Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie der Zolltarifnummer für Popcorn führt vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen Codenummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1904 - Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z.|B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 1904 10 - Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt
Zolltarifnummer: 1904 1010 00 0 - auf der Grundlage von Mais
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Popcorn gilt nur für fertig gepoppte Ware. Mikrowellen-Popcorn und rohe Maiskörner sind anders einzureihen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine detaillierte Prüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Popcorn
Der HS-Code für Popcorn lautet 1904.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1904.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1904.10.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1904.10.10.00.0.
Einreihung von Popcorn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung von Popcorn in die Unterposition 19041010 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV). AV 1 ist maßgeblich, da der Wortlaut der Position 1904 und der Unterposition 190410 eindeutig ist: Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt. Das Aufblähen durch Hitze ist das charaktergebende Verarbeitungsmerkmal. Die Beschaffenheit als verzehrfertiger Snack und das Ausgangsmaterial Mais bestimmen die Einreihung auf der Mais-Unterposition 19041010. AV 6 wird angewandt, da innerhalb der Unterposition die TARIC-Code-Ebene die abschließende, 11-stellige Zolltarifnummer festlegt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Popcorn
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt – andere | 1904.10.90.00.0 | 3,8 % |
| Alternative EinreihungMikrowellen-Popcorn mit Zuckerzusatz (Position 2008 – Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, anderweit zubereitet) | 2008.99.67.99.0 | 3,8 % |
| Alternative EinreihungMikrowellen-Popcorn ohne Zuckerzusatz | 2008.99.85.00.0 | 3,8 % |
| Alternative EinreihungRohe Popcorn-Maiskörner (Zea mays everta/perlmais), andere | 1005.90.00.90.0 | 3,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Popcorn (1904) ≠ Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt – andere (1904) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popcorn bleibt die Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Popcorn (1904) ≠ Mikrowellen-Popcorn mit Zuckerzusatz (Position 2008 – Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, anderweit zubereitet) (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popcorn bleibt die Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Popcorn (1904) ≠ Mikrowellen-Popcorn ohne Zuckerzusatz (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Popcorn bleibt die Zolltarifnummer 1904.10.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung von Popcorn in andere Kapitel des Zolltarifs ist aus fachlichen Gründen ausgeschlossen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt – andere | 1904.10.90.00.0 | 3,8 % |
| Alternative EinreihungMikrowellen-Popcorn mit Zuckerzusatz (Position 2008 – Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, anderweit zubereitet) | 2008.99.67.99.0 | 3,8 % |
| Alternative EinreihungMikrowellen-Popcorn ohne Zuckerzusatz | 2008.99.85.00.0 | 3,8 % |
| Alternative EinreihungRohe Popcorn-Maiskörner (Zea mays everta/perlmais), andere | 1005.90.00.90.0 | 3,8 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Popcorn ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Popcorn (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEM/4208/08-1 | Popcorn Sweet & Salty – fertig gepoppt | 1904.10.10.00.0 |
| DEM/4098/08-1 | Popcorn Sea Salt – fertig gepoppt | 1904.10.10.00.0 |
| DEBTI38516/24-1 | Popcorn mit Karamellgeschmack – fertig gepoppt | 1904.10.10.00.0 |
| DEM/1093/05-1 | Popcorn mit Salz – fertig gepoppt | 1904.10.10.00.0 |
| DEM/4095/08-1 | Popcorn mit Käsegeschmack – fertig gepoppt | 1904.10.10.00.0 |
| DEM/1095/05-1 | Popcorn mit Tomatengeschmack – fertig gepoppt | 1904.10.10.00.0 |
| DEM/1726/04-1 | Mandeln und Pekannüsse auf karamellisiertem Popcorn – fertig gepoppt | 1904.10.10.00.0 |
| DEB/29/05-1 | Mikrowellen-Popcorn ohne Zucker – Rohware (ungepoppt) | 1904.10.10.00.0 |
| DEBTI38219/18-1 | Mikrowellen-Popcorn mit Käsegeschmack (mit Zucker) – Rohware (ungepoppt) | 1904.10.10.00.0 |
| DEBTI3668/24-1 | Rohe Popcorn-Maiskörner – ungepoppter Ausgangsstoff | 1904.10.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Popcorn
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Popcorn
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Popcorn aus Drittländern. Geben Sie Wert, Ursprungsland und Menge ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen für Popcorn
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese verwandten Produkte haben ebenfalls Zolltarifnummern im Bereich Lebensmittel und Snacks.
Proteinpulver
2106.10.20.90.0 · 12,8 %
Banane
0803.90.19.00.9 · 114 EUR/1.000 kg
Zuckerwatte
1704.90.99.99.0 · 9 %
Salbei
1211.90.86.90.2 · nicht ermittelt
Tamarinden-Paste
2008.99.63.90.0 · 13 %
Zitronengras
0910.99.91.00.0 · 0 %
Reis-Nudel
1902.30.10.20.0 · 6,4 %
Okra
0709.99.90.20.0 · nicht ermittelt
Vollmilchpulver
0402.21.18.00.9 · 130,4 EUR/100kg/net
