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Lebensmittel & GetränkeKapitel 08Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Granatapfel: 0810.90.75.30.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Granatapfel (0810.90.75.30.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Granatapfel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Granatapfel Produktbild

Granatapfel (Punica granatum) ist eine frische, genießbare Frucht des Kapitels 08. Die Einreihung ist eindeutig, da die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer namentlich „Granatäpfel“ lautet. Für verarbeitete Produkte wie Saft oder Extrakt gelten abweichende Codes – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Granatapfel beschreiben: frisch, ganz, roh

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Granatapfel ist Bestandteil der folgenden hierarchischen Gliederung des Zolltarifs:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 08 - GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  • Position: 0810 - Andere Früchte, frisch
  • Unterposition: 0810 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0810 9075 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0810 9075 30 0 - Granatäpfel

Hinweis zur Einreihung

Eine fehlerhafte Zolltarifnummer führt zu unrichtigen Zollanmeldungen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihren Granatapfel korrekt einzureihen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Granatapfel

Der HS-Code für Granatapfel lautet 0810.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0810.90.75. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0810.90.75.30. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0810.90.75.30.0.

Einreihung von Granatapfel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Granatapfels erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur: Maßgebend ist der Wortlaut der Positionen sowie der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Der Granatapfel ist als frische Frucht in Position 0810 (andere Früchte, frisch) genannt. Die Unterposition 0810.90.75.30.0 führt die namentliche Bezeichnung „Granatäpfel“ und geht damit den Sammelcodierungen vor.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Granatapfel

Alternative Einreihung

2009.89.99.99.0 8,8 %

Granatapfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 8,8 %

Granatapfelextrakt, pulverisiert

Alternative Einreihung

2206.00.59.00.0 8,8 %

Granatapfelwein, gegoren

Alternative Einreihung

2008.97.78.90.0 8,8 %

Frucht-Nussriegel mit Granatapfel

Alternative Einreihung

0810.90.20.40.0 8,8 %

Granadillas (Passiflora ligularis)

Alternative Einreihung

0810.90.75.90.0 8,8 %

andere (Sammelcode für sonstige Früchte)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Granatapfel (0810) ≠ Granatapfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Granatapfel bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Granatapfel (0810) ≠ Granatapfelextrakt, pulverisiert (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Granatapfel bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Granatapfel (0810) ≠ Granatapfelwein, gegoren (2206)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Granatapfel bleibt die Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den verarbeiteten Produkten kommen auch andere frische Früchte aus Position 0810 in Betracht. Die folgende Alternative zeigt einen anderen Einreihungscode.

Alternative Einreihung

2009.89.99.99.0 8,8 %

Granatapfelsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 8,8 %

Granatapfelextrakt, pulverisiert

Alternative Einreihung

2206.00.59.00.0 8,8 %

Granatapfelwein, gegoren

Alternative Einreihung

2008.97.78.90.0 8,8 %

Frucht-Nussriegel mit Granatapfel

Alternative Einreihung

0810.90.20.40.0 8,8 %

Granadillas (Passiflora ligularis)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Granatapfel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Granatapfel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI55/22-22009.89.99.99.0
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Granatapfel-Direktsaft; Aufmachung: 250 ml-Glasflasche. Brixwert: 13,7 oder weniger; Zugesetzter Zucker im Sinne der ZAnm 5 a) zu Kap 20): nicht enthalten. Fruchtsaft, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderer als in... Mehr anzeigen
DE1772/14-12009.89.38.99.0
Granatapfelsaftkonzentrat. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pomegranate Juice punica Granatum L. Nr. 2036. Wert: mehr als 30 Euro für 100 kg Eigengewicht. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Musterbeutel, darin eine dunkelbraune, klare, sirupöse Flüssigkeit. Geschmack: fruchtig, sauer und süß,... Mehr anzeigen
DEBTI1779/21-11302.19.70.00.0
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt aus Granatäpfeln (Punica granatum L.) Verwendung: Einsatz in Nahrungsergänzungsmitteln. Verpackungseinheit: 25 kg-Trommeln. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt ein pulverisierter Pflanzenauszug aus Granatäpfeln... Mehr anzeigen
DE13470/15-12008.97.78.90.0
Nuss-Fruchtriegel Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Frucht-Nussriegel "Taste of Nature Organic Nutrition Bar Pomegranate", aufgemacht in Verpackungen mit einem Gewicht des Inhalts von 40 g, im Display mit 16 Riegeln. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben gemacht. Zugesetzter Alkohol... Mehr anzeigen
DE1785/14-11302.19.70.00.0
Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Extrakt aus Schalen von Granatapfel (Punica granatum). Zur Zusammensetzung liegt ein Analysenzertifikat vor. Verwendung: Keine Angaben. Handelsübliche Maßeinheit: Fässer mit 25 kg. Zur Begutachtung lag keine Warenprobe vor. Befund: Nach den Angaben des Antragstellers liegt... Mehr anzeigen
DE22635/15-12206.00.59.00.0
Granatapfelwein. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Granatapfelwein; Alkoholgehalt: 12 %vol; hergestellt in Aserbaidschan. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: dunkelrote, klare Flüssigkeit, sauer, weinig, adstringierend und leicht fruchtig schmeckend; Aufmachung: grüne, etikettierte 0,75... Mehr anzeigen
DEB/2486/08-12008.99.99.90.0
Guavenmark, pasteurisiert, gekühlt. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Guavenmark, pink. Brixwert, refraktometrisch: 8,8 bis 9,7 °Brix. Gesamtsäuregehalt (ber. als Zitronensäure, pH 8,1): 4-6 g/kg. Herstellung: der essbare Anteil der Früchte wird in einem mechanischen Verfahren zu einem fein passierten Mark... Mehr anzeigen
DE12640/11-10811.90.85.00.0
Guavepüree, pasteurisiert, tiefgekühlt, ohne Zusätze Rotorangefarbenes, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltendes, dünnflüssiges Püree; Geschmack nach Guave, natursüß. Tropische Früchte (Guave), auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

