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IndustriechemieKapitel 32Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pigment-Pulver: 3206.49.70.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pigment-Pulver (3206.49.70.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pigment-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pigment-Pulver Produktbild

Pigment-Pulver unterscheiden sich zolltariflich grundlegend nach ihrer chemischen Natur. Während organische synthetische Pigmente unter Position 3204 (Farbmittel organischen Ursprungs) einzureihen sind, fällt der Großteil der mineralischen, oxidischen und sonstigen anorganischen Pigment-Pulver unter die Sammelposition 3206. Die korrekte Einreihung hängt von der genauen Pigmentart, der chemischen Zusammensetzung und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pigment-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Pigment-Pulver setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 32 - GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  • Position: 3206 - Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung|3|zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position|3203, 3204|oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
  • Unterposition: 3206 41 - andere Farbmittel und andere Zubereitungen
  • Unterposition: 3206 49 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3206 4970 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3206 4970 90 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 wird in der Praxis häufig für nicht näher bezeichnete, anorganische Pigment-Pulver herangezogen. Organische synthetische Pigmente oder Spezialpigmente für Keramik können abweichend einzureihen sein. Prüfen Sie die genaue Beschaffenheit Ihres Produkts mit unserem Zolltarif-Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pigment-Pulver

Der HS-Code für Pigment-Pulver lautet 3206.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3206.49.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3206.49.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3206.49.70.90.0.

Einreihung von Pigment-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sind für die tarifliche Einreihung von Pigment-Pulver zentral. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pigment-Pulver

Alternative Einreihung

3204.17.00.90.0 6,5 %

Synthetische organische Farbmittel - Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel - andere

Alternative Einreihung

3206.19.00.90.0 6,5 %

Andere Farbmittel - Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid - andere (Titandioxid < 80%)

Alternative Einreihung

3206.49.70.50.0 6,5 %

Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pigment-Pulver (3206) ≠ Synthetische organische Farbmittel - Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel - andere (3204)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pigment-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pigment-Pulver (3206) ≠ Andere Farbmittel - Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid - andere (Titandioxid < 80%) (3206)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pigment-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pigment-Pulver (3206) ≠ Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat (3206)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pigment-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Ware nicht als Pigment-Pulver im Sinne des Kapitels 32 einzureihen ist, kommen folgende Positionen in anderen Kapiteln in Betracht:

Alternative Einreihung

3204.17.00.90.0 6,5 %

Synthetische organische Farbmittel - Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel - andere

Alternative Einreihung

3206.19.00.90.0 6,5 %

Andere Farbmittel - Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid - andere (Titandioxid < 80%)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pigment-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pigment-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE4225/15-13206.49.70.90.0
Mineralisches Pigment (Pigment Brown 7), mikronisiertes Pulver, Eisen-Mischoxide – eingereiht unter 3206 49 70 90
DEBTI43473/18-13206.49.70.90.0
Farbpigment für Kosmetik, Titandioxid-Kernpigment, Perlglanzpigment – eingereiht unter 3206 19 00 90
DEBTI44618/24-13206.49.70.90.0
Farbglanzpigment für Kosmetik, rotes Pulver, Eisenoxid – eingereiht unter 3206 49 70 90
DEBTI44618/24-23206.49.70.90.0
Farbglanzpigment für Kosmetik, goldfarbenes Pulver, Eisenoxid – eingereiht unter 3206 49 70 90
DEBTI44618/24-133206.49.70.90.0
Titandioxid-freies Farbglanzpigment, weißes Pulver, Ceroxid – eingereiht unter 3206 49 70 90
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrbestimmungen und Kontrollen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Pigment-Pulver

Berechnen Sie schnell und unverbindlich Ihre voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Pigment-Pulver. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Ausfuhrbestimmungen und Kontrollen

Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pigment-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Pigment-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Pigment-Pulver lautet 3206.49.70.90.0. Sie gilt für anorganische Farbpigmente in Pulverform, die keiner spezifischen Unterposition zugeordnet werden können.

Welchen HS-Code hat Pigment-Pulver?

Der HS-Code für Pigment-Pulver ist 320649. Er umfasst im Harmonisierten System die Position 3206 (andere Farbmittel) und die Unterpositionen für andere Farbmittel (3206.49).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pigment-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Pigment-Pulver unter der Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 beträgt 6,5 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen wie der Schweiz oder Japan kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Pigment-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Pigment-Pulver erfolgt primär nach der chemischen Natur. Organische synthetische Pigmente fallen unter Position 3204 (Alternative 3204.17), während anorganische Pigmente unter 3206 einzureihen sind. Abgrenzungen bestehen auch zu Titandioxid-Pigmenten mit ≥80 % TiO2 (3206.11) und zu zubereiteten Pigmenten für Keramik (3207).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pigment-Pulver verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Pigment-Pulver drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung, Bußgelder wegen falscher Angaben sowie Strafzölle bei vorsätzlicher Falschdeklaration. Im Außenwirtschaftsverkehr kann auch die Ein- oder Ausfuhrprüfung erschwert werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pigment-Pulver?

Ja, für Pigment-Pulver gelten die REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761) zur Prüfung der Registrierung chemischer Stoffe und die Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755). Bei der Ausfuhr sind die PIC-Verordnung für gefährliche Chemikalien (Code 479) und die Dual-Use-Genehmigungspflicht (Code 478) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pigment-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Pigment-Pulver lautet 3206.49.70.90.0. Sie besteht aus dem 6-stelligen HS-Code, der um 2 Stellen der Kombinierten Nomenklatur, 2 TARIC-Stellen und eine nationale Schlüsselstelle ergänzt wird.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pigment-Pulver?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die nationale Schlüsselstelle (letzte Ziffer) kann ebenfalls variieren. Aktuell gilt für Pigment-Pulver die Nummer 3206.49.70.90.0. Eine regelmäßige Prüfung ist empfehlenswert.

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