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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kakaobohne: 1801.00.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kakaobohne (1801.00.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kakaobohne unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kakaobohne Produktbild

Kakaobohnen sind die fermentierten und getrockneten Samen des Kakaobaums (Theobroma cacao). Sie werden als Rohware für die Herstellung von Kakaomasse, Kakaobutter, Kakaopulver und Schokolade verwendet. Die Einreihung hängt vom Zustand der Bohne ab: roh, fermentiert, getrocknet oder geröstet – alle Varianten fallen unter 1801.00.00.00.0. Für eine schnelle Prüfung nutzen Sie den Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Kakaobohne beschreiben: Zustand (roh/geröstet), ganz oder Bruch, Fermentierung, Trocknung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 ist im Abschnitt IV (Kap. 16–24) und im Kapitel 18 des Harmonisierten Systems verortet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1801 0000 00 0 - Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 gilt ausschließlich für Kakaobohnen und -bruch. Für verarbeitete Erzeugnisse wie Kakaomasse, Kakaobutter oder Schokolade sind andere Nummern maßgeblich. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakaobohne

Der HS-Code für Kakaobohne lautet 1801.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1801.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1801.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1801.00.00.00.0.

Einreihung von Kakaobohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 1801 erfasst Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet. Die Vorschrift 1 zu Kapitel 18 schließt andere Kakaoerzeugnisse wie Kakaomasse (1803) oder Kakaobutter (1804) aus.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakaobohne

Alternative Einreihung

1801.00.00.00.0 0 %

Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1802.00.00.00.0 0 %

Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1803.00.00.00.0 0 %

Kakaomasse, auch entfettet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1804.00.00.00.0 0 %

Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1805.00.00.00.0 0 %

Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1806.00.00.00.0 0 %

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kakaobohne (1801) ≠ Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall (1802)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaobohne bleibt die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakaobohne (1801) ≠ Kakaomasse, auch entfettet (1803)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaobohne bleibt die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kakaobohne (1801) ≠ Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (1804)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaobohne bleibt die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte die Ware nicht als Kakaobohne einreihbar sein, kommen unter Umständen andere Kapitel oder Positionen in Betracht. Ein Beispiel:

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1802.00.00.00.0 0 %

Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1803.00.00.00.0 0 %

Kakaomasse, auch entfettet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1804.00.00.00.0 0 %

Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1805.00.00.00.0 0 %

Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1806.00.00.00.0 0 %

Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kakaobohne ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakaobohne (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI5212/24-11801.00.00.00.0
100% Kakaobohnen (Theobroma cacao), fermentiert und getrocknet
DE23718/10-11801.00.00.00.0
Rohe Kakaobohnen (nicht fermentiert), getrocknet
DE20576/10-11801.00.00.00.0
Getrocknete Kakaobohnen mit anhaftender Pulpe
DE21579/10-11801.00.00.00.0
Rohe, getrocknete Kakaobohnen
DEBTI5214/24-11801.00.00.00.0
Rohe oder geröstete Kakaonibs (Bruchstücke der Kakaobohnen)
DEBTI60643/19-11801.00.00.00.0
Geschälte, gebrochene und getrocknete Kakaobohnen (Kakaonibs)
DEBTI8874/23-11801.00.00.00.0
Bio-Kakaonibs, natur, geschälte, gebrochene und getrocknete Kakaobohnen
DE5442/14-11801.00.00.00.0
Geröstete, geschälte und zerkleinerte Kakaobohnen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Kakaobohnen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kakaobohnen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Frachtkosten ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kakaobohnen

Welche Zolltarifnummer hat Kakaobohne?

Kakaobