Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer für Ingwer:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze0910
- UnterpositionIngwer091011
- Zolltarifnummerweder gemahlen noch sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ingwer
Der HS-Code für Ingwer lautet 0910.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.11.00.00.0.
Einreihung von Ingwer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ingwer erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 0910, da Ingwer in den Worten der Position genannt ist. AV 3a greift, wenn die Ware nach der speziellsten Beschreibung eingereiht wird: ungemahlen (091011) vs. gemahlen (091012). AV 6 legt die Unterpositionen innerhalb der Position fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ingwer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIngwer, gemahlen oder sonst zerkleinert | 0910.12.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungIngwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert) | 2006.00.10.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ingwer (0910) ≠ Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ingwer bleibt die Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ingwer (0910) ≠ Ingwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert) (2006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ingwer bleibt die Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur bei stark verarbeiteten Zubereitungen in Betracht. Kandierter Ingwer fällt in Kapitel 20 (Zubereitungen von Gemüse, Früchten oder anderen Pflanzenteilen).
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIngwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert) | 2006.00.10.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ingwer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI726/24-1 | Getrocknete, ganze bzw. in Stücke geschnittene Ingwerwurzeln (Zingiber officinale var. amarum) | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI18371/24-1 | Getrocknete und in Scheiben geschnittene Wurzeln des Ingwers (Zingiber officinale) | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI20944/19-1 | Ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer (Zingiber officinale) | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI10347/24-1 | Getrocknete, in Scheiben geschnittene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum) | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI10348/24-1 | Getrocknete, in Finger geschnittene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum) | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI13535/22-1 | Ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer (Zingiber officinale) | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI26108/19-1 | Gefriergetrockneter, in Stücke geschnittener Ingwer | 0910.11.00.00.0 |
| DE5443/13-1 | Unverarbeitete Wurzelstöcke vom Ingwer (Zingiber officinale) | 0910.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Ingwer
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ingwer aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Ingwer
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese verwandten Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Ingwer eingeführt oder zolltariflich verglichen.