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Fahrzeug- & MotorenteileKapitel 87Stand April 2026

Zolltarifnummer für Motorradteil

Die häufigste Zolltarifnummer für Motorradteile ist 8714.10.90.90.0 (andere Teile und Zubehör für Krafträder) – der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %. Die genaue Einreihung hängt von der Art des Teils, seiner Verwendung und dem Fahrzeugtyp ab.

Bremsteile (8714.10.10), Schaltgetriebeteile (8714.10.20), Auspuffanlagen (8714.10.40) und Kupplungsteile (8714.10.50) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Kfz-Teile für PKW und LKW fallen unter eine andere Position (8708). Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Motorradhalterung aus Stahl, Auspuffrohr für Honda CBR, Bremsbelag Suzuki ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Motorradteile werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVII, Kapitel 87 eingereiht. Die Position 8714 umfasst alle Teile und Zubehör für Krafträder, Fahrräder und Rollstühle (Positionen 8711 bis 8713):

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8714 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713
  • Unterposition: 8714 10 - für Krafträder (einschließlich Mopeds)
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8714 1090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8714 1090 90 0 - andere

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Motorradteil kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Motorradteil

Der HS-Code für Motorradteile ist 8714.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8714.10.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8714.10.90.90 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8714.10.90.90.0 .

Einreihung von Motorradteil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Motorradteile können je nach Funktion und Fahrzeugtyp unter verschiedene Unterpositionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um ein Bremsteil, ein Getriebeteil, ein Auspuffteil, ein Kupplungsteil oder ein sonstiges Motorradteil handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Motorradteil

Kraftradspezifisches Teil, nicht anderweitig aufgeführt (häufigste Einreihung für allgemeine Motorradteile)

8714.10.90.90.0 3,7 %

Sonstige Teile und Zubehör für Krafträder (Halterungen, Verkleidungen, Rahmenteile, Gabelteile u.a.)

Teil ist eine Bremse oder ein Bremsteil (Bremsbelag, Bremshebel, Bremssattelteile)

8714.10.10.00.0 3,7 %

Bremsen und Teile davon für Krafträder

Teil gehört zum Schaltgetriebe (Getriebegehäuse, Zahnräder, Schaltgabeln)

8714.10.20.00.0 3,7 %

Schaltgetriebe und Teile davon für Krafträder

Auspuffanlage oder Auspuffteil (Schalldämpfer, Auspuffrohr, Auspuffflansch)

8714.10.40.00.0 3,7 %

Auspufftöpfe (Schalldämpfer) und Auspuffrohre; Teile davon für Krafträder

Teil der Kupplung (Kupplungskorb, Kupplungsscheibe, Ausrücker)

8714.10.50.00.0 3,7 %

Schaltkupplungen und Teile davon für Krafträder

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Motorradteil (8714.10) ≠ Kfz-Teil (8708)

Teile für PKW, LKW und Busse (Positionen 8701–8705) fallen unter Position 8708. Die Abgrenzung richtet sich nach der objektiven Eignung des Teils.

Motorradteil (8714.10) ≠ Fahrradteil (8714.91–8714.99)

Teile für Fahrräder ohne Motor fallen unter die Unterpositionen 8714.91–8714.99. Motorradteile werden von der Unterposition 8714.10 erfasst.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Fahrzeugteile fallen unter Position 8714. Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Busse) der Positionen 8701–8705 werden unter einer anderen Position eingereiht:

Teil ist nicht motorradspezifisch, sondern für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701–8705 bestimmt

8708.99.97.00.0 2,7 %

Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge (PKW, LKW, Busse)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Motorradteil ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Teil ab – Funktion, Fahrzeugtyp und Verwendungszweck entscheiden über die Einreihung. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Motorradteil (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Motorradteilen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI3689/21-18714.10.90.90

Teil für Krafträder, speziell nach technischer Zeichnung gefertigtes flaches Erzeugnis aus Stahl (ca. 65 mm x 16,2 mm x 23,3 mm), mit zwei Lochungen; wird am Lenkerkopf eines Motorrads angeschweißt und dient zur Befestigung von Verkleidungsteilen

