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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Popcorn: 1904.10.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Popcorn (1904.10.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Popcorn unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Popcorn Produktbild

Für Popcorns sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Popcorn beschreiben: fertig gepoppt, Geschmacksrichtung, Fett- und Zuckeranteil

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Hierarchie der Zolltarifnummer für Popcorn führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen Codenummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1904 - Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z.|B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 1904 10 - Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1904 1010 00 0 - auf der Grundlage von Mais

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für Popcorn gilt nur für fertig gepoppte Ware. Mikrowellen-Popcorn und rohe Maiskörner sind anders einzureihen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine detaillierte Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Popcorn

Der HS-Code für Popcorn lautet 1904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1904.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1904.10.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1904.10.10.00.0.

Einreihung von Popcorn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die zolltarifliche Einreihung von Popcorn in die Unterposition 19041010 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV). AV 1 ist maßgeblich, da der Wortlaut der Position 1904 und der Unterposition 190410 eindeutig ist: Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt. Das Aufblähen durch Hitze ist das charaktergebende Verarbeitungsmerkmal. Die Beschaffenheit als verzehrfertiger Snack und das Ausgangsmaterial Mais bestimmen die Einreihung auf der Mais-Unterposition 19041010. AV 6 wird angewandt, da innerhalb der Unterposition die TARIC-Code-Ebene die abschließende, 11-stellige Zolltarifnummer festlegt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Popcorn

Alternative Einreihung

1904.10.90.00.0 3,8 %

Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt – andere

Alternative Einreihung

2008.99.67.99.0 3,8 %

Mikrowellen-Popcorn mit Zuckerzusatz (Position 2008 – Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, anderweit zubereitet)

Alternative Einreihung

2008.99.85.00.0 3,8 %

Mikrowellen-Popcorn ohne Zuckerzusatz

Alternative Einreihung

1005.90.00.90.0 3,8 %

Rohe Popcorn-Maiskörner (Zea mays everta/perlmais), andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Popcorn (1904) ≠ Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt – andere (1904)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popcorn bleibt die Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Popcorn (1904) ≠ Mikrowellen-Popcorn mit Zuckerzusatz (Position 2008 – Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, anderweit zubereitet) (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popcorn bleibt die Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Popcorn (1904) ≠ Mikrowellen-Popcorn ohne Zuckerzusatz (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popcorn bleibt die Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung von Popcorn in andere Kapitel des Zolltarifs ist aus fachlichen Gründen ausgeschlossen.

Alternative Einreihung

1904.10.90.00.0 3,8 %

Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt – andere

Alternative Einreihung

2008.99.67.99.0 3,8 %

Mikrowellen-Popcorn mit Zuckerzusatz (Position 2008 – Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, anderweit zubereitet)

Alternative Einreihung

2008.99.85.00.0 3,8 %

Mikrowellen-Popcorn ohne Zuckerzusatz

Alternative Einreihung

1005.90.00.90.0 3,8 %

Rohe Popcorn-Maiskörner (Zea mays everta/perlmais), andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Popcorn ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Popcorn (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEM/4208/08-11904.10.10.00.0
Popcorn Sweet & Salty – fertig gepoppt
DEM/4098/08-11904.10.10.00.0
Popcorn Sea Salt – fertig gepoppt
DEBTI38516/24-11904.10.10.00.0
Popcorn mit Karamellgeschmack – fertig gepoppt
DEM/1093/05-11904.10.10.00.0
Popcorn mit Salz – fertig gepoppt
DEM/4095/08-11904.10.10.00.0
Popcorn mit Käsegeschmack – fertig gepoppt
DEM/1095/05-11904.10.10.00.0
Popcorn mit Tomatengeschmack – fertig gepoppt
DEM/1726/04-11904.10.10.00.0
Mandeln und Pekannüsse auf karamellisiertem Popcorn – fertig gepoppt
DEB/29/05-11904.10.10.00.0
Mikrowellen-Popcorn ohne Zucker – Rohware (ungepoppt)
DEBTI38219/18-11904.10.10.00.0
Mikrowellen-Popcorn mit Käsegeschmack (mit Zucker) – Rohware (ungepoppt)
DEBTI3668/24-11904.10.10.00.0
Rohe Popcorn-Maiskörner – ungepoppter Ausgangsstoff
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

3,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,8 %

Drittlandszoll

USA3,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Popcorn

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Popcorn

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Popcorn aus Drittländern. Geben Sie Wert, Ursprungsland und Menge ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen für Popcorn

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Popcorns

Welche Zolltarifnummer hat Popcorn?

Fertig gepopptes Popcorn (natur, gesalzen, gezuckert, karamellisiert oder aromatisiert) wird unter der Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0 eingereiht. Diese Nummer ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) der deutschen Zollbehörden bestätigt.

Welchen HS-Code hat Popcorn?

Der HS-Code (6-stellig) für fertig gepopptes Popcorn lautet 190410. Er steht für Lebensmittel, die durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt werden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Popcorn?

Der Drittlandszollsatz für Popcorn der Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0 beträgt 3,8 %. Für Importe aus der Volksrepublik China und den USA gilt dieser Satz. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Popcorn zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach dem Verarbeitungsgrad. Fertig gepopptes Popcorn (1904.10.10.00.0) unterscheidet sich von rohen Popcorn-Maiskörnern (1005.90.00.90.0) und von Mikrowellen-Popcorn als ungepoppte Rohware (2008.99.67.99.0 oder 2008.99.85.00.0). Eine Alternative für Reis-basierte Produkte ist 1904.10.90.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Popcorn verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen in der Zollabfertigung sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware als unangemeldet gelten. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Popcorn?

Ja, für Popcorn können je nach Ursprungsland Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), Veterinärkontrollen (Code 410) sowie Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Bei Importen aus der Türkei besteht zudem ein Kontingent im Rahmen der Zollunion (Code 147).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Popcorn?

Die für die Einfuhr in Deutschland maßgebliche Zolltarifnummer für Popcorn ist die 11-stellige Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0. Davon entfallen 6 Stellen auf den HS-Code, 2 weitere auf die Kombinierte Nomenklatur und 2 auf den TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Popcorn?

Ja, die Kombinierte Nomenklatur (KN) und der TARIC-Code werden jährlich zum 1. Januar aktualisiert. Die HS-Code-Ebene (190410) ändert sich hingegen nur im Rahmen des alle fünf Jahre stattfindenden Review-Zyklus. Für aktuelle Änderungen empfehlen wir die Prüfung der offiziellen TARIC-Datenbank.

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