Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Protein-Shake: 2106.10.20.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Protein-Shake (2106.10.20.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Protein-Shake unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Protein-Shake Produktbild

Protein-Shake in Pulverform (Whey, Casein, Molkenproteinisolat) wird als Lebensmittelzubereitung in Kapitel 21 eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt vom Aggregatzustand, der Zusammensetzung und dem Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Protein-Shake beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Protein-Shake ist in folgende Hierarchiestufen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2106 - Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2106 10 - Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2106 1020 - kein Milchfett und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5|GHT Milchfett, 5|GHT Saccharose oder Isoglucose, 5|GHT Glucose oder Stärke enthaltend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2106 1020 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Protein-Shake hängt maßgeblich vom Aggregatzustand und der Zusammensetzung ab. Pulverförmige Produkte fallen unter 2106.10.20.90.0, trinkfertige Shakes unter Kapitel 22. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Protein-Shake

Der HS-Code für Protein-Shake lautet 2106.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2106.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2106.10.20.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2106.10.20.90.0.

Einreihung von Protein-Shake nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Protein-Shake erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist die Beschaffenheit als Eiweißkonzentrat in Pulverform, das zum Anrühren mit Flüssigkeit bestimmt ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Protein-Shake

Alternative Einreihung

2202.99.95.90.1 12,8 %

Hauptalternative für trinkfertige, milchbasierte Protein-Shakes (Milchanteil ≥75%) mit 0,2 bis <2 GHT Milchfett

Alternative Einreihung

2202.99.95.90.9 12,8 %

Hauptalternative für trinkfertige, wasserbasierte Protein-Shakes (Milchanteil <75%) mit 0,2 bis <2 GHT Milchfett

Alternative Einreihung

1806.90.70.10.0 12,8 %

Alternative für kakaohaltiges Protein-Shake-Pulver in Gebinden ≤1 kg

Alternative Einreihung

0404.10.14.00.0 12,8 %

Alternative für reines Molkenpulver (modifizierte Molke) mit Milchfett >1,5 bis 27 GHT, ohne weitere Zutaten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Protein-Shake (2106) ≠ Hauptalternative für trinkfertige, milchbasierte Protein-Shakes (Milchanteil ≥75%) mit 0,2 bis <2 GHT Milchfett (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Protein-Shake bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Protein-Shake (2106) ≠ Hauptalternative für trinkfertige, wasserbasierte Protein-Shakes (Milchanteil <75%) mit 0,2 bis <2 GHT Milchfett (2202)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Protein-Shake bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Protein-Shake (2106) ≠ Alternative für kakaohaltiges Protein-Shake-Pulver in Gebinden ≤1 kg (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Protein-Shake bleibt die Zolltarifnummer 2106.10.20.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann Protein-Shake auch in andere Kapitel fallen, wenn die Zusammensetzung abweicht.

Alternative Einreihung

2202.99.95.90.1 12,8 %

Hauptalternative für trinkfertige, milchbasierte Protein-Shakes (Milchanteil ≥75%) mit 0,2 bis <2 GHT Milchfett

Alternative Einreihung

2202.99.95.90.9 12,8 %

Hauptalternative für trinkfertige, wasserbasierte Protein-Shakes (Milchanteil <75%) mit 0,2 bis <2 GHT Milchfett

Alternative Einreihung

1806.90.70.10.0 12,8 %

Alternative für kakaohaltiges Protein-Shake-Pulver in Gebinden ≤1 kg

Alternative Einreihung

0404.10.14.00.0 12,8 %

Alternative für reines Molkenpulver (modifizierte Molke) mit Milchfett >1,5 bis 27 GHT, ohne weitere Zutaten

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Protein-Shake ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Protein-Shake (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI26581/22-12106.10.20.90.0
Getränkepulver mit Molkenproteinisolat, Aroma und Hilfsstoffen
DEBTI49996/21-12106.10.20.90.0
Nahrungsergänzungsmittel; Pulver mit Molkenproteinisolat, Aroma und Süßungsmittel
DEBTI50010/21-12106.10.20.90.0
Nahrungsergänzungsmittel; Pulver mit Molkenproteinisolat, Aroma und Süßungsmittel
DEBTI40784/18-12106.10.20.90.0
Lebensmittelzubereitung; Molkenproteinisolat, Molkenproteinhydrolysat und Aminosäuren
DE4100/17-12202.99.95.90.1
Proteingetränk Vanille (trinkfertig, milchbasiert)
DE4101/17-12202.99.95.90.9
Proteingetränk Caffe Latte (trinkfertig, wasserbasiert)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz12,8 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien12,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Protein-Shake

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Protein-Shake mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Protein-Shakes

Welche Zolltarifnummer hat Protein-Shake?

Die Zolltarifnummer für Protein-Shake in Pulverform lautet 2106.10.20.90.0. Diese Nummer gilt für Eiweißkonzentrate wie Whey-, Casein- oder Molkenproteinisolat, die zum Anrühren mit Flüssigkeit bestimmt sind. Trinkfertige Shakes fallen unter andere Nummern.

Welchen HS-Code hat Protein-Shake?

Der HS-Code (6-stellig) für Protein-Shake lautet 210610. Er steht für Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe im Harmonisierten System. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert auf 21061020, der TARIC-Code auf 2106102090.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Protein-Shake?

Der Drittlandszollsatz für Protein-Shake unter 2106.10.20.90.0 beträgt 12,8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % (ermäßigt). Für bestimmte Ursprungsländer aus China kann ein Antidumpingzoll von bis zu 115,9 % anfallen.

Wie unterscheidet sich Protein-Shake zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem nach Aggregatzustand: Pulver (2106) versus trinkfertig (2202). Auch der Kakaogehalt ist entscheidend: Ab 1,5 % Kakaopulver fällt das Produkt unter 1806. Reine Molke ohne Zusätze gehört zu 0404. Diese Alternativen müssen bei der Einreihung geprüft werden.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Protein-Shake verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Protein-Shake?

Ja, für Protein-Shake unter 2106.10.20.90.0 gelten unter anderem eine Veterinärkontrolle (Code 410), eine Einfuhrkontrolle für Bio-Erzeugnisse (750) und eine REACH-Kontrolle (761). Zudem besteht für bestimmte chinesische Hersteller ein Antidumpingzoll (552).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Protein-Shake?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Protein-Shake lautet 2106.10.20.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (210610), der 8-stelligen KN (21061020), dem 10-stelligen TARIC (2106102090) und der 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Protein-Shake?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 2106 bleibt jedoch stabil. Aktuelle Änderungen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission oder durch eine verbindliche Zolltarifauskunft.

Lassen Sie Ihre Protein-Shakes in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer