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Lebensmittel & GetränkeKapitel 19Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Snack: 1905.90.55.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Snack (1905.90.55.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Snack unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Snack Produktbild

Für Snacks sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die zolltarifliche Einreihung erfolgt in folgenden Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 19 - ZUBEREITUNGEN AUS GETREIDE, MEHL, STÄRKE ODER MILCH; BACKWAREN
  • Position: 1905 - Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren
  • Unterposition: 1905 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1905 9030 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1905 9055 00 0 - extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Snacks kann je nach Herstellungsart und Inhaltsstoffen abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifikator zur präzisen Einreihung Ihres Snacks.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Snack

Der HS-Code für Snack lautet 1905.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1905.90.55. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1905.90.55.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1905.90.55.00.0.

Einreihung von Snack nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV) legen die Grundsätze der zolltariflichen Einreihung fest. Für Snacks ist insbesondere AV 3a (spezifischste Beschreibung) und AV 6 (Einreihung auf Unterpositionsebene) maßgeblich, da extrudierte/expandierte Erzeugnisse eine spezifische Unterposition in 1905 90 55 darstellen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Snack

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck – für Cracker, Laugengebäck, Salzgebäck (nicht gesüßt, nicht extrudiert/expandiert)1905.90.45.00.0 9,0 %
Alternative Einreihunggeröstete Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht2008.19.95.40.0 9,0 %
Alternative EinreihungKartoffelzubereitungen (Kartoffelchips, -sticks)2005.20.00.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen1704.90.55.00.0 9,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Snack (1905) ≠ Kekse und ähnliches Kleingebäck – für Cracker, Laugengebäck, Salzgebäck (nicht gesüßt, nicht extrudiert/expandiert) (1905)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Snack bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Snack (1905) ≠ geröstete Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht (2008)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Snack bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Snack (1905) ≠ Kartoffelzubereitungen (Kartoffelchips, -sticks) (2005)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Snack bleibt die Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Snacks fallen in andere Kapitel, etwa Süßwaren oder Nüsse:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKekse und ähnliches Kleingebäck – für Cracker, Laugengebäck, Salzgebäck (nicht gesüßt, nicht extrudiert/expandiert)1905.90.45.00.0 9,0 %
Alternative Einreihunggeröstete Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht2008.19.95.40.0 9,0 %
Alternative EinreihungKartoffelzubereitungen (Kartoffelchips, -sticks)2005.20.00.00.0 9,0 %
Alternative EinreihungHusten- und Kräuterbonbons und -pastillen1704.90.55.00.0 9,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Snack ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Snack (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE21492/09-1Knabbersnack-Mischung (7 Fächer) – charakterbestimmend: Erzeugnisse der Unterposition 1905 90 551905.90.55.00.0
DEBTI16922/21-1Mais- und Kartoffelstärkesnack, gesalzen, extrudierte Chips1905.90.55.00.0
DEBTI51849/23-1Sojaproteinsnack, expandierte Chips, gewürzt1905.90.55.00.0
DE9680/10-1Knabbergebäck, extrudierte Scheiben, salzig1905.90.55.00.0
DEBTI51847/23-1Knabbergebäck mit Erbsenprotein, expandierte Chips1905.90.55.00.0
DEM/2/09-1Pita Chips, Knabbergebäck – Kleingebäck (Cracker-ähnlich)1905.90.55.00.0
DEBTI7002/23-1Sesam-Knabbergebäck, crackerähnliche Kekse1905.90.55.00.0
DEM/1092/04-1Salz- und Laugengebäcke, Crackermischung1905.90.55.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China9,0 %Drittlandszoll
USA9,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien5,5 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand9,0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende ErzeugnisseStrenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich.
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
VeterinärkontrolleTiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Nichtpräferentielles ZollkontingentEine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Kontingent im Rahmen einer ZollunionFür diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Snacks

Welche Zolltarifnummer hat Snack?

Die Zolltarifnummer für Snacks auf Getreidebasis (extrudiert oder expandiert, gesalzen oder aromatisiert) lautet 1905.90.55.00.0. Für andere Snackarten wie Cracker, Nüsse oder Kartoffelchips können abweichende Nummern gelten, die in den Alternativen aufgeführt sind.

Welchen HS-Code hat Snack?

Der HS-Code für Snacks auf Getreidebasis ist 1905 90, der Backwaren anderer Art umfasst. Die spezifischere 6-stellige Unterposition 1905 90 55 ist für extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert, vorgesehen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Snack?

Der Drittlandszollsatz für Snacks der Zolltarifnummer 1905.90.55.00.0 beträgt 9 % des Zollwerts. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) kann der Satz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Snack zolltechnisch?

Die Abgrenzung von Snacks erfolgt nach Herstellungsverfahren. Extrudierte oder expandierte Erzeugnisse fallen unter 1905 90 55, während gebackene Cracker in 1905 90 45 eingeordnet werden. Eine Alternative sind Nusssnacks in Kapitel 2008. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Snack verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen, Strafzölle oder Verzögerungen in der Zollabfertigung. Zollbehörden können bei unrichtiger Deklaration Bußgelder verhängen. Daher ist eine präzise Einreihung anhand der Warenbeschaffenheit unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Snack?

Ja, für Snacks gelten Einfuhrkontrollen hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und ökologischer Erzeugnisse. Zudem bestehen veterinärrechtliche Kontrollen für Produkte tierischen Ursprungs. Ein nichtpräferenzielles Zollkontingent mit 40 % Zollsatz kann in Anspruch genommen werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Snack?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Snacks lautet 1905.90.55.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (1905 90), der 8-stelligen KN (1905 90 55) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1905 90 55 00) plus einer weiteren Ziffer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Snack?

Zolltarifnummern werden jährlich durch die Europäische Kommission aktualisiert. Änderungen betreffen meist die Nomenklatur auf TARIC-Ebene. Für Snacks ist der HS-Code 1905 90 seit Jahren stabil, aber präferenzielle Abkommen können den anwendbaren Zollsatz beeinflussen.

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