Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUCKER UND ZUCKERWAREN17
- PositionAndere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert1702
- Unterpositionandere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50 GHT170290
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver
Der HS-Code für Jaggery-Pulver lautet 1702.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.90.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.90.95.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.90.95.00.0.
Einreihung von Jaggery-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Jaggery-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. AV 6 legt die Unterpositionen innerhalb derselben Position fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungRohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kap. 17, anderer | 1701.13.90.00.0 | 0,4 % |
| Alternative EinreihungAnderer Rohrzucker, andere | 1701.99.90.00.0 | 0,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Jaggery-Pulver (1702) ≠ Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kap. 17, anderer (1701) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jaggery-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Jaggery-Pulver (1702) ≠ Anderer Rohrzucker, andere (1701) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jaggery-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Jaggery-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/4481/09-1 | Palmzucker - Jaggery - Einreihung als anderer Zucker, fest | 1702.90.95.00.0 |
| DEBTI47741/21-1 | Palmzucker aus Kokosblüten mit Konservierungsstoff | 1702.90.95.00.0 |
| DEBTI47730/21-1 | Palmzucker aus Kokosblüten | 1702.90.95.00.0 |
| DEBTI24337/20-1 | Anderer Zucker; Palmzucker | 1702.90.95.00.0 |
| DEBTI2101/19-1 | Palmzucker | 1702.90.95.00.0 |
| DEBTI56381/18-1 | Palmzucker | 1702.90.95.00.0 |
| DEBTI56380/18-1 | Palmzucker | 1702.90.95.00.0 |
| DE6954/17-1 | Anderer Zucker; Palmzucker | 1702.90.95.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 0,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0,4 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0,4 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0,4 % | EVFTA |
| Thailand | 0,4 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Besondere Maßeinheit Einfuhr | Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden. |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für Jaggery-Pulver
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Jaggery-Pulver basierend auf Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte haben eine ähnliche Zolltarifnummer oder werden häufig zusammen mit Jaggery-Pulver importiert.