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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ingwer: 0910.11.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ingwer (0910.11.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ingwer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ingwer Produktbild

Ingwer (Zingiber officinale) wird als Rhizom gehandelt – frisch, getrocknet, ganz, in Stücken oder gemahlen. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach dem Verarbeitungsgrad. Frischer und getrockneter Ingwer (ungemahlen) fallen unter die Position 0910. Für gemahlenen Ingwer und kandierte Zubereitungen gelten andere Codes. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ingwer beschreiben: frisch, getrocknet, ganz, gemahlen, kandiert

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer für Ingwer:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 11 - Ingwer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0910 1100 00 0 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen und Bußgeldern führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Einreihung für Ihren Ingwer zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ingwer

Der HS-Code für Ingwer lautet 0910.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.11.00.00.0.

Einreihung von Ingwer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ingwer erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 0910, da Ingwer in den Worten der Position genannt ist. AV 3a greift, wenn die Ware nach der speziellsten Beschreibung eingereiht wird: ungemahlen (091011) vs. gemahlen (091012). AV 6 legt die Unterpositionen innerhalb der Position fest.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ingwer

Alternative Einreihung

0910.12.00.00.0 0 %

Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

2006.00.10.00.0 0 %

Ingwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ingwer (0910) ≠ Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert (0910)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ingwer bleibt die Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ingwer (0910) ≠ Ingwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert) (2006)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ingwer bleibt die Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei stark verarbeiteten Zubereitungen in Betracht. Kandierter Ingwer fällt in Kapitel 20 (Zubereitungen von Gemüse, Früchten oder anderen Pflanzenteilen).

Alternative Einreihung

0910.12.00.00.0 0 %

Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

2006.00.10.00.0 0 %

Ingwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ingwer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ingwer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI726/24-10910.11.00.00.0
Getrocknete, ganze bzw. in Stücke geschnittene Ingwerwurzeln (Zingiber officinale var. amarum)
DEBTI18371/24-10910.11.00.00.0
Getrocknete und in Scheiben geschnittene Wurzeln des Ingwers (Zingiber officinale)
DEBTI20944/19-10910.11.00.00.0
Ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer (Zingiber officinale)
DEBTI10347/24-10910.11.00.00.0
Getrocknete, in Scheiben geschnittene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum)
DEBTI10348/24-10910.11.00.00.0
Getrocknete, in Finger geschnittene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum)
DEBTI13535/22-10910.11.00.00.0
Ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer (Zingiber officinale)
DEBTI26108/19-10910.11.00.00.0
Gefriergetrockneter, in Stücke geschnittener Ingwer
DE5443/13-10910.11.00.00.0
Unverarbeitete Wurzelstöcke vom Ingwer (Zingiber officinale)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

nicht ermittelt

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrmaßnahmen

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Ingwer

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ingwer aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Ingwer

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ingwer

Welche Zolltarifnummer hat Ingwer?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Ingwer (frisch, getrocknet, ganz oder in Stücken) lautet 0910.11.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Ingwer, der weder gemahlen noch sonst zerkleinert ist. Für gemahlenen Ingwer ist die Nummer 0910.12.00.00.0 zu verwenden.

Welchen HS-Code hat Ingwer?

Der HS-Code (6-stellig) für Ingwer lautet 091011. Er umfasst Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die ersten vier Stellen 0910 stehen für die Position „Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze“.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ingwer?

Der Drittlandszollsatz für Ingwer (0910.11.00.00.0) konnte für die meisten Länder nicht ermittelt werden. Für die Schweiz gilt ein Zollsatz von 0 % aufgrund des EFTA-Freihandelsabkommens. Bitte prüfen Sie die aktuellen Zollsätze im TARIC oder nutzen Sie unseren Zollrechner.

Wie unterscheidet sich Ingwer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Ingwer erfolgt nach dem Verarbeitungsgrad. Ungemahlener Ingwer (frisch, getrocknet, ganz oder in Stücken) fällt unter 0910.11.00.00.0. Gemahlener Ingwer (Pulver) ist unter 0910.12.00.00.0 einzureihen. Eine Alternative für kandierten Ingwer ist die Position 2006 (mit Zucker haltbar gemacht).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ingwer verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei ungemahlenem Ingwer ist die Nummer 0910.11.00.00.0 korrekt; wird fälschlich 0910.12.00.00.0 (gemahlen) oder 2006 (kandiert) angemeldet, drohen Abgabenbescheide.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ingwer?

Für Ingwer (0910.11.00.00.0) sind im TARIC keine aktiven Einfuhrbeschränkungen oder besonderen Maßnahmen gelistet. Es können jedoch pflanzengesundheitliche Anforderungen bestehen, insbesondere bei frischem Ingwer. Bitte konsultieren Sie die zuständige Zollstelle oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ingwer?

Die vollständige Zolltarifnummer für Ingwer ist 11-stellig: 0910.11.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (091011), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (09101100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0910110000) sowie einer 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ingwer?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Für Ingwer ist die Position 0910 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC prüfen, da Unterpositionen oder Zollsätze angepasst werden können.

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