8,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz8,8 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Granatapfel

Mit dem Zollrechner ermitteln Sie die genauen Einfuhrabgaben für Ihren Granatapfel. Geben Sie einfach Zollwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Granatäpfel

Welche Zolltarifnummer hat Granatapfel?

Die Zolltarifnummer für frische, ganze Granatäpfel lautet 0810.90.75.30.0. Sie ist die 11-stellige deutsche Zolltarifnummer, die namentlich „Granatäpfel“ in der Kombinierten Nomenklatur der EU führt. Zuständig ist Kapitel 08 (genießbare Früchte und Nüsse), Position 0810 (andere Früchte, frisch).

Welchen HS-Code hat Granatapfel?

Der HS-Code (6-stelliges Harmonisierte-System) für Granatapfel lautet 0810.90. Die ersten vier Stellen 0810 stehen für „andere Früchte, frisch“, die fünfte und sechste Stelle 90 für „andere“. Der Granatapfel wird dort als frische Frucht ohne weitere Untergliederung erfasst.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Granatapfel?

Der Drittlandszollsatz für Granatapfel (Code 0810.90.75.30.0) beträgt bei Einfuhr aus der Schweiz 8,8 % des Zollwerts, zuzüglich 7 % Einfuhrumsatzsteuer. Für viele andere Ursprungsländer liegt der Satz nicht ermittelt vor; die tatsächliche Höhe ist im konkreten Einzelfall zu prüfen.

Wie unterscheidet sich Granatapfel zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung des Granatapfels erfolgt zu verarbeiteten Granatapfelprodukten. Während die frische Frucht in Kapitel 08 fällt (Code 0810.90.75.30.0), werden Granatapfelsaft (Kapitel 20), Extrakt (Kapitel 13) und Wein (Kapitel 22) in andere Positionen eingereiht. Eine Alternative innerhalb des Kapitels 08 wäre Granadilla (Passiflora ligularis) unter 0810.90.20.40.0, die jedoch eine andere Frucht darstellt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Granatapfel verwende?

Die Verwendung einer unzutreffenden Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind die Nachforderung von Zöllen, Einfuhrabgaben und Umsatzsteuer, die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen Zollhinterziehung sowie Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Bei Selbstveranlagung sollten Sie daher die korrekte 11-stellige Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 verwenden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Granatapfel?

Für die Einfuhr von Granatäpfeln aus Nicht-EU-Ländern sind keine spezifischen mengenmäßigen Beschränkungen bekannt. Die EU TARIC Datenbank listet für die Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 unter anderem einen Zusatzzoll gemäß Code 695. Darüber hinaus gelten die allgemeinen pflanzengesundheitlichen Einfuhrbestimmungen der EU.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Granatapfel?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Granatapfel lautet 0810.90.75.30.0 und besteht aus 11 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (081090), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (08109075), der 10-stelligen TARIC-Nummer (0810907530) und der abschließenden 11. Stelle (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Granatapfel?

Die Zolltarifnummer 0810.90.75.30.0 ist als namentliche Nennung von Granatäpfeln in der Kombinierten Nomenklatur stabil. Änderungen erfolgen in der Regel nur bei umfassenden Tarifrevisionen der EU, die jährlich zum 1. Januar in Kraft treten können. Für die aktuelle Einreihung sollte stets die gültige Fassung der KN herangezogen werden.

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