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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ramen: 1902.30.10.80.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ramen (1902.30.10.80.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ramen unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ramen Produktbild

Ramen sind japanische Weizennudeln, die meist als Instant-Nudelsuppe (vorgekocht und getrocknet) importiert werden. Die korrekte Einreihung hängt vom Zustand der Teigwaren ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ramen beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1902 - Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z.|B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
  • Unterposition: 1902 30 - andere Teigwaren
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1902 3010 - getrocknet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1902 3010 80 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wichtig: Die Einreihung von Ramen hängt entscheidend vom Trocknungszustand ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ramen

Der HS-Code für Ramen lautet 1902.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1902.30.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1902.30.10.80. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1902.30.10.80.0.

Einreihung von Ramen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. Für Ramen als Warenzusammenstellung (Nudeln + Suppenbeutel) gilt AV 3b: Die Nudeln als charakterbestimmende Bestandteile führen zur Einreihung unter Position 1902.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ramen

Alternative Einreihung

1902.30.90.90.0 6,4 %

andere Teigwaren, nicht getrocknet (frische/tiefgekühlte Ramen-Nudeln)

Alternative Einreihung

2104.10.00.89.0 6,4 %

Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ramen (1902) ≠ andere Teigwaren, nicht getrocknet (frische/tiefgekühlte Ramen-Nudeln) (1902)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ramen bleibt die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ramen (1902) ≠ Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen (2104)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ramen bleibt die Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen ist nur bei abweichender Produktbeschaffenheit möglich:

Alternative Einreihung

1902.30.90.90.0 6,4 %

andere Teigwaren, nicht getrocknet (frische/tiefgekühlte Ramen-Nudeln)

Alternative Einreihung

2104.10.00.89.0 6,4 %

Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ramen ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ramen (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI49998/20-11902.30.10.80.0
Instant Ramen Nudelsuppe mit Shoyu Soja Sauce
DEBTI50003/20-11902.30.10.80.0
Instant Ramen Nudelsuppe mit Miso und Ingwer
DEBTI61023/19-11902.30.10.80.0
Instant Nudelsuppe Geschmacksrichtung Rind
DE7217/15-11902.30.10.80.0
Instant-Nudelsuppe mit Rindfleisch-Pfeffergeschmack
DE8556/15-11902.30.10.80.0
Instant-Nudelsuppe (Reisnudeln)
DE13480/15-11902.30.10.80.0
Instant-Nudelgericht mit Rindfleischgeschmack
DE7221/15-11902.30.10.80.0
Instant-Nudelsuppe mit Rindfleischgeschmack
DE15115/15-11902.30.10.80.0
Instant-Nudelgericht mit Tom-Yamgeschmack
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

6,4 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,4 %

Drittlandszoll

USA6,4 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,4 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse

Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ramen-Importe mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ramen

Welche Zolltarifnummer hat Ramen?

Die Zolltarifnummer für Ramen lautet 1902.30.10.80.0. Diese 11-stellige Nummer erfasst getrocknete Instant-Ramen-Nudelsuppen, die vorgekocht und getrocknet sind. Für frische oder tiefgekühlte vorgekochte Ramen-Nudeln gilt die alternative Nummer 1902.30.90.90.0.

Welchen HS-Code hat Ramen?

Der HS-Code für Ramen ist 190230. Er umfasst andere Teigwaren (Position 1902) und wird auf 6-stelliger Ebene international harmonisiert. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC führt zur vollständigen Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ramen?

Der Drittlandszollsatz für Ramen (Zolltarifnummer 1902.30.10.80.0) beträgt 6,4 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Ramen zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Ramen erfolgt primär nach dem Trocknungszustand: Getrocknete Instant-Ramen fallen unter 1902.30.10.80.0, nicht getrocknete frische oder tiefgekühlte Ramen unter 1902.30.90.90.0. Eine Alternative ist die Einreihung als Suppenzubereitung (2104.10), die jedoch aufgrund der charakterbestimmenden Nudeln nach AV 3b ausscheidet.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ramen verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur korrekten Einreihung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ramen?

Ja, für Ramen unter 1902.30.10.80.0 gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen: GVO-Kontrolle (713), Bio-Kontrolle (750), Veterinärkontrolle (410), Zusatzzölle (695) und ein nichtpräferentielles Zollkontingent (122) mit 11 % Zollsatz. Bei Einfuhren aus der Türkei besteht zudem ein Kontingent im Rahmen der Zollunion (147).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ramen?

Die Zolltarifnummer für Ramen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1902.30.10.80.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (190230), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (19023010) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1902301080) sowie einer elften Prüfziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ramen?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die 11-stellige Nummer 1902.30.10.80.0 ist aktuell gültig. Für verbindliche Auskünfte und aktuelle Änderungen empfiehlt sich die regelmäßige Prüfung im TARIC der EU-Kommission.

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