Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Gliederung ab:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 1901 2000 00 0 - Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position|1905
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung hängt maßgeblich von der genauen Zusammensetzung der Pfannkuchenmischung ab. Kakaoanteil, Fettgehalt und die Art der Verpackung können zu einem anderen Code führen. Verwenden Sie vor der Anmeldung das Klassifizierungstool, um die Einreihung zu überprüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung
Der HS-Code für Pfannkuchenmischung lautet 1901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0.
Einreihung von Pfannkuchenmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) ist die Position 1901 maßgeblich, da Pfannkuchenmischung eine Lebensmittelzubereitung aus Mehl ist, die weder in Kapitel 18 (Kakao > 40 GHT) noch in Position 1905 (fertige Backwaren) fällt. AV 3b führt zur Unterposition 190120, da die Mischung spezifisch zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 bestimmt ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung
Alternative Einreihung
Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl
Alternative Einreihung
Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Pfannkuchenmischung (1901) ≠ Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfannkuchenmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Pfannkuchenmischung (1901) ≠ Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern (1901)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfannkuchenmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Zusammensetzung abweicht:
Alternative Einreihung
Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl
Alternative Einreihung
Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfannkuchenmischung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
7,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen (China)
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Ihre Sendung
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Pfannkuchenmischung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Die folgenden Produkte aus dem gleichen Warenbereich haben eine vergleichbare zolltarifliche Einreihung und können als Orientierung dienen.
Kardamom
0908.31.00.00.0 · 0 %
Vermicelli
1902.30.10.80.0 · 6,4 %
Tiefkühl-Meeresfrucht
1605.53.10.10.0 · 20 %
Sucralose-Getränkesirup
2106.90.20.90.0 · 17,3 %
Lebensmittelfarbe
3212.90.00.00.0 · 6.5 %
Lebensmittelzubereitung
2106.90.98.49.0 · 9 %
Praline
1806.90.19.00.0 · 8,3 %
Salbei
1211.90.86.90.2 · nicht ermittelt
Gefüllte Schokolade
1806.31.00.00.0 · 8,3 %
