Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in folgenden Hierarchieebenen:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
- Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
- Unterposition: 1905 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
Zolltarifnummer: 1905 9055 00 0 - extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Snacks kann je nach Herstellungsart und Inhaltsstoffen abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifikator zur präzisen Einreihung Ihres Snacks.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Snack
Der HS-Code für Snack lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.55. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.55.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.55.00.0.
Einreihung von Snack nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV) legen die Grundsätze der zolltariflichen Einreihung fest. Für Snacks ist insbesondere AV 3a (spezifischste Beschreibung) und AV 6 (Einreihung auf Unterpositionsebene) maßgeblich, da extrudierte/expandierte Erzeugnisse eine spezifische Unterposition in 1905 90 55 darstellen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Snack
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck – für Cracker, Laugengebäck, Salzgebäck (nicht gesüßt, nicht extrudiert/expandiert) | 1905.90.45.00.0 | 9,0 % |
| Alternative Einreihunggeröstete Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht | 2008.19.95.40.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungKartoffelzubereitungen (Kartoffelchips, -sticks) | 2005.20.00.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen | 1704.90.55.00.0 | 9,0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Snack (1905) ≠ Kekse und ähnliches Kleingebäck – für Cracker, Laugengebäck, Salzgebäck (nicht gesüßt, nicht extrudiert/expandiert) (1905) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Snack bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Snack (1905) ≠ geröstete Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Snack bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Snack (1905) ≠ Kartoffelzubereitungen (Kartoffelchips, -sticks) (2005) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Snack bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Snacks fallen in andere Kapitel, etwa Süßwaren oder Nüsse:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck – für Cracker, Laugengebäck, Salzgebäck (nicht gesüßt, nicht extrudiert/expandiert) | 1905.90.45.00.0 | 9,0 % |
| Alternative Einreihunggeröstete Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht | 2008.19.95.40.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungKartoffelzubereitungen (Kartoffelchips, -sticks) | 2005.20.00.00.0 | 9,0 % |
| Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen | 1704.90.55.00.0 | 9,0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Snack ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Snack (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE21492/09-1 | Knabbersnack-Mischung (7 Fächer) – charakterbestimmend: Erzeugnisse der Unterposition 1905 90 55 | 1905.90.55.00.0 |
| DEBTI16922/21-1 | Mais- und Kartoffelstärkesnack, gesalzen, extrudierte Chips | 1905.90.55.00.0 |
| DEBTI51849/23-1 | Sojaproteinsnack, expandierte Chips, gewürzt | 1905.90.55.00.0 |
| DE9680/10-1 | Knabbergebäck, extrudierte Scheiben, salzig | 1905.90.55.00.0 |
| DEBTI51847/23-1 | Knabbergebäck mit Erbsenprotein, expandierte Chips | 1905.90.55.00.0 |
| DEM/2/09-1 | Pita Chips, Knabbergebäck – Kleingebäck (Cracker-ähnlich) | 1905.90.55.00.0 |
| DEBTI7002/23-1 | Sesam-Knabbergebäck, crackerähnliche Kekse | 1905.90.55.00.0 |
| DEM/1092/04-1 | Salz- und Laugengebäcke, Crackermischung | 1905.90.55.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
9,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 9,0 % | Drittlandszoll |
| USA | 9,0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 9,0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel) | Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit. |
| Kontingent im Rahmen einer Zollunion | Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann. |
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Ausfuhr
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