Zum Hauptinhalt springen
Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver: 1702.90.95.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver (1702.90.95.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Jaggery-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Jaggery-Pulver Produktbild

Jaggery-Pulver ist ein unraffinierter Zucker aus Zuckerrohr oder Palmzucker. Die korrekte Einreihung hängt von der Herkunft und Verarbeitung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1702 - Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert
  • Unterposition: 1702 90 - andere, einschließlich Invertzucker und anderer Zucker und Zuckersirupe mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von 50|GHT
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1702 9095 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung kann je nach genauer Beschaffenheit abweichen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver

Der HS-Code für Jaggery-Pulver lautet 1702.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1702.90.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1702.90.95.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.90.95.00.0.

Einreihung von Jaggery-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Jaggery-Pulver erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. AV 6 legt die Unterpositionen innerhalb derselben Position fest.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungRohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kap. 17, anderer1701.13.90.00.0 0,4 %
Alternative EinreihungAnderer Rohrzucker, andere1701.99.90.00.0 0,4 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Jaggery-Pulver (1702) ≠ Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kap. 17, anderer (1701)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jaggery-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Jaggery-Pulver (1702) ≠ Anderer Rohrzucker, andere (1701)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jaggery-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Jaggery-Pulver nicht sachgerecht, da es sich um einen Zucker im Sinne des Kapitels 17 handelt. Zur Abgrenzung wird folgende Alternative aus einer anderen Position aufgeführt:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungRohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kap. 17, anderer1701.13.90.00.0 0,4 %
Alternative EinreihungAnderer Rohrzucker, andere1701.99.90.00.0 0,4 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Jaggery-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEK/4481/09-1Palmzucker - Jaggery - Einreihung als anderer Zucker, fest1702.90.95.00.0
DEBTI47741/21-1Palmzucker aus Kokosblüten mit Konservierungsstoff1702.90.95.00.0
DEBTI47730/21-1Palmzucker aus Kokosblüten1702.90.95.00.0
DEBTI24337/20-1Anderer Zucker; Palmzucker1702.90.95.00.0
DEBTI2101/19-1Palmzucker1702.90.95.00.0
DEBTI56381/18-1Palmzucker1702.90.95.00.0
DEBTI56380/18-1Palmzucker1702.90.95.00.0
DE6954/17-1Anderer Zucker; Palmzucker1702.90.95.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0,4 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0,4 %Drittlandszoll
USA0,4 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0,4 %EFTA Freihandel
Türkei0,4 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0,4 %Drittlandszoll
Vietnam0,4 %EVFTA
Thailand0,4 %Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Besondere Maßeinheit EinfuhrBei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
PräferenzzollkontingentAufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden.

Zollrechner für Jaggery-Pulver

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Jaggery-Pulver basierend auf Zollwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Jaggery-Pulver?

Jaggery-Pulver wird unter der Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für andere Zucker, fest, die nicht unter Rohrzucker (Position 1701) oder karamellisierten Zucker fallen. Die Einreihung wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Jaggery-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Jaggery-Pulver lautet 1702.90. Auf dieser 6-stelligen Ebene werden andere Zucker, einschließlich Invertzucker und Zuckersirupe mit einem Fructosegehalt von 50 GHT oder weniger, zusammengefasst.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Jaggery-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Jaggery-Pulver (Zolltarifnummer 1702.90.95.00.0) beträgt 0,40 € pro 100 kg netto. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Jaggery-Pulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Jaggery-Pulver erfolgt vor allem zu Rohrzucker (Position 1701). Jaggery wird durch Einkochen von Zuckerrohr- oder Palmsaft ohne Raffination gewonnen und enthält Melassebestandteile, weshalb es als anderer Zucker in Position 1702 eingereiht wird. Eine Alternative wäre die Einreihung als Rohrzucker, wenn es sich um kristallinen Zucker handelt, was bei traditionellem Jaggery jedoch nicht der Fall ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei unklarer Einreihung sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Jaggery-Pulver?

Ja, für Jaggery-Pulver gelten besondere Maßnahmen: eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), eine Veterinärkontrolle (Code 410) bei tierischen Bestandteilen, mögliche Zusatzzölle (Code 695) sowie bei Einfuhren aus Vietnam ein Präferenzzollkontingent (Code 143).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver?

Die Zolltarifnummer für Jaggery-Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1702.90.95.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (170290), der 8-stelligen KN-Unterposition (17029095) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1702909500) sowie einer zusätzlichen 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Jaggery-Pulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Für Jaggery-Pulver ist die Nummer 1702.90.95.00.0 seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen sollten regelmäßig im TARIC geprüft werden.

Lassen Sie Ihre Jaggery-Pulver in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und zuverlässige Einreihung.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer