Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Zolltarif gliedert Sägemehl wie folgt in die Nomenklatur ein:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- Position: 4401 - Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
- Unterposition: 4401 41 - Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst
Zolltarifnummer: 4401 4100 00 0 - Sägespäne
Hinweis zur Einreihung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sägemehl
Der HS-Code für Sägemehl lautet 4401.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4401.41.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4401.41.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4401.41.00.00.0.
Einreihung von Sägemehl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur regeln die Einreihung. AV 1 stellt auf den Wortlaut der Positionen ab. Sägemehl fällt als loses Schüttgut unter Position 4401. AV 6 führt über die Unterpositionen zur endgültigen Codenummer.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sägemehl
Alternative Einreihung
Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst – Holzpellets
Alternative Einreihung
Andere – Rinde und Produktionsabfälle, Reste, Ausschuss und Rückstände
Alternative Einreihung
Andere – andere (Auffangposition für Holzabfälle)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sägemehl (4401) ≠ Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst – Holzpellets (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sägemehl bleibt die Zolltarifnummer 4401.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sägemehl (4401) ≠ Andere – Rinde und Produktionsabfälle, Reste, Ausschuss und Rückstände (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sägemehl bleibt die Zolltarifnummer 4401.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sägemehl (4401) ≠ Andere – andere (Auffangposition für Holzabfälle) (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sägemehl bleibt die Zolltarifnummer 4401.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Bei Weiterverarbeitung oder Vermischung kann eine Einreihung in andere Kapitel erforderlich sein:
Alternative Einreihung
Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst – Holzpellets
Alternative Einreihung
Andere – Rinde und Produktionsabfälle, Reste, Ausschuss und Rückstände
Alternative Einreihung
Andere – andere (Auffangposition für Holzabfälle)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sägemehl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sägemehl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Behandeltes Altholz (Abbildungen siehe Anlage) - Holzabfall und Holzausschuss in Form von Holzsplitter/-spreißel und Überlängen sowie in Form von groben Stücken von Holz, Faserplatten, Spanplatten und Sperrholzplatten, - durch Zerkleinern von Schalholz, Dielen, Fehlböden, Konstruktionshölzer, Bauspanplatten,... Mehr anzeigenBehandeltes Altholz (Abbildungen siehe Anlage) - Holzabfall und Holzausschuss in Form von Holzsplitter/-spreißel und Überlängen sowie in Form von groben Stücken von Holz, Faserplatten, Spanplatten und Sperrholzplatten, - durch Zerkleinern von Schalholz, Dielen, Fehlböden, Konstruktionshölzer, Bauspanplatten, Holzwerkstoffe, Deckenpaneele, Zierbalken, Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen, sowie Paletten mit Verbundmaterial, Altholz aus dem Sperrmüll, Küchenarbeitsplatten und Möbel entstanden. "Holzabfall und Holzausschuss, nicht zusammengepresst, keine Sägespäne, keine Rinde und Produktionsabfälle, Reste, Ausschuss und Rückstände" Weniger anzeigen
