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Lebensmittel & GetränkeKapitel 22Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Sake: 2206.00.59.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Sake (2206.00.59.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Sake unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Sake Produktbild

Sake (japanischer Reiswein) wird durch Vergärung von Reis hergestellt. Die korrekte Einreihung hängt von der Behältergröße ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Sake beschreiben: Alkoholgehalt, Behältergröße, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  • Position: 2206 - Andere gegorene Getränke (z.B. Apfelwein, Birnenwein und Met)
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2206 0031 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2206 0051 - andere, in Behältnissen mit einem Inhalt von
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2206 0051 - 2|l oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2206 0059 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten →

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sake

Der HS-Code für Sake lautet 2206.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2206.00.59. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2206.00.59.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2206.00.59.00.0.

Einreihung von Sake nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Sake wird nach Allgemeiner Vorschrift 1 in Position 2206 eingereiht, da er als gegorenes Getränk die Beschreibung der Position erfüllt. Die Gärung unterscheidet ihn von destillierten Getränken (Position 2208).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sake

Alternative Einreihung

2206.00.89.00.0 7,7 %

Sake in Gebinden über 2 Liter (Gastronomie/Kochsake/Mirin) — 11-stellig: 2206.00.89.00.0

Alternative Einreihung

2208.90.11.00.0 7,7 %

Arrak (Spirituose) — bei Sake nicht anwendbar, da Sake gegoren, nicht destilliert

Alternative Einreihung

2103.90.00.00.0 7,7 %

Würzmittel/Soßen — Mirin (Kochsake) könnte als Würzmittel angesehen werden; vZTA DE12358/13-1 bestätigt jedoch Einreihung in 2206

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Sake (2206) ≠ Sake in Gebinden über 2 Liter (Gastronomie/Kochsake/Mirin) — 11-stellig: 2206.00.89.00.0 (2206)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sake bleibt die Zolltarifnummer 2206.00.59.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sake (2206) ≠ Arrak (Spirituose) — bei Sake nicht anwendbar, da Sake gegoren, nicht destilliert (2208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sake bleibt die Zolltarifnummer 2206.00.59.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Sake (2206) ≠ Würzmittel/Soßen — Mirin (Kochsake) könnte als Würzmittel angesehen werden; vZTA DE12358/13-1 bestätigt jedoch Einreihung in 2206 (2103)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sake bleibt die Zolltarifnummer 2206.00.59.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit möglich:

Alternative Einreihung

2206.00.89.00.0 7,7 %

Sake in Gebinden über 2 Liter (Gastronomie/Kochsake/Mirin) — 11-stellig: 2206.00.89.00.0

Alternative Einreihung

2208.90.11.00.0 7,7 %

Arrak (Spirituose) — bei Sake nicht anwendbar, da Sake gegoren, nicht destilliert

Alternative Einreihung

2103.90.00.00.0 7,7 %

Würzmittel/Soßen — Mirin (Kochsake) könnte als Würzmittel angesehen werden; vZTA DE12358/13-1 bestätigt jedoch Einreihung in 2206

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sake ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Sake (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16584/13-12206.00.59.00.0
Sake, japanisches alkoholhaltiges Getränk aus Reis, 15,3 % vol, 300-ml-Flasche
DE25069/12-12206.00.59.00.0
Japanischer Sake, 14,6 % vol, 750-ml-Flasche
DE25070/12-12206.00.59.00.0
Japanischer Sake, 14,6 % vol, 1,5-l-Flasche
DE25072/12-12206.00.59.00.0
Japanischer Sake, 14,6 % vol, 375-ml-Flasche
DE10740/11-12206.00.59.00.0
Gekkeikan Japanese Sake, 14,6 % vol, 187-ml-Flasche
DEBTI7814/20-12206.00.59.00.0
Sake, japanisches alkoholhaltiges Getränk aus Reis, 15,3 % vol, 300-ml-Flasche
DEBTI22967/23-12206.00.59.00.0
Junmai Sake, 15,3 % vol, Flasche < 2 l
DEBTI25159/23-12206.00.59.00.0
Sake Jyunmai, 15,3 % vol, Flasche < 2 l
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

7,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,7 %

Drittlandszoll

USA7,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz7,7 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sake mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Sake

Welche Zolltarifnummer hat Sake?

Die Zolltarifnummer für Sake lautet 2206.00.59.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Sake in Flaschen bis 2 Liter. Für größere Gebinde über 2 Liter ist die Zolltarifnummer 2206.00.89.00.0 zu verwenden. Die Einreihung basiert auf der Position 2206 (andere gegorene Getränke) und ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Sake?

Der HS-Code für Sake ist 2206. Dieser sechsstellige Code ist international harmonisiert und umfasst alle gegorenen Getränke außer Bier, Wein und Apfelwein. Die ersten vier Ziffern (2206) stehen für die Position, die fünfte und sechste Stelle (00) für die Unterposition. Die nationale Erweiterung erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Sake?

Der Drittlandszollsatz für Sake beträgt 7,7 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen mit der EU, wie z. B. China, USA oder Thailand. Bei Ursprung in Japan gilt seit dem EU-Japan-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) ein Präferenzzollsatz von 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Sake zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Sake erfolgt vor allem zu Spirituosen (Position 2208) und zu Würzmitteln (Position 2103). Sake wird durch Gärung hergestellt, nicht durch Destillation, daher ist er kein Branntwein. Eine Alternative als Würzmittel (Mirin) wurde durch vZTA DE12358/13-1 verworfen. Auch zu Wein aus Trauben (2204) besteht eine klare Abgrenzung aufgrund des Rohstoffs Reis.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Sake verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen erhebliche Konsequenzen: Nachzahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen, Bußgelder wegen Steuerhinterziehung und im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfolgung. Zudem kann die Ware vom Zoll beschlagnahmt werden. Daher ist die korrekte Einreihung vor der Einfuhr zwingend erforderlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Sake?

Ja, für Sake gelten besondere Maßnahmen. Bei Bio-Sake ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Maßnahme 750) erforderlich, die eine gültige Kontrollbescheinigung voraussetzt. Zudem fallen Zusatzzölle (Maßnahme 695) an. Es besteht keine Lizenzpflicht oder Antidumpingmaßnahme. Die Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Sake?

Die Zolltarifnummer für Sake ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2206.00.59.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (220600), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (22060059) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2206005900) plus einer weiteren Stelle für die nationale Statistik. Die formatierte Schreibweise mit Punkten erleichtert die Lesbarkeit.

Ändern sich Zolltarifnummern für Sake?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Sake ist die Position 2206 seit Jahren stabil, aber die Unterpositionen können angepasst werden. Importeure sollten regelmäßig die aktuelle Fassung im TARIC prüfen oder einen Klassifizierungsdienst nutzen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

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