Hierarchie der Zolltarifnummer
Zuckermais in Körnern, nicht gefroren, wird in folgende Hierarchie eingeordnet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionAnderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 20062005
- UnterpositionZuckermais (Zea mays var. saccharata)200580
- Zolltarifnummerin Körnern, nicht gefroren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Zuckermais
Der HS-Code für Zuckermais lautet 2005.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2005.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2005.80.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2005.80.00.10.0.
Einreihung von Zuckermais nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Zuckermais richtet sich nach AV 1, AV 6 sowie den relevanten Kapitel-Anmerkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Zuckermais
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZuckermais (Zea mays var. saccharata) – gefroren, zubereitet oder haltbar gemacht | 2004.90.10.00.0 | 5,1 % |
| Alternative EinreihungZuckermais (Zea mays var. saccharata) – getrocknet, nicht weiter zubereitet | 0712.90.19.00.0 | 5,1 % |
| Alternative EinreihungZuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, Durchmesser 10-20 mm, für Lebensmittelindustrie | 2005.80.00.30.0 | 5,1 % |
| Alternative EinreihungZuckermais - andere | 2005.80.00.91.0 | 5,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Zuckermais (2005) ≠ Zuckermais (Zea mays var. saccharata) – gefroren, zubereitet oder haltbar gemacht (2004) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckermais bleibt die Zolltarifnummer 2005.80.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zuckermais (2005) ≠ Zuckermais (Zea mays var. saccharata) – getrocknet, nicht weiter zubereitet (0712) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckermais bleibt die Zolltarifnummer 2005.80.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Zuckermais (2005) ≠ Zuckermaiskolben (Zea Mays Saccharata), auch in Stücke geschnitten, Durchmesser 10-20 mm, für Lebensmittelindustrie (2005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Zuckermais bleibt die Zolltarifnummer 2005.80.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Darüber hinaus können Waren in andere Kapitel eingereiht werden:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZuckermais (Zea mays var. saccharata) – getrocknet, nicht weiter zubereitet | 0712.90.19.00.0 | 5,1 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Zuckermais (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE1488/10-1 | Zuckermais, zubereitet. Mais in Dose, lose. Zutaten: 84% Maiskerne, 15% Wasser, Zucker, Salz. Gelbe Maiskörner in gelblicher Aufgussflüssigkeit. Eingereiht als: Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, Zuckermais, in Körnern. | 2005.80.00.10.0 |
| DE26926/16-1 | Zuckermais, blanchiert, gefriergetrocknet. Blanchieren (Dampf 90-95°C) führt zum Ausschluss aus Kapitel 7. Eingereiht als: Anderes Gemüse, nicht gefroren, Zuckermais, in Körnern. | 2005.80.00.10.0 |
| DEBTI12380/22-1 | Gemüsemais (Sweet Corn), Abtropfgewicht 285 g. Gelbe ganze Maiskörner in gelblicher Aufgussflüssigkeit, Konservendose. Eingereiht unter 2005 80 00 10. | 2005.80.00.10.0 |
| DEB/2742/07-1 | Maisschnitzel aus Gemüsemais, Lagerung bei -18°C. Zutaten: Mais (60%), Weizenprotein, Öl, Brotkrumen etc. Eingereiht unter 2004 90 10 00. | 2004.90.10.00.0 |
| DEBTI15381/24-1 | Tiefkühlgericht mit Hähnchenfleischzubereitung, Mais und Reis. Gemüsezubereitung, gefroren, Zuckermais. | 2004.90.10.00.0 |
| DE11717/13-1 | Mais, getrocknet, gefriergetrocknet aus Frischware, ohne Zusätze. Gelbe ganze Maiskörner, blanchiert (Dampf 90-95°C). Mikroskopie: Stärke verkleistert = blanchiert. Grenzfall: In Kapitel 7 belassen. | 0712.90.19.00.0 |
| DEM/3235/06-1 | Mais, getrocknet. Gelbe ganze Maiskörner, süß und nach Zuckermais schmeckend. Eingereiht als getrocknetes Gemüse, nicht weiter zubereitet. | 0712.90.19.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,1 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 5,1 % | EVFTA |
| Thailand | 5,1 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für Zuckermais
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben: Drittlandszoll (5,1 %), Einfuhrumsatzsteuer (7 %) sowie ggf. Antidumpingzölle für Ursprung China (54,3 %) oder Thailand (14,3 %). Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Verarbeitungsgrad an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgende Produkte werden ebenfalls in den Kapiteln 7 bis 24 des Zolltarifs eingereiht: