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LandwirtschaftstechnikKapitel 44Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sägemehl: 4401.41.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sägemehl (4401.41.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sägemehl unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sägemehl Produktbild

Sägemehl wird zolltariflich nach seiner Beschaffenheit als loses Schüttgut eingereiht. Entscheidend ist, dass es weder zu Pellets oder Briketts verpresst noch mit Bindemitteln versetzt ist. Die genaue Einreihung hängt von der Teilchengröße, der Holzart und der Verwendung ab.

Sägemehl beschreiben: Holzart, Korngröße, Feuchte, Verwendung (Einstreu, Brennstoff)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarif gliedert Sägemehl wie folgt in die Nomenklatur ein:

  • Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
  • Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  • Position: 4401 - Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
  • Unterposition: 4401 41 - Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4401 4100 00 0 - Sägespäne

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der konkreten Beschaffenheit des Sägemehls ab. Ist das Produkt zu Pellets gepresst, mit Bindemitteln versetzt oder handelt es sich um andere Holzabfälle, kann eine andere Position einschlägig sein. Nutzen Sie das für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sägemehl

Der HS-Code für Sägemehl lautet 4401.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4401.41.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4401.41.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4401.41.00.00.0.

Einreihung von Sägemehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur regeln die Einreihung. AV 1 stellt auf den Wortlaut der Positionen ab. Sägemehl fällt als loses Schüttgut unter Position 4401. AV 6 führt über die Unterpositionen zur endgültigen Codenummer.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sägemehl

Alternative Einreihung

4401.31.00.00.0 0 %

Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst – Holzpellets

Alternative Einreihung

4401.49.10.00.0 0 %

Andere – Rinde und Produktionsabfälle, Reste, Ausschuss und Rückstände

Alternative Einreihung

4401.49.90.00.0 0 %

Andere – andere (Auffangposition für Holzabfälle)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sägemehl (4401) ≠ Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst – Holzpellets (4401)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sägemehl bleibt die Zolltarifnummer 4401.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sägemehl (4401) ≠ Andere – Rinde und Produktionsabfälle, Reste, Ausschuss und Rückstände (4401)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sägemehl bleibt die Zolltarifnummer 4401.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sägemehl (4401) ≠ Andere – andere (Auffangposition für Holzabfälle) (4401)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sägemehl bleibt die Zolltarifnummer 4401.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Bei Weiterverarbeitung oder Vermischung kann eine Einreihung in andere Kapitel erforderlich sein:

