granatäpfel
Hinweis zur Einreihung
Eine fehlerhafte Zolltarifnummer führt zu unrichtigen Zollanmeldungen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren Granatapfel korrekt einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Granatapfel
Der HS-Code für Granatapfel lautet 0810.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0810.90.75. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0810.90.75.30. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0810.90.75.30.0.
Einreihung von Granatapfel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Granatapfels erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur: Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen sowie der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Der Granatapfel ist als frische Frucht in Position 0810 (andere Früchte, frisch) genannt. Die Unterposition 0810.90.75.30.0 führt die namentliche Bezeichnung „Granatäpfel“ und geht damit den Sammelcodierungen vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Granatapfel
Alternative Einreihung
Granatapfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol
Alternative Einreihung
Granatapfelextrakt, pulverisiert
Alternative Einreihung
Granatapfelwein, gegoren
Alternative Einreihung
Frucht-Nussriegel mit Granatapfel
Alternative Einreihung
Granadillas (Passiflora ligularis)
Alternative Einreihung
andere (Sammelcode für sonstige Früchte)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Granatapfel (0810) ≠ Granatapfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Granatapfel bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Granatapfel (0810) ≠ Granatapfelextrakt, pulverisiert (1302)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Granatapfel bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Granatapfel (0810) ≠ Granatapfelwein, gegoren (2206)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Granatapfel bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den verarbeiteten Produkten kommen auch andere frische Früchte aus Position 0810 in Betracht. Die folgende Alternative zeigt einen anderen Einreihungscode.
Alternative Einreihung
Granatapfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol
Alternative Einreihung
Granatapfelextrakt, pulverisiert
Alternative Einreihung
Granatapfelwein, gegoren
Alternative Einreihung
Frucht-Nussriegel mit Granatapfel
Alternative Einreihung
Granadillas (Passiflora ligularis)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Granatapfel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Granatapfel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Granatapfel-Direktsaft; Aufmachung: 250 ml-Glasflasche. Brixwert: 13,7 oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): nicht enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in... Mehr anzeigenAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Granatapfel-Direktsaft; Aufmachung: 250 ml-Glasflasche. Brixwert: 13,7 oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): nicht enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den Unterpositionen 2009 10 bis 2009 81 des HS genannt, mit einem Brixwert von 67 oder weniger, kein Birnensaft, keinen zugesetzten Zucker enthaltend, anderer, nicht in Pulverform, anderer. Weniger anzeigen
Granatapfelsaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pomegranate Juice punica Granatum L. Nr. 2036. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Musterbeutel, darin eine dunkelbraune, klare, sirupöse Flüssigkeit. Geschmack: fruchtig, sauer und süß,... Mehr anzeigenGranatapfelsaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pomegranate Juice punica Granatum L. Nr. 2036. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Musterbeutel, darin eine dunkelbraune, klare, sirupöse Flüssigkeit. Geschmack: fruchtig, sauer und süß, einem Granatapfelsaftkonzentrat entsprechend. Brixwert, refraktometrisch bei 20 °C: mehr als 67. Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in den UPos 2009 1111 bis 2009 8936 genannt, anderer, nicht in Pulverform. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt aus Granatäpfeln (Punica granatum L.) Verwendung: Einsatz in Nahrungsergänzungsmitteln. Verpackungseinheit: 25 kg-Trommeln. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein pulverisierter Pflanzenauszug aus Granatäpfeln... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt aus Granatäpfeln (Punica granatum L.) Verwendung: Einsatz in Nahrungsergänzungsmitteln. Verpackungseinheit: 25 kg-Trommeln. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein pulverisierter Pflanzenauszug aus Granatäpfeln (Punica granatum L.) vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere. Weniger anzeigen
