Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Pigment-Pulver setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelGERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN32
- PositionAndere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich3206
- Unterpositionandere Farbmittel und andere Zubereitungen320641
- Unterpositionandere320649
- Kombinierte Nomenklaturandere32064970
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pigment-Pulver
Der HS-Code für Pigment-Pulver lautet 3206.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3206.49.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3206.49.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3206.49.70.90.0.
Einreihung von Pigment-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sind für die tarifliche Einreihung von Pigment-Pulver zentral. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pigment-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSynthetische organische Farbmittel - Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel - andere | 3204.17.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Farbmittel - Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid - andere (Titandioxid < 80%) | 3206.19.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungKonzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat | 3206.49.70.50.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Pigment-Pulver (3206) ≠ Synthetische organische Farbmittel - Pigmente (organische) und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Farbmittel - andere (3204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pigment-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pigment-Pulver (3206) ≠ Andere Farbmittel - Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid - andere (Titandioxid < 80%) (3206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pigment-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Pigment-Pulver (3206) ≠ Konzentrierte Mischung von Pigmenten (Vormischung) als Granulat (3206) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pigment-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pigment-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE4225/15-1 | Mineralisches Pigment (Pigment Brown 7), mikronisiertes Pulver, Eisen-Mischoxide – eingereiht unter 3206 49 70 90 | 3206.49.70.90.0 |
| DEBTI43473/18-1 | Farbpigment für Kosmetik, Titandioxid-Kernpigment, Perlglanzpigment – eingereiht unter 3206 19 00 90 | 3206.49.70.90.0 |
| DEBTI44618/24-1 | Farbglanzpigment für Kosmetik, rotes Pulver, Eisenoxid – eingereiht unter 3206 49 70 90 | 3206.49.70.90.0 |
| DEBTI44618/24-2 | Farbglanzpigment für Kosmetik, goldfarbenes Pulver, Eisenoxid – eingereiht unter 3206 49 70 90 | 3206.49.70.90.0 |
| DEBTI44618/24-13 | Titandioxid-freies Farbglanzpigment, weißes Pulver, Ceroxid – eingereiht unter 3206 49 70 90 | 3206.49.70.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrbestimmungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Pigment-Pulver
Berechnen Sie schnell und unverbindlich Ihre voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Pigment-Pulver. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrbestimmungen und Kontrollen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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