Einstreumaterial für Kleintiere (Abbildungen siehe Anlage), - Schäben in Form von kurzen, hellen, unregelmäßigen Bruchstücken der Holzschicht von Pflanzenstängeln (Hanf, lt. Antragsteller; holziger Stoff), - angefallen bei der Produktion von Hanffasern, - lose zu 10, 30, 100 bzw. 1,5 Liter-Beutel verpackt, - zur... Mehr anzeigenEinstreumaterial für Kleintiere (Abbildungen siehe Anlage), - Schäben in Form von kurzen, hellen, unregelmäßigen Bruchstücken der Holzschicht von Pflanzenstängeln (Hanf, lt. Antragsteller; holziger Stoff), - angefallen bei der Produktion von Hanffasern, - lose zu 10, 30, 100 bzw. 1,5 Liter-Beutel verpackt, - zur Verwendung als Tiereinstreu. "Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst, keine Sägespäne, Produktionsabfälle" Weniger anzeigen
Einstreumaterial für Kleintiere (Abbildungen siehe Anlage) - Schäben in Form von kurzen, hellen und dunklen, unregelmäßigen Bruchstücken der Holzschicht von Pflanzenstängeln (Flachs, lt. Antragsteller; holziger Stoff) nicht zusammengepresst, - angefallen bei der Produktion von Flachsfasern, - zu 20 Liter in... Mehr anzeigenEinstreumaterial für Kleintiere (Abbildungen siehe Anlage) - Schäben in Form von kurzen, hellen und dunklen, unregelmäßigen Bruchstücken der Holzschicht von Pflanzenstängeln (Flachs, lt. Antragsteller; holziger Stoff) nicht zusammengepresst, - angefallen bei der Produktion von Flachsfasern, - zu 20 Liter in Kunststoffbeuteln verpackt, - zur Verwendung als Tiereinstreu. "Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst, keine Sägespäne, Produktionsabfälle" Weniger anzeigen
Angaben: Kaminblock aus Sägespänen und biologischem Wachs. Warenbeschaffenheit: Brauner, rechteckiger Block (Abmessungen: ca. 21,5 cm x 7 cm x 7 cm), bestehend aus mit Wachs imprägnierten Sägespänen, in einer Papierverpackung mit u.a. der Aufschrift "Kaminblock, 1,1 kg" und einem Anwendungshinweis. Befund: Waren aus... Mehr anzeigenAngaben: Kaminblock aus Sägespänen und biologischem Wachs. Warenbeschaffenheit: Brauner, rechteckiger Block (Abmessungen: ca. 21,5 cm x 7 cm x 7 cm), bestehend aus mit Wachs imprägnierten Sägespänen, in einer Papierverpackung mit u.a. der Aufschrift "Kaminblock, 1,1 kg" und einem Anwendungshinweis. Befund: Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36. Weniger anzeigen
Leinenstroh, Einstreu für Nutztiere (Abbildung siehe Anlage), - Schäben in Form von kurzen, hellen und dunklen, unregelmäßigen Bruchstücken der Holzschicht von Pflanzenstängeln (Flachs, lt. Antragsteller; holziger Stoff) mit einer geringen Menge an Stängeln und Samen, nicht zusammengepresst, - angefallen bei der... Mehr anzeigenLeinenstroh, Einstreu für Nutztiere (Abbildung siehe Anlage), - Schäben in Form von kurzen, hellen und dunklen, unregelmäßigen Bruchstücken der Holzschicht von Pflanzenstängeln (Flachs, lt. Antragsteller; holziger Stoff) mit einer geringen Menge an Stängeln und Samen, nicht zusammengepresst, - angefallen bei der Produktion von Flachsfasern, - zur Verwendung als Tiereinstreu. "Holzabfälle und Holzausschuss, nicht zusammengepresst, keine Sägespäne, Produktionsabfälle" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
EFTA Freihandel
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
nicht ermittelt
Einfuhrbeschränkungen und Besondere Maßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Sägemehl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sägemehl aus jedem Ursprungsland mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen und Besondere Maßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden häufig gemeinsam mit Sägemehl recherchiert oder haben ähnliche Verwendungen:
Calcium-Ammonium-Nitrat
3102.40.10.00.0 · 0 %
Pflanzenkohle
4402.90.00.90.0 · 0 %
Schattennetz
6307.90.10.00.0 · 12 %
Elektrozaun
8543.70.60.00.0 · 3,7 %
Haustier-Nahrungsergänzungsmittel
2309.10.90.00.0 · 9,6 %
Mahlweizen
1001.99.00.40.0 · 95 %
Hühnerfutter
2309.90.51.90.0 · 0 %
Kultivator
8432.29.10.00.0 · nicht ermittelt
Substrat
2703.00.00.00.0 · 0 %
