Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln2009
- UnterpositionSaft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen)200981
- Unterpositionanderer200989
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Brixwert von 67 oder weniger20098950
- Kombinierte Nomenklaturanderer20098971
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend20098971
- Kombinierte Nomenklaturanderer20098979
- TARICanderer2009897991
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Saftkonzentrat
Der HS-Code für Saftkonzentrat lautet 2009.89 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.89.79. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.89.79.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.89.79.99.0.
Einreihung von Saftkonzentrat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Saftkonzentrat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 2009 (Fruchtsäfte) nach dem Wortlaut. AV 6 legt die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene fest. Maßgeblich sind die Kriterien Brixwert, Wert je 100 kg Eigengewicht und Zuckergehalt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Saftkonzentrat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOrangensaftkonzentrat (spezifische Fruchtart) – nur bei eindeutig Orangensaft | 2009.19.99.99.0 | 16,8 % |
| Alternative EinreihungPflaumensaftkonzentrat – nur bei eindeutig Pflaumensaft | 2009.89.39.99.0 | 16,8 % |
| Alternative Einreihunganderer Saft ohne Zuckerzusatz oder mit anderem Wert | 2009.89.99.99.0 | 16,8 % |
| Alternative Einreihunggefrorenes Acerola-Fruchtsaftkonzentrat | 2009.89.79.93.0 | 16,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Saftkonzentrat (2009) ≠ Orangensaftkonzentrat (spezifische Fruchtart) – nur bei eindeutig Orangensaft (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Saftkonzentrat (2009) ≠ Pflaumensaftkonzentrat – nur bei eindeutig Pflaumensaft (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Saftkonzentrat (2009) ≠ anderer Saft ohne Zuckerzusatz oder mit anderem Wert (2009) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Saftkonzentrat bleibt die Zolltarifnummer 2009.89.79.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Saftkonzentrat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE5938/12-1 | Carambola- (Sternfrucht-) Saftkonzentrat, 65°Brix, tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend | 2009.89.79.99.0 |
| DE5928/12-1 | Acaisaftkonzentrat, 50°Brix, tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend | 2009.89.79.99.0 |
| DEBTI2793/18-1 | Acaisaftkonzentrat, 50°Brix, tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend | 2009.89.79.99.0 |
| DE5939/12-1 | Cupuacusaftkonzentrat, 65°Brix, tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend | 2009.89.79.99.0 |
| DEBTI2795/18-1 | Cupuaçusaftkonzentrat, 65°Brix, gekühlt/tiefgefroren, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend | 2009.89.79.99.0 |
| DE14732/16-1 | Granatapfelsaftkonzentrat, Brix 60-<67, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend | 2009.89.79.99.0 |
| DEBTI49821/23-1 | Granatapfelsaftkonzentrat, Brix ≤67, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend | 2009.89.79.99.0 |
| DEBTI62442/19-1 | Granatapfelsaftkonzentrat, Brix ≤67, Wert >30€/100kg, Zucker enthaltend | 2009.89.79.99.0 |
| DEB/649/09-1 | Orangensaftkonzentrat, Brix >20-≤67, Wert >30€/100kg, Gebinde >2l | 2009.19.99.89.0 |
| DE5181/17-1 | Pflaumensaftkonzentrat, Brix 69-71, Wert >30€/100kg | 2009.89.39.99.0 |
| DE5937/12-1 | Acaisaftkonzentrat, 10°Brix, tiefgefroren, ohne Zuckerzusatz | 2009.89.99.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importzollsätze
Drittlandszollsatz
16,8 %
Einfuhrumsatzsteuer
0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 16,8 % | Drittlandszoll |
| USA | 16,8 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 16,8 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 13,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 16,8 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Saftkonzentrat
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
Zollrechner für Saftkonzentrat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Saftkonzentrat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Saftkonzentrat
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