Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Grinder ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren darausXV
- KapitelWERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN82
- ZolltarifnummerVon Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grinder
Der HS-Code für Grinder lautet 8210.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8210.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8210.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8210.00.00.00.0.
Einreihung von Grinder nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grinder
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHandwerkzeuge (Haushaltswerkzeuge) – Position 8205 | 8205.51.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungMaschinen und Apparate mit eigener Funktion – zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen | 8479.82.00.00.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Grinder (8210) ≠ Handwerkzeuge (Haushaltswerkzeuge) – Position 8205 (8205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grinder bleibt die Zolltarifnummer 8210.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Grinder (8210) ≠ Maschinen und Apparate mit eigener Funktion – zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen (8479) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grinder bleibt die Zolltarifnummer 8210.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMaschinen und Apparate mit eigener Funktion – zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen | 8479.82.00.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grinder (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI35861/24-1 | Kräutermühle (Grinder) – Warenzusammenstellung, von Hand zu betätigen, mit Mahlwerk | 8210.00.00.00.0 |
| DE25536/16-1 | Kräutermühle – Warenzusammenstellung, von Hand zu betätigen, mit Mahlwerk | 8210.00.00.00.0 |
| DEBTI44458/24-1 | Kräutermühle – kegelförmig, zwei gezahnte Messerblätter, für frische Kräuter | 8210.00.00.00.0 |
| DEBTI7399/21-1 | Kräutermühle – Warenzusammenstellung, von Hand zu betätigen | 8210.00.00.00.0 |
| DEBTI3395/23-1 | Pfeffer- und Salz-Menage – zwei Gewürzmühlen | 8210.00.00.00.0 |
| DEBTI637/24-1 | Salz- und Pfeffermühle – Aluminiumgehäuse | 8210.00.00.00.0 |
| DEBTI42256/23-1 | Pfeffermühle – Holz/Acryl | 8210.00.00.00.0 |
| DEBTI42258/23-1 | Salzmühle – Beton/Buchenholz | 8210.00.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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