Alternative Einreihung

4401.31.00.00.0 0 %

Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst – Holzpellets

Alternative Einreihung

4401.49.10.00.0 0 %

Andere – Rinde und Produktionsabfälle, Reste, Ausschuss und Rückstände

Alternative Einreihung

4401.49.90.00.0 0 %

Andere – andere (Auffangposition für Holzabfälle)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sägemehl ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sägemehl (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI25319/24-14401.31.00.00.0
Holzeinstreu (Abbildung siehe Anlage) - Sägespäne zu ca. 5 mm dicken, max. 18 mm langen zylindrischen Pellets gepresst, - in Säcken zu 4,4 kg verpackt, - zur Verwendung als Tiereinstreu. "Sägespäne, zu Pellets zusammengepresst"
DE27509/16-14401.31.00.00.0
Holzpellets, - Sägespäne aus Nadelholz zu ca. 6 - 8 mm dicken und 5 -25 mm langen, zylindrischen Pellets gepresst, - in Beuteln / Säcken zu 14 kg verpackt, - zur Verwendung als Tiereinstreu. "Sägespäne, zu Pellets zusammengepresst"
DE27319/16-14401.31.00.00.0
Holzeinstreu - Sägespäne zu ca. 5 mm dicken, max. 18 mm langen zylindrischen Pellets gepresst, - in Beuteln / Säcken zu 8 l bzw. 20 l verpackt, - zur Verwendung als Tiereinstreu. (Abbildungen siehe Anlage) "Sägespäne, zu Pellets zusammengepresst"
DEBTI50231/24-14401.49.90.00.0
Behandeltes Altholz (Abbildungen siehe Anlage) - Holzabfall und Holzausschuss in Form von Holzsplitter/-spreißel und   Überlängen sowie in Form von groben Stücken von Holz, Faserplatten,   Spanplatten und Sperrholzplatten, - durch Zerkleinern von Schalholz, Dielen, Fehlböden, Konstruktionshölzer,   Bauspanplatten,... Mehr anzeigen
DEBTI39199/24-14401.49.10.00.0
Einstreumaterial für Kleintiere (Abbildungen siehe Anlage), - Schäben in Form von kurzen, hellen, unregelmäßigen Bruchstücken der    Holzschicht von Pflanzenstängeln (Hanf, lt. Antragsteller; holziger Stoff), - angefallen bei der Produktion von Hanffasern, - lose zu 10, 30, 100 bzw. 1,5 Liter-Beutel verpackt, - zur... Mehr anzeigen
DEBTI10965/25-14401.49.10.00.0
Einstreumaterial für Kleintiere (Abbildungen siehe Anlage) - Schäben in Form von kurzen, hellen und dunklen, unregelmäßigen Bruchstücken    der Holzschicht von Pflanzenstängeln (Flachs, lt. Antragsteller; holziger Stoff)   nicht zusammengepresst, - angefallen bei der Produktion von Flachsfasern, - zu 20 Liter in... Mehr anzeigen
DEBTI42371/19-13606.90.90.00.0
Angaben: Kaminblock aus Sägespänen und biologischem Wachs. Warenbeschaffenheit: Brauner, rechteckiger Block (Abmessungen: ca. 21,5 cm x 7 cm x 7 cm), bestehend aus mit Wachs imprägnierten Sägespänen, in einer Papierverpackung mit u.a. der Aufschrift "Kaminblock, 1,1 kg" und einem Anwendungshinweis. Befund: Waren aus... Mehr anzeigen
DEBTI55271/24-14401.49.10.00.0
Leinenstroh, Einstreu für Nutztiere (Abbildung siehe Anlage), - Schäben in Form von kurzen, hellen und dunklen, unregelmäßigen Bruchstücken    der Holzschicht von Pflanzenstängeln (Flachs, lt. Antragsteller; holziger Stoff)   mit einer geringen Menge an Stängeln und Samen, nicht zusammengepresst, - angefallen bei der... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

nicht ermittelt

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrbeschränkungen und Besondere Maßnahmen

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Sägemehl

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sägemehl aus jedem Ursprungsland mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrbeschränkungen und Besondere Maßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sägemehl

Welche Zolltarifnummer hat Sägemehl?

Die Zolltarifnummer für lose, nicht zusammengepresstes Sägemehl lautet 4401.41.00.00.0. Diese Nummer gilt für Sägespäne, die als Nebenprodukt der Holzverarbeitung anfallen und nicht zu Pellets oder Briketts weiterverarbeitet sind.

Welchen HS-Code hat Sägemehl?

Der HS-Code für Sägemehl ist 440141. Die sechsstellige Position umfasst Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, die nicht zusammengepresst sind. Die Kombinierte Nomenklatur präzisiert dies auf 8 Stellen mit 44014100.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sägemehl?

Der Drittlandszollsatz für Sägemehl (4401.41.00.00.0) konnte zum Zeitpunkt der Recherche nicht ermittelt werden, da die TARIC-Datenbank vorübergehend nicht erreichbar war. Für Importe aus der Schweiz gilt ein Präferenzzollsatz von 0 %. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie unseren Zollrechner.

Wie unterscheidet sich Sägemehl zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und Alternative zu losem Sägemehl ist die gepresste Form: Holzpellets werden in 4401.31 eingereiht. Auch die Abgrenzung zu anderen Holzabfällen in 4401.49 ist relevant. Entscheidend sind der Presszustand und die Teilchengröße.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sägemehl verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgelder. Zudem kann die Zollabfertigung verzögert werden. Bei Verdacht auf falsche Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sägemehl?

Ja, für Sägemehl (4401.41.00.00.0) gelten je nach Ursprungsland Einfuhrkontrollen nach CITES für geschützte Holzarten sowie die Abfallverbringungsverordnung. Eine strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen ist zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sägemehl?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Sägemehl lautet 4401.41.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 440141, der 8-stelligen KN 44014100 und der 10-stelligen TARIC-Nummer 4401410000. Die 11. Stelle dient der nationalen Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sägemehl?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) jährlich zum 1. Januar ändern. Für Sägemehl ist die Position 4401.41 seit mehreren Jahren stabil. Dennoch sollte vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der KN geprüft werden.

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