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Lebensmittel & GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Saftkonzentrat: 2009.89.79.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat (2009.89.79.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Saftkonzentrat unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Saftkonzentrat Produktbild

Saftkonzentrat wird durch schonende Verdampfung von Fruchtsaft gewonnen und dient als Ausgangsstoff für die Herstellung von trinkfertigem Fruchtsaft. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Brixwert, Wert je 100 kg Eigengewicht und Zuckergehalt ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Saftkonzentrat beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  • Unterposition: 2009 81 - Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)
  • Unterposition: 2009 89 - anderer
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 8950 - mit einem Brixwert von 67|oder weniger
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 8971 - anderer
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 8971 - mit einem Wert von mehr als 30|€ für 100|kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2009 8979 - anderer
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2009 8979 91 - anderer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2009 8979 99 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung von Saftkonzentrat hängt von Brixwert, Wert pro 100 kg und Zuckergehalt ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saftkonzentrat

Der HS-Code für Saftkonzentrat lautet 2009.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.89.79. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.89.79.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.89.79.99.0.

Einreihung von Saftkonzentrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Saftkonzentrat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 2009 (Fruchtsäfte) nach dem Wortlaut. AV 6 legt die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene fest. Maßgeblich sind die Kriterien Brixwert, Wert je 100 kg Eigengewicht und Zuckergehalt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat

Alternative Einreihung

2009.19.99.99.0 16,8 %

Orangensaftkonzentrat (spezifische Fruchtart) – nur bei eindeutig Orangensaft

Alternative Einreihung

2009.89.39.99.0 16,8 %

Pflaumensaftkonzentrat – nur bei eindeutig Pflaumensaft

Alternative Einreihung

2009.89.99.99.0 16,8 %

anderer Saft ohne Zuckerzusatz oder mit anderem Wert

Alternative Einreihung

2009.89.79.93.0 16,8 %

gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Saftkonzentrat (2009) ≠ Orangensaftkonzentrat (spezifische Fruchtart) – nur bei eindeutig Orangensaft (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saftkonzentrat (2009) ≠ Pflaumensaftkonzentrat – nur bei eindeutig Pflaumensaft (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Saftkonzentrat (2009) ≠ anderer Saft ohne Zuckerzusatz oder mit anderem Wert (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls Ihr Produkt nicht unter die Position 2009 fällt, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen. Beispielsweise werden Fruchtpürees oder Fruchtmark unter Position 2008 eingereiht.

Alternative Einreihung

2009.19.99.99.0 16,8 %

Orangensaftkonzentrat (spezifische Fruchtart) – nur bei eindeutig Orangensaft

Alternative Einreihung

2009.89.39.99.0 16,8 %

Pflaumensaftkonzentrat – nur bei eindeutig Pflaumensaft

Alternative Einreihung

2009.89.99.99.0 16,8 %

anderer Saft ohne Zuckerzusatz oder mit anderem Wert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Saftkonzentrat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Saftkonzentrat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE5938/12-12009.89.79.99.0
Carambola- (Sternfrucht-) Saftkonzentrat, 65°Brix, tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend
DE5928/12-12009.89.79.99.0
Acaisaftkonzentrat, 50°Brix, tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend
DEBTI2793/18-12009.89.79.99.0
Acaisaftkonzentrat, 50°Brix, tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend
DE5939/12-12009.89.79.99.0
Cupuacusaftkonzentrat, 65°Brix, tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend
DEBTI2795/18-12009.89.79.99.0
Cupuaçusaftkonzentrat, 65°Brix, gekühlt/tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend
DE14732/16-12009.89.79.99.0
Granatapfelsaftkonzentrat, Brix 60-<67, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend
DEBTI49821/23-12009.89.79.99.0
Granatapfelsaftkonzentrat, Brix ≤67, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend
DEBTI62442/19-12009.89.79.99.0
Granatapfelsaftkonzentrat, Brix ≤67, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend
DEB/649/09-12009.19.99.89.0
Orangensaftkonzentrat, Brix >20-≤67, Wert >30€/100kg, Gebinde >2l
DE5181/17-12009.89.39.99.0
Pflaumensaftkonzentrat, Brix 69-71, Wert >30€/100kg
DE5937/12-12009.89.99.99.0
Acaisaftkonzentrat, 10°Brix, tiefgefroren, ohne Zuckerzusatz
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importzollsätze

Drittlandszollsatz

16,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China16,8 %

Drittlandszoll

USA16,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz16,8 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien13,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand16,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Saftkonzentrat

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner für Saftkonzentrat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Saftkonzentrat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Saftkonzentrat

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Saftkonzentrate

Welche Zolltarifnummer hat Saftkonzentrat?

Die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat lautet 2009.89.79.99.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Fruchtsaftkonzentrate mit einem Brixwert von 67 oder weniger, einem Wert von mehr als 30 € je 100 kg Eigengewicht und mit zugesetztem Zucker. Die Einreihung basiert auf mehreren verbindlichen Zolltarifentscheidungen (vZTA) der deutschen Zollverwaltung.

Welchen HS-Code hat Saftkonzentrat?

Der HS-Code (6-stellig) für Saftkonzentrat lautet 200989. Er umfasst Fruchtsäfte und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Alkoholzusatz, auch mit Zuckerzusatz. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC führt zur vollständigen Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Saftkonzentrat?

Der Drittlandszollsatz für Saftkonzentrat (2009.89.79.99.0) beträgt 16,8 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Thailand. Mit Freihandelsabkommen (z. B. EU-Japan EPA, EU-KR Freihandel) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Saftkonzentrat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Saftkonzentrat erfolgt nach Brixwert, Wert je 100 kg Eigengewicht und Zuckergehalt. Alternative Codes wie 2009.89.99.90 (ohne Zuckerzusatz) oder 2009.89.11 (Brix > 67) kommen bei abweichenden Produkteigenschaften in Betracht. Auch die Fruchtart kann zu einer anderen Unterposition führen, z. B. Orangensaftkonzentrat unter 2009.19.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Saftkonzentrat verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware von der Zollbehörde zurückgewiesen oder beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Nummer zu ermitteln.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Saftkonzentrat?

Ja, für Saftkonzentrat gelten besondere Maßnahmen: die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) und Zusatzzölle (Code 695). Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern (z. B. Großbritannien, Türkei) kommt zusätzlich die Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Beschränkungen für Lebensmittel (Code 722) hinzu.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat?

Die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.89.79.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (200989), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (20098979), dem 10-stelligen TARIC-Code (2009897999) und der 11. Stelle als nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Saftkonzentrat?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Saftkonzentrat ist die aktuelle Nummer 2009.89.79.99.0 gültig. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU-Kommission zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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