Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelKAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO18
- PositionSchokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen1806
- Unterpositionandere180690
- Kombinierte Nomenklaturkakaohaltige Brotaufstriche18069060
- TARICin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger1806906011
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokoladen-Aufstrich
Der HS-Code für Schokoladen-Aufstrich lautet 1806.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.90.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.90.60.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.90.60.19.0.
Einreihung von Schokoladen-Aufstrich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schokoladen-Aufstrich erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist der Kakaogehalt als charaktergebende Zutat sowie die Verpackungsgröße (Gewicht des Inhalts ≤ 1 kg).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokoladen-Aufstrich
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungkakaohaltige Brotaufstriche - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger - Tahini | 1806.90.60.11.0 | 8,3 % |
| Alternative Einreihungkakaohaltige Brotaufstriche - andere - andere | 1806.90.60.99.0 | 8,3 % |
| Alternative EinreihungHaselnusscreme (vZTA DE17829/16-1) | 2008.19.95.20.0 | 8,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schokoladen-Aufstrich (1806) ≠ kakaohaltige Brotaufstriche - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger - Tahini (1806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schokoladen-Aufstrich (1806) ≠ kakaohaltige Brotaufstriche - andere - andere (1806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schokoladen-Aufstrich (1806) ≠ Haselnusscreme (vZTA DE17829/16-1) (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladen-Aufstrich bleibt die Zolltarifnummer 1806.90.60.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware keinen Kakao als charaktergebende Zutat enthält.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHaselnusscreme (vZTA DE17829/16-1) | 2008.19.95.20.0 | 8,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokoladen-Aufstrich (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE17829/16-1 | Haselnusscreme (Brotaufstrich mit Haselnuss, 40% Haselnüsse, ohne Kakao als Hauptzutat) | 2008.19.95.20.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Import
Drittlandszollsatz
8,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 8,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 8,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,8 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 8,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
Zollrechner für Schokoladen-Aufstrich
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