Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Reiskleie gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionKleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten2302
- Unterpositionvon anderem Getreide230240
- Kombinierte Nomenklaturvon Reis23024002
- Zolltarifnummermit einem Gehalt an Stärke von 35 GHT oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Reiskleie
Der HS-Code für Reiskleie lautet 2302.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2302.40.02. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2302.40.02.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2302.40.02.00.0.
Einreihung von Reiskleie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Neben dem Hauptcode gibt es weitere mögliche Einreihungen für Reiskleie und verwandte Produkte. Die Abgrenzung erfolgt über den Stärkegehalt und die Verarbeitungsstufe.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Reiskleie
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere (Reiskleie mit einem Stärkegehalt von mehr als 35 GHT) | 2302.40.08.00.0 | 44 % |
| Alternative EinreihungRückstände aus der Stärkegewinnung (Reisprotein) | 2303.10.90.00.0 | 44 % |
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse (Ferulasäure-Ester aus Reiskleie) | 3824.99.93.90.0 | 44 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Reiskleie (2302) ≠ andere (Reiskleie mit einem Stärkegehalt von mehr als 35 GHT) (2302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reiskleie bleibt die Zolltarifnummer 2302.40.02.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Reiskleie (2302) ≠ Rückstände aus der Stärkegewinnung (Reisprotein) (2303) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reiskleie bleibt die Zolltarifnummer 2302.40.02.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Reiskleie (2302) ≠ Chemische Erzeugnisse (Ferulasäure-Ester aus Reiskleie) (3824) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Reiskleie bleibt die Zolltarifnummer 2302.40.02.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einrei hung in ein anderes Kapitel kommt nur bei hochverarbeiteten Produkten in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungChemische Erzeugnisse (Ferulasäure-Ester aus Reiskleie) | 3824.99.93.90.0 | 44 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Reiskleie (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI19543/19-1 | Reiskleie (Reisschleifmehl) aus Randschichten und Keimling, Stärkegehalt 35 GHT oder weniger | 2302.40.02.00.0 |
| DEBTI19532/19-1 | Reiskleie, thermisch stabilisiert, Stärkegehalt 35 GHT oder weniger | 2302.40.02.00.0 |
| DE10944/13-1 | Gemahlene Reisschalen, Stärke nicht enthalten (unter 35 GHT) | 2302.40.02.00.0 |
| DE16282/09-1 | Reisschalen (äußere, trockene Schale des Reiskorns) | 2302.40.02.00.0 |
| DEBTI47959/22-1 | Reisspelzen/Reishülsen, naturbelassen | 2302.40.02.00.0 |
| DEBTI22417/21-1 | Reishüllen/Reisfasern, gemahlen | 2302.40.02.00.0 |
| DEBTI36779/23-1 | Reisprotein (Nebenprodukt der Reissirupherstellung) | 2303.10.90.00.0 |
| DE14694/17-1 | Ferulasäure-Ester aus Reiskleie, für Kosmetik | 3824.99.93.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
44 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 44 % | Drittlandszoll |
| USA | 44 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 44 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 44 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 44 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 44 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Reiskleie mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden ebenfalls in Kapitel 23 oder angrenzenden Kapiteln eingereiht.