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Haushalt & KücheKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Plätzchen: 1905.31.99.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Plätzchen (1905.31.99.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Plätzchen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Plätzchen Produktbild

Die Einreihung von Plätzchen hängt davon ab, ob sie mit Schokolade überzogen, als Doppelkekse ausgeführt oder ungesüßt sind. Typische Butterplätzchen ohne Füllung und ohne Schokoladenüberzug werden unter 1905.31.99.00.0 eingereiht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Plätzchen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Plätzchen leitet sich aus folgender hierarchischer Struktur ab: Abschnitt IV (Kap. 16-24) → Kapitel 19 (Getreidezubereitungen, Backwaren) → Position 1905 (Backwaren) → Unterposition 1905 31 (Kekse, gesüßt) → Kombinierte Nomenklatur 1905 31 99 → Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln
  • Unterposition: 1905 31 - Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 3130 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 3191 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 3199 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Beschaffenheit Ihrer Plätzchen ab. Nutzen Sie zur sicheren Einreihung das Klassifizierungs-Tool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Plätzchen

Der HS-Code für Plätzchen lautet 1905.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.31.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.31.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0.

Einreihung von Plätzchen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV 1 bis 6). Plätzchen werden aufgrund ihrer Beschaffenheit (gesüßtes Kleingebäck aus Getreidemehl) der Position 1905 zugeordnet. Die wesentliche Beschaffenheit bestimmt sich nach AV 3 a). Die Unterposition 1905 31 erfasst gesüßte Kekse; die KN-Unterteilung in 1905 31 99 erfasst Plätzchen ohne Schokoladenüberzug, ohne Doppelkeks-Eigenschaft und mit einem Milchfettgehalt unter 8 GHT.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Plätzchen

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.31.11.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.31.91.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.90.45.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.90.70.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1901.20.00.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Plätzchen (1905) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plätzchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Plätzchen (1905) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plätzchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Plätzchen (1905) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (1905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Plätzchen bleibt die Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Hauptposition 1905 kommen auch Einreihungen in andere Kapitel in Betracht, falls die Plätzchen besondere Merkmale aufweisen:

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.31.11.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.31.91.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.90.45.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1905.90.70.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1901.20.00.00.0 9,0 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Plätzchen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Plätzchen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI2763/21-11905.31.99.00.0
Kekse (butterkeksähnlich), gesüßt, nicht mit Schokolade überzogen, Milchfett < 8 GHT – eingereiht unter 1905 31 99 000
DEBTI47791/24-11905.31.99.00.0
Kekse mit Zucker bestreut, nicht kakaohaltig, gesüßt – eingereiht unter 1905 31 99 000
DEM/2225/08-11905.31.99.00.0
Spekulatius ohne Schokolade, gesüßt, Milchfett < 8 GHT – eingereiht unter 1905 31 99 000
DEBTI13279/22-11905.31.99.00.0
Kekse mit Dattelfüllung (kein Doppelkeks), gesüßt – eingereiht unter 1905 31 99 000
DEBTI33453/24-21905.31.99.00.0
Haferkekse mit Schokoladenstücken (nicht überzogen), gesüßt – eingereiht unter 1905 31 99 000
DEBTI7748/21-11905.31.99.00.0
Erdnussplätzchen (als nicht keksähnliches Kleingebäck eingestuft) – eingereiht unter 1905 90 70 000
DEBTI45321/21-11905.31.99.00.0
Backmischung für Lebkuchen (Teig, nicht fertig gebacken) – eingereiht unter 1901 20 00 000
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr nach Deutschland (EU)

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Plätzchen

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Ausfuhr aus Deutschland

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Plätzchen

Welche Zolltarifnummer hat Plätzchen?

Die korrekte Zolltarifnummer für Plätzchen (gesüßte Kekse wie Butterkekse, Ausstechplätzchen, Vanillekipferl) lautet 1905.31.99.00.0. Diese 11-stellige Codenummer gilt für gesüßtes Kleingebäck ohne Schokoladenüberzug, ohne Doppelkeks-Eigenschaft und mit einem Milchfettgehalt unter 8 GHT.

Welchen HS-Code hat Plätzchen?

Der HS-Code (6-stellig) für Plätzchen lautet 190531. Dieser Code steht für Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt. Das Harmonisierte System der Weltzollorganisation verwendet diesen Code als Grundlage für die zolltarifliche Einreihung auf internationaler Ebene.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Plätzchen?

Der Drittlandszollsatz für Plätzchen der Zolltarifnummer 1905.31.99.00.0 beträgt 9 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an. Bei Einfuhren aus Präferenzländern (z.B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Plätzchen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu Plätzchen richtet sich nach den Merkmalen Überzug, Füllung und Süße. Plätzchen mit Schokoladenüberzug fallen unter 1905.31.11; Doppelkekse mit Füllung unter 1905.31.91. Ungesüßte Kekse sind in 1905.90.45 einzureihen. Backmischungen gehören zu 1901.20.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Plätzchen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem riskieren Sie die Nichtanerkennung von Präferenzzöllen. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Plätzchen?

Ja, für Plätzchen unter 1905.31.99.00.0 können besondere Maßnahmen gelten. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle für Bio-Produkte, Veterinärkontrollen bei milchhaltigen Erzeugnissen, Zusatzzölle unter bestimmten Bedingungen sowie Beschränkungen für Lebens- und Futtermittel. Die Türkei hat ein Kontingent im Rahmen der Zollunion.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Plätzchen?

Die vollständige Zolltarifnummer für Plätzchen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.31.99.00.0. Die ersten 6 Stellen (190531) bilden den HS-Code, die Stellen 7-8 (99) die Kombinierte Nomenklatur, die Stellen 9-10 (00) den TARIC-Code und die 11. Stelle (0) die nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Plätzchen?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU jährlich zum 1. Januar ändern. Auch TARIC-Maßnahmen können aktualisiert werden. Für Plätzchen ist die Nummer 1905.31.99.00.0 seit mehreren Jahren stabil, eine regelmäßige Prüfung wird aber empfohlen.

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