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Lebensmittel & GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Salbei: 1211.90.86.90.2

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Salbei (1211.90.86.90.2) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Salbei unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Salbei Produktbild

Salbei (Salvia officinalis) wird als Küchenkraut hauptsächlich getrocknet gehandelt. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Zustand der Ware ab: getrocknet oder frisch. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Salbei beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.2 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1211 - Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
  • Unterposition: 1211 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1211 9086 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 1211 9086 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1211 9086 90 2 - Rosmarin, Basilikum in Aufmachung für den Küchengebrauch, Dost, Origanum, Oregano aller Art (ausgenommen Majoran des Kapitels 7), Minze und Salbei, andere als frisch oder gekühlt

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach tatsächlicher Beschaffenheit der Ware abweichen. Lassen Sie Ihren Salbei mit unserem Klassifizierungstool prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Salbei

Der HS-Code für Salbei lautet 1211.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1211.90.86. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1211.90.86.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.90.2.

Einreihung von Salbei nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Salbei erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte) sowie AV 6 (Vergleich der Unterpositionen auf derselben Ebene). Der Wortlaut der Position 1211 erfasst Pflanzen und Pflanzenteile der hauptsächlich zu medizinischen oder gewerblichen Zwecken verwendeten Art. Salbei ist als Küchenkraut und Heilpflanze eindeutig dieser Position zuzuordnen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Salbei

Alternative Einreihung

1211.90.86.90.1 0 %

Salbei, frisch oder gekühlt

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

Salbei-Extrakt (Pflanzenauszug)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Salbei (1211) ≠ Salbei, frisch oder gekühlt (1211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salbei bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Salbei (1211) ≠ Salbei-Extrakt (Pflanzenauszug) (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Salbei bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.2 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist bei Salbei nur in Ausnahmefällen denkbar, etwa bei stark verarbeiteten Produkten.

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

Salbei-Extrakt (Pflanzenauszug)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Salbei ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Salbei (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13756/22-11211.90.86.90.2
Getrocknete Salbeiblätter (Salvia officinalis)
DEBTI20980/19-11211.90.86.90.2
Getrocknete Salbeiblätter (Salvia officinalis)
DE14465/13-11211.90.86.90.2
Getrocknete Salbeiblätter (Dreilappiger Salbei; Salvia triloba)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Salbei

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Salbei mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Salbeiblätter

Welche Zolltarifnummer hat Salbei?

Die Zolltarifnummer für getrockneten Salbei (Salvia officinalis) in Aufmachung für den Küchengebrauch lautet 1211.90.86.90.2. Frischer oder gekühlter Salbei wird unter 1211.90.86.90.1 eingereiht. Die vollständige 11-stellige Nummer ist für die Zollabfertigung verbindlich.

Welchen HS-Code hat Salbei?

Der HS-Code (6-stellig) für Salbei lautet 1211.90. Er umfasst Pflanzen und Pflanzenteile der hauptsächlich zu medizinischen oder gewerblichen Zwecken verwendeten Art, ausgenommen solche des Kapitels 7 oder 9. Die 8-stellige KN lautet 12119086, der TARIC-Code 1211908690.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Salbei?

Der Drittlandszollsatz für Salbei (1211.90.86.90.2) konnte für die meisten Länder nicht ermittelt werden. Für die Schweiz gilt ein Zollsatz von 0 % aufgrund des EFTA-Freihandelsabkommens. Für andere Länder wie China, USA oder Indien liegen keine belastbaren Daten vor.

Wie unterscheidet sich Salbei zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach dem Zustand der Ware: Getrockneter Salbei (1211.90.86.90.2) vs. frischer/gekühlter Salbei (1211.90.86.90.1). Eine Alternative ist die Einreihung als Pflanzenauszug (1302.19.70.00.0), die jedoch nur für Extrakte und nicht für ganze Blätter gilt. Die Abgrenzung zu Kapitel 7 (Gemüse) und Kapitel 9 (Gewürze) ist durch die Rechtsprechung eindeutig.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Salbei verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei getrocknetem Salbei ist die korrekte Nummer 1211.90.86.90.2; eine fälschliche Einreihung unter 1211.90.86.90.1 (frisch) oder 1302.19.70.00.0 (Extrakt) wäre unzutreffend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Salbei?

Ja, für die Einfuhr von Salbei (1211908690) gelten besondere Maßnahmen: eine Einfuhrkontrolle nach REACH (Chemikalienrecht), eine CITES-Artenschutzkontrolle sowie mögliche Zusatzzölle. Bei der Ausfuhr ist eine CITES-Ausfuhrkontrolle zu beachten. Diese Maßnahmen sind unabhängig vom Zollsatz zu prüfen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Salbei?

Die vollständige Zolltarifnummer für Salbei ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.90.2. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (121190), der 8-stelligen KN (12119086) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1211908690) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Salbei?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Salbei ist die Position 1211 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Aufmachungsvorschriften oder neuer Rechtsprechung.

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