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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver: 2106.90.92.85.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver (2106.90.92.85.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Probiotika-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Probiotika-Pulver Produktbild

Probiotika-Pulver enthält lebende Milchsäurebakterien (Lactobacillus, Bifidobacterium) als aktive Bestandteile und wird in Portionsbeuteln, Dosen oder Sticks für die orale Einnahme in den Verkehr gebracht. Entscheidend für die zolltarifliche Beurteilung ist die Aufmachung als Nahrungsergänzungsmittel für Endverbraucher. Die genaue Einreihung hängt von der konkreten Zusammensetzung, der Art der Bakterienkulturen (lebend/nicht lebend) und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

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Probiotika-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 für Probiotika-Pulver gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 9092 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 65 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2106 9092 85 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 9092 85 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die genaue Zolltarifnummer hängt von der konkreten Produktzusammensetzung ab, insbesondere ob die Bakterienkulturen lebend oder nicht lebend sind und ob das Produkt als Arzneimittel aufgemacht ist. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre Ware zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver

Der HS-Code für Probiotika-Pulver lautet 2106.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.90.92. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.90.92.85. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.90.92.85.9.

Einreihung von Probiotika-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Probiotika-Pulver fällt als Lebensmittelzubereitung unter die Allgemeine Vorschrift für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV 1). Die Einreihung in die Position 2106 erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der erläuternden Anmerkungen des Harmonisierten Systems: als Lebensmittelzubereitung, die anderweit weder genannt noch inbegriffen ist (AV 1 und 6). Maßgeblich ist die Aufmachung als Nahrungsergänzungsmittel, nicht die bloße Eigenschaft als Kultur von Mikroorganismen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver

Alternative Einreihung

3002.49.00.20.0 12,8 %

Kulturen von Mikroorganismen

Alternative Einreihung

2102.20.90.00.0 12,8 %

Andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend

Alternative Einreihung

2106.90.92.85.1 12,8 %

Süßstofftabletten (TARIC-Split)

Alternative Einreihung

0403.90.11.00.0 12,8 %

Fermentierte Milcherzeugnisse in Pulverform

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Probiotika-Pulver (2106) ≠ Kulturen von Mikroorganismen (3002)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Probiotika-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Probiotika-Pulver (2106) ≠ Andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend (2102)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Probiotika-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Probiotika-Pulver (2106) ≠ Süßstofftabletten (TARIC-Split) (2106)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Probiotika-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch diese Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist bei bestimmten Ausführungen möglich:

Alternative Einreihung

3002.49.00.20.0 12,8 %

Kulturen von Mikroorganismen

Alternative Einreihung

2102.20.90.00.0 12,8 %

Andere Einzeller-Mikroorganismen, nicht lebend

Alternative Einreihung

0403.90.11.00.0 12,8 %

Fermentierte Milcherzeugnisse in Pulverform

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Probiotika-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI1238/24-12106.90.92.85.9
Nahrungsergänzungsmittel, mit Milchsäurebakterien und Vitamin C, als Pulver in Portionsbeuteln – deckungsgleicher Präzedenzfall
DEBTI8742/23-12102.20.90.00.0
Milchsäurebakterien, nicht lebend, als Pulver – für nicht lebende Kulturen
DEBTI21131/24-13002.49.00.20.0
Kulturen von Mikroorganismen – Mischung aus getrockneten probiotischen Bakterien als Rohstoff
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrkontrollen und -maßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Probiotika-Pulver

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer für Probiotika-Pulver mit dem Importkostenrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrkontrollen und -maßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Probiotika-Pulver?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver ist 2106.90.92.85.9. Diese Einreihung gilt für pulverförmige Nahrungsergänzungsmittel mit lebenden Milchsäurebakterien (Lactobacillus, Bifidobacterium), die als Fertigprodukt in Portionsbeuteln oder Sticks für den Endverbraucher aufgemacht sind, gestützt auf die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI1238/24-1.

Welchen HS-Code hat Probiotika-Pulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Probiotika-Pulver lautet 2106.90. Er fällt damit in Kapitel 21 (Verschiedene Lebensmittelzubereitungen) der Nomenklatur des Harmonisierten Systems. Die Position 2106 erfasst Lebensmittelzubereitungen, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 2106.90.92.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Probiotika-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Probiotika-Pulver der Zolltarifnummer 2106.90.92.85.9 beträgt 12,8 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an. Für Einfuhren aus bestimmten Ursprungsländern wie China kann ein endgültiger Antidumpingzoll von 115,9 % hinzukommen.

Wie unterscheidet sich Probiotika-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt maßgeblich über die Aufmachung des Produkts. Als Alternative zur Position 2106 kommt die Position 3002 (Kulturen von Mikroorganismen) für Rohstoffkulturen in Betracht, während hitzeinaktivierte Probiotika in die Position 2102 (nicht lebende Einzeller) eingeordnet werden können. Die Abgrenzung zur Position 3004 (Arzneimittel) ist relevant, wenn das Produkt mit konkreten Therapieangaben versehen ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Antidumpingzöllen führen. Im Außenprüfungsverfahren drohen zusätzlich Verzugszinsen und Bußgelder wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die unrichtige Einreihung zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im Extremfall zur Beschlagnahme der Ware führen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Probiotika-Pulver?

Ja, für Probiotika-Pulver gelten mehrere Einfuhrkontrollen: eine REACH-Kontrolle, eine CITES-Kontrolle, eine Veterinärkontrolle sowie Kontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse und Robbenerzeugnisse. Zudem besteht bei Einfuhren aus bestimmten Drittländern (z. B. China) die Pflicht zur Zahlung eines endgültigen Antidumpingzolls von 115,9 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Probiotika-Pulver lautet 2106.90.92.85.9. Sie setzt sich zusammen aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen), dem TARIC-Code (10 Stellen) und der abschließenden 11. Stelle für die nationale Zolltarifnummer Deutschlands.

Ändern sich Zolltarifnummern für Probiotika-Pulver?

Die Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ändern. Für die Position 2106 gab es in den letzten Jahren keine Änderung der 11-stelligen Unterposition 2106.90.92.85.9. Dennoch empfehlen wir, die Aktualität der Zolltarifnummer zu jedem Jahreswechsel zu überprüfen.

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