Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- Unterposition: 2009 81 - Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)
- Unterposition: 2009 89 - anderer
Kombinierte Nomenklatur: 2009 8950 - mit einem Brixwert von 67|oder weniger
Kombinierte Nomenklatur: 2009 8971 - anderer
Kombinierte Nomenklatur: 2009 8971 - mit einem Wert von mehr als 30|€ für 100|kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend
Kombinierte Nomenklatur: 2009 8979 - anderer
TARIC: 2009 8979 91 - anderer
Zolltarifnummer: 2009 8979 99 0 - anderer
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung von Saftkonzentrat hängt von Brixwert, Wert pro 100 kg und Zuckergehalt ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saftkonzentrat
Der HS-Code für Saftkonzentrat lautet 2009.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.89.79. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.89.79.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.89.79.99.0.
Einreihung von Saftkonzentrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Saftkonzentrat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 2009 (Fruchtsäfte) nach dem Wortlaut. AV 6 legt die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene fest. Maßgeblich sind die Kriterien Brixwert, Wert je 100 kg Eigengewicht und Zuckergehalt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat
Alternative Einreihung
Orangensaftkonzentrat (spezifische Fruchtart) – nur bei eindeutig Orangensaft
Alternative Einreihung
Pflaumensaftkonzentrat – nur bei eindeutig Pflaumensaft
Alternative Einreihung
anderer Saft ohne Zuckerzusatz oder mit anderem Wert
Alternative Einreihung
gefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Saftkonzentrat (2009) ≠ Orangensaftkonzentrat (spezifische Fruchtart) – nur bei eindeutig Orangensaft (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Saftkonzentrat (2009) ≠ Pflaumensaftkonzentrat – nur bei eindeutig Pflaumensaft (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Saftkonzentrat (2009) ≠ anderer Saft ohne Zuckerzusatz oder mit anderem Wert (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Falls Ihr Produkt nicht unter die Position 2009 fällt, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen. Beispielsweise werden Fruchtpürees oder Fruchtmark unter Position 2008 eingereiht.
Alternative Einreihung
Orangensaftkonzentrat (spezifische Fruchtart) – nur bei eindeutig Orangensaft
Alternative Einreihung
Pflaumensaftkonzentrat – nur bei eindeutig Pflaumensaft
Alternative Einreihung
anderer Saft ohne Zuckerzusatz oder mit anderem Wert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Saftkonzentrat ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Saftkonzentrat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importzollsätze
Drittlandszollsatz
16,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Saftkonzentrat
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Zollrechner für Saftkonzentrat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Saftkonzentrat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Saftkonzentrat
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