Nuss-Fruchtriegel Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht-Nussriegel "Taste of Nature Organic Nutrition Bar Pomegranate", aufgemacht in Verpackungen mit einem Gewicht des Inhalts von 40 g, im Display mit 16 Riegeln. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zugesetzter Alkohol... Mehr anzeigenNuss-Fruchtriegel Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht-Nussriegel "Taste of Nature Organic Nutrition Bar Pomegranate", aufgemacht in Verpackungen mit einem Gewicht des Inhalts von 40 g, im Display mit 16 Riegeln. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zugesetzter Alkohol (gemäß Angabe): nicht enthalten. Zusatz von Zucker i. S. der ZAnm 3, 2. Anstrich zu Kap 20 (gemäß Angabe): enthalten. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als die der UPos 2008 1110 bis 2008 9776 der KN, andere. Weniger anzeigen
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt aus Schalen von Granatapfel (Punica granatum). Zur Zusammensetzung liegt ein Analysenzertifikat vor. Verwendung: Keine Angaben. Handelsübliche Maßeinheit: Fässer mit 25 kg. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt... Mehr anzeigenAngaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt aus Schalen von Granatapfel (Punica granatum). Zur Zusammensetzung liegt ein Analysenzertifikat vor. Verwendung: Keine Angaben. Handelsübliche Maßeinheit: Fässer mit 25 kg. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein fester Pflanzenauszug aus Schalen von Granatapfel (Punica granatum) vor. Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert: Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere: andere als Vanille-Oleoresin oder von Pflanzen der Gattung Ephedra. Weniger anzeigen
Granatapfelwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Granatapfelwein; Alkoholgehalt: 12 %vol; hergestellt in Aserbaidschan. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, klare Flüssigkeit, sauer, weinig, adstringierend und leicht fruchtig schmeckend; Aufmachung: grüne, etikettierte 0,75... Mehr anzeigenGranatapfelwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Granatapfelwein; Alkoholgehalt: 12 %vol; hergestellt in Aserbaidschan. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, klare Flüssigkeit, sauer, weinig, adstringierend und leicht fruchtig schmeckend; Aufmachung: grüne, etikettierte 0,75 l-Glasflasche mit Korkstopfen; Etikettaufdruck (auszugsweise): "Pomegranate Wine". Anderes gegorenes Getränk, nicht schäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 l oder weniger, kein Apfelwein oder Birnenwein. Weniger anzeigen
Guavenmark, pasteurisiert, gekühlt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Guavenmark, pink. Brixwert, refraktometrisch: 8,8 bis 9,7 °Brix. Gesamtsäuregehalt (ber. als Zitronensäure, pH 8,1): 4-6 g/kg. Herstellung: der essbare Anteil der Früchte wird in einem mechanischen Verfahren zu einem fein passierten Mark... Mehr anzeigenGuavenmark, pasteurisiert, gekühlt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Guavenmark, pink. Brixwert, refraktometrisch: 8,8 bis 9,7 °Brix. Gesamtsäuregehalt (ber. als Zitronensäure, pH 8,1): 4-6 g/kg. Herstellung: der essbare Anteil der Früchte wird in einem mechanischen Verfahren zu einem fein passierten Mark verarbeitet. Dieses wird durch Pasteurisation haltbar gemacht. Erlaubte Zusätze: keine. Anlieferung: in 200 l-Fässern, aseptisch abgefüllt (Temperatur 0-5 °C) bzw. in Tankzügen, Temperatur max. 5 °C. Verwendung: die Ware ist zur Herstellung von Fruchtsäften bestimmt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: sämiges, orange-rotes Mark, leicht süß, leicht sauer, fruchtig, arteigen schmeckend. Alkoholzusatz (lt. Angabe): nicht enthalten. Zuckergehalt/Zuckerzusatz i. S. der ZAnm 2 a), 1. Anstrich und der ZAnm 3, 2. Anstrich zum Kap 20 (lt. Angabe): die Ware enthält keinen zugesetzten Zucker. Früchte (hier: Guaven), Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht als für Waren des Kapitels 08 und der vorhergehenden Positionen des Kapitels 20 vorgesehen, andere als die der Unterpositionen 2008 11 bis 2008 92, ohne Zusatz von Alkohol, ohne Zusatz von Zucker, andere als die der Unterpositionen 2008 9972 bis 2008 9991, keine Weinblätter, keine Hopfentriebe oder ähnliche genießbare Pflanzenteile, nicht in Form von Flocken oder Pulver. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrmaßnahmen
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Granatapfel
Mit dem Zollrechner ermitteln Sie die genauen Einfuhrabgaben für Ihren Granatapfel. Geben Sie einfach Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Die Einreihung von frischen Früchten und verwandten Produkten zeigt die Spannbreite der Zolltarifnummern im Bereich Lebensmittel.
Olivenöl
1509.20.00.10.1 · 124,50 €/100 kg
Weihnachtsgebäck
1905.31.99.00.0 · 9 %
Pfefferöl
3301.29.49.00.0 · 0 %
Honig
0409.00.00.90.0 · 17,3 %
Wein
2204.21.98.11.0 · 13,1 %
Gewürzmischung
0910.91.90.00.0 · 12,5 %
Gebäck
1905.31.99.00.0 · 9,0 %
Teebeutel
0902.30.00.00.0 · 0 %
Schokoladen-Adventskalender
1806.90.39.00.0 · 8,3 %
