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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung: 1901.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung (1901.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pfannkuchenmischung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pfannkuchenmischung Produktbild

Pfannkuchenmischung ist eine pulverförmige Fertigmischung aus Weizenmehl, Zucker, Ei- oder Milchpulver, Backtriebmittel und Aromen. Nach Zugabe von Flüssigkeit und Erhitzen in der Pfanne entsteht das Backerzeugnis der Position 1905. Die Einreihung hängt von der genauen Zusammensetzung ab: Enthält die Mischung weniger als 40 GHT Kakao, fällt sie in die Position 1901, andernfalls in Kapitel 18. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pfannkuchenmischung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Gliederung ab:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1901 - Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401|bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5|GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1901 2000 00 0 - Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position|1905

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung hängt maßgeblich von der genauen Zusammensetzung der Pfannkuchenmischung ab. Kakaoanteil, Fettgehalt und die Art der Verpackung können zu einem anderen Code führen. Verwenden Sie vor der Anmeldung das Klassifizierungstool, um die Einreihung zu überprüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung

Der HS-Code für Pfannkuchenmischung lautet 1901.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1901.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1901.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1901.20.00.00.0.

Einreihung von Pfannkuchenmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) ist die Position 1901 maßgeblich, da Pfannkuchenmischung eine Lebensmittelzubereitung aus Mehl ist, die weder in Kapitel 18 (Kakao > 40 GHT) noch in Position 1905 (fertige Backwaren) fällt. AV 3b führt zur Unterposition 190120, da die Mischung spezifisch zum Herstellen von Backwaren der Position 1905 bestimmt ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung

Alternative Einreihung

1901.90.00.00.0 7,6 %

Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl

Alternative Einreihung

1901.10.00.00.0 7,6 %

Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pfannkuchenmischung (1901) ≠ Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfannkuchenmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pfannkuchenmischung (1901) ≠ Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern (1901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pfannkuchenmischung bleibt die Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Zusammensetzung abweicht:

Alternative Einreihung

1901.90.00.00.0 7,6 %

Andere Lebensmittelzubereitungen aus Mehl

Alternative Einreihung

1901.10.00.00.0 7,6 %

Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pfannkuchenmischung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI48950/24-11901.20.00.00.0
Backmischung für Pfannkuchen (eiweißangereichert), ohne Kakao
DE3055/10-11901.20.00.00.0
Backmischung für Eierpfannkuchen, ohne Kakao
DEBTI49150/24-11901.20.00.00.0
Backmischung für Pfannkuchen (eiweißangereichert), ohne Kakao
DE20961/12-11901.20.00.00.0
Backmischung für Eierpfannkuchen in Kunststoffflasche, ohne Kakao
DEBTI48933/24-11901.20.00.00.0
Backmischung für Pfannkuchen mit Kakao < 40 GHT
DEBTI7894/25-11901.20.00.00.0
Backmischung für Pumpkin Spice Pancakes, ohne Kakao
DEBTI48358/21-11901.20.00.00.0
Backmischung für Pancakes, ohne Kakao
DEBTI31966/23-11901.20.00.00.0
Backmischung für Pancakes, ohne Kakao
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Drittlandszollsatz

7,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,6 %

Drittlandszoll

USA7,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan5,7 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand7,6 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen (China)

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Ihre Sendung

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Pfannkuchenmischung mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischungen

Welche Zolltarifnummer hat Pfannkuchenmischung?

Pfannkuchenmischung wird unter der Zolltarifnummer 1901.20.00.00.0 eingereiht. Es handelt sich um eine Mischung aus Mehl, Zucker, Ei- oder Milchpulver und Backtriebmittel, die nach Zugabe von Flüssigkeit und Erhitzen zum Fertiggebäck wird. Der Kakaoanteil muss unter 40 GHT liegen.

Welchen HS-Code hat Pfannkuchenmischung?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Pfannkuchenmischung ist 190120. Dieser 6-stellige Code ist international verbindlich und identifiziert die Ware als Mischung und Teig zum Herstellen von Backwaren der Position 1905.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pfannkuchenmischung?

Der Drittlandszollsatz für Pfannkuchenmischung (1901.20.00.00.0) beträgt 7,6 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Satz auf 0 % sinken, etwa aus Großbritannien (TCA) oder Südkorea (FTA). Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 %.

Wie unterscheidet sich Pfannkuchenmischung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zur Position 1905 (fertige Backwaren) und zu kakaohaltigen Zubereitungen der Position 1806. Pfannkuchenmischung ist kein fertiges Gebäck, sondern erst die Vorstufe. Enthält die Mischung 40 GHT oder mehr Kakao, ist Kapitel 18 einschlägig. Eine Alternative ist die Unterposition 1901.90 für andere Mehlzubereitungen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern wegen Steuerhinterziehung führen. Bei unklarer Einreihung empfiehlt sich die Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) bei der Generalzolldirektion.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pfannkuchenmischung?

Ja, für Pfannkuchenmischung unter 1901.20.00.00.0 können je nach Ursprungsland und Zusammensetzung besondere Maßnahmen greifen: Bei Bio-Produkten ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich (Code 750). Enthält die Mischung tierische Bestandteile, unterliegt sie der Veterinärkontrolle (Code 410). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Pfannkuchenmischung ist 11-stellig: 1901.20.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (190120), der 8-stelligen KN-Kombinierten Nomenklatur (19012000) und der 10-stelligen TARIC-Code (1901200000) sowie einer nationalen Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pfannkuchenmischung?

Die 11-stellige Zolltarifnummer kann sich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC jährlich zum 1. Januar ändern. Der HS-Code 190120 bleibt auf internationaler Ebene stabil. Für die aktuelle Einreihung ist der TARIC-Abfrage bei der EU-Kommission aktuell zu halten.

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