Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1806 9060 - kakaohaltige Brotaufstriche
TARIC: 1806 9060 11 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
Zolltarifnummer: 1806 9060 19 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Zusammensetzung und Verpackung abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokoladen-Aufstrich
Der HS-Code für Schokoladen-Aufstrich lautet 1806.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.90.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.90.60.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.60.19.0.
Einreihung von Schokoladen-Aufstrich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schokoladen-Aufstrich erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist der Kakaogehalt als charaktergebende Zutat sowie die Verpackungsgröße (Gewicht des Inhalts ≤ 1 kg).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokoladen-Aufstrich
Alternative Einreihung
kakaohaltige Brotaufstriche - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger - Tahini
Alternative Einreihung
kakaohaltige Brotaufstriche - andere - andere
Alternative Einreihung
Haselnusscreme (vZTA DE17829/16-1)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schokoladen-Aufstrich (1806) ≠ kakaohaltige Brotaufstriche - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger - Tahini (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokoladen-Aufstrich (1806) ≠ kakaohaltige Brotaufstriche - andere - andere (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokoladen-Aufstrich (1806) ≠ Haselnusscreme (vZTA DE17829/16-1) (2008)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware keinen Kakao als charaktergebende Zutat enthält.
Alternative Einreihung
Haselnusscreme (vZTA DE17829/16-1)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokoladen-Aufstrich ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokoladen-Aufstrich (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Schokoladen-Aufstrich
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Schokoladen-Aufstrich mit unserem Zollrechner.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Entdecken Sie verwandte Waren und deren Zolltarifnummern.
Isomalt
2940.00.00.80.0 · 6,5 %
Rohes-Kokosöl
1513.11.91.00.1 · 12,8 %
Ingwer
0910.11.00.00.0 · nicht ermittelt
Sanddorn
0810.90.75.90.0 · nicht ermittelt
Schaumwein
2204.10.98.00.0 · 32 %
Curry-Blatt
1211.90.86.10.0 · nicht ermittelt
Tomatenmark
2002.90.49.20.0 · 14,4 %
Melonenkern
1207.70.00.90.0 · 0 %
Grüne Chili
0709.60.99.20.0 · nicht ermittelt