AV 1, Pos. 8714.10

DEBTI44866/21-18714.10.90.90

Teil für Kraftrad, sog. Heckteil – mit einer großen Aussparung versehenes Erzeugnis aus Kunststoff (ABS), wird am Rahmen eines Motorrades verschraubt oder geclipt; stellt sich als Verkleidungskomponente im Bereich des Hecks dar

AV 1, Pos. 8714.10

DEBTI140/25-18714.10.90.90

Motorhalterung, sog. Halter PA – kraftradspezifisch gefertigte, gekantete und gebogene, mit Lochungen versehene Haltevorrichtung aus Stahl (ca. 94,88 mm × 55,31 mm, 113 g); wird am Hauptrahmen eines Motorrades verschraubt und dient der Befestigung des Motors

AV 1, Pos. 8714.10

DEBTI30941/24-18714.10.90.90

Motorschutzhalter – speziell gefertigtes, nahezu L-förmiges Erzeugnis aus unedlem Metall mit Bohrungen; wird am Rahmen eines Motorrads befestigt und dient als Halterung für ein Motorschutzblech

AV 1, Pos. 8714.10

DEBTI15382/25-18714.10.90.90

Reparatursatz für Motorrad-Gabel (Blisterverpackung), bestehend aus Gleitbuchsen aus Stahl, Sperr- und Dichtringen aus Kautschuk sowie Unterlegscheiben und Sprengringen; Gleitbuchsen verleihen der Warenzusammenstellung den wesentlichen Charakter

AV 3c und 6, Pos. 8714.10

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina3,7 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA3,7 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz0 %

EFTA Freihandel

Flagge TürkeiTürkei3,7 %

Drittlandszoll

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien3,7 %

Drittlandszoll

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand3,7 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export bestimmter Motorradteile kann eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erforderlich sein.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Motorradteile

Welche Zolltarifnummer hat ein Motorradteil?

Die häufigste Zolltarifnummer für Motorradteile ist 8714.10.90.90.0 (andere Teile und Zubehör für Krafträder). Je nach Art des Teils kommen auch 8714.10.10.00.0 (Bremsen und Teile davon), 8714.10.20.00.0 (Schaltgetriebe und Teile), 8714.10.40.00.0 (Auspuffanlagen) oder 8714.10.50.00.0 (Kupplungen und Teile) in Frage.

Welchen HS-Code hat ein Motorradteil?

Der HS-Code für Motorradteile ist 8714.10 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 8714.10.90. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 8714.10.90.90. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 8714.10.90.90.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Motorradteile?

Der Drittlandszollsatz für Motorradteile der Position 8714.10 beträgt 3,7 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Schweiz, Großbritannien, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Motorradteile zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Motorradteil von einem Kfz-Teil zolltechnisch?

Motorradteile (Position 8714.10) sind speziell für Krafträder der Position 8711 bestimmt. Teile für Kraftfahrzeuge wie PKW, LKW oder Busse (Positionen 8701–8705) fallen unter Position 8708 und haben einen anderen Zollsatz (2,7 %). Die Abgrenzung richtet sich nach der objektiven Eignung: Ein kraftradspezifisch gefertigtes Teil gehört zu 8714, ein universelles Kfz-Teil zu 8708.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Motorradteil verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Auch eine zu niedrige Einreihung kann rückwirkend korrigiert werden. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Motorradteile?

Für allgemeine Motorradteile der Position 8714.10 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Bei der Ausfuhr kann je nach Art des Teils eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA erforderlich sein (z.B. bei bestimmten technischen Bauteilen). Prüfen Sie die aktuellen Maßnahmen im EU TARIC-Portal.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Motorradteil?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 8714.10.90.90.0 für allgemeine Motorradteile.

Ändern sich Zolltarifnummern für Motorradteile?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft, können aber auch unterjährig erfolgen. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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