Hierarchie der Zolltarifnummer
Motorradteile werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVII, Kapitel 87 eingereiht. Die Position 8714 umfasst alle Teile und Zubehör für Krafträder, Fahrräder und Rollstühle (Positionen 8711 bis 8713):
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
- Unterposition: 8714 10 - für Krafträder (einschließlich Mopeds)
Kombinierte Nomenklatur: 8714 1090 - andere
Zolltarifnummer: 8714 1090 90 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Motorradteil kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Motorradteil
Der HS-Code für Motorradteile ist 8714.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8714.10.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8714.10.90.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.10.90.90.0 .
Einreihung von Motorradteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Motorradteile können je nach Funktion und Fahrzeugtyp unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein Bremsteil, ein Getriebeteil, ein Auspuffteil, ein Kupplungsteil oder ein sonstiges Motorradteil handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Motorradteil
Kraftradspezifisches Teil, nicht anderweitig aufgeführt (häufigste Einreihung für allgemeine Motorradteile)
Sonstige Teile und Zubehör für Krafträder (Halterungen, Verkleidungen, Rahmenteile, Gabelteile u.a.)
Teil ist eine Bremse oder ein Bremsteil (Bremsbelag, Bremshebel, Bremssattelteile)
Bremsen und Teile davon für Krafträder
Teil gehört zum Schaltgetriebe (Getriebegehäuse, Zahnräder, Schaltgabeln)
Schaltgetriebe und Teile davon für Krafträder
Auspuffanlage oder Auspuffteil (Schalldämpfer, Auspuffrohr, Auspuffflansch)
Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon für Krafträder
Teil der Kupplung (Kupplungskorb, Kupplungsscheibe, Ausrücker)
Schaltkupplungen und Teile davon für Krafträder
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Motorradteil (8714.10) ≠ Kfz-Teil (8708)
Teile für PKW, LKW und Busse (Positionen 8701–8705) fallen unter Position 8708. Die Abgrenzung richtet sich nach der objektiven Eignung des Teils.
Motorradteil (8714.10) ≠ Fahrradteil (8714.91–8714.99)
Teile für Fahrräder ohne Motor fallen unter die Unterpositionen 8714.91–8714.99. Motorradteile werden von der Unterposition 8714.10 erfasst.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Fahrzeugteile fallen unter Position 8714. Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Busse) der Positionen 8701–8705 werden unter einer anderen Position eingereiht:
Teil ist nicht motorradspezifisch, sondern für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701–8705 bestimmt
Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Busse)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Motorradteil ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Teil ab – Funktion, Fahrzeugtyp und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Motorradteil (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Motorradteilen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Teil für Krafträder, speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes flaches Erzeugnis aus Stahl (ca. 65 mm x 16,2 mm x 23,3 mm), mit zwei Lochungen; wird am Lenkerkopf eines Motorrads angeschweißt und dient zur Befestigung von Verkleidungsteilen
AV 1, Pos. 8714.10
Teil für Kraftrad, sog. Heckteil – mit einer großen Aussparung versehenes Erzeugnis aus Kunststoff (ABS), wird am Rahmen eines Motorrades verschraubt oder geclipt; stellt sich als Verkleidungskomponente im Bereich des Hecks dar
AV 1, Pos. 8714.10
Motorhalterung, sog. Halter PA – kraftradspezifisch gefertigte, gekantete und gebogene, mit Lochungen versehene Haltevorrichtung aus Stahl (ca. 94,88 mm × 55,31 mm, 113 g); wird am Hauptrahmen eines Motorrades verschraubt und dient der Befestigung des Motors
AV 1, Pos. 8714.10
Motorschutzhalter – speziell gefertigtes, nahezu L-förmiges Erzeugnis aus unedlem Metall mit Bohrungen; wird am Rahmen eines Motorrads befestigt und dient als Halterung für ein Motorschutzblech
AV 1, Pos. 8714.10
Reparatursatz für Motorrad-Gabel (Blisterverpackung), bestehend aus Gleitbuchsen aus Stahl, Sperr- und Dichtringen aus Kautschuk sowie Unterlegscheiben und Sprengringen; Gleitbuchsen verleihen der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter
AV 3c und 6, Pos. 8714.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China3,7 %Drittlandszoll
USA3,7 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei3,7 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3,7 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,7 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Für den Export bestimmter Motorradteile kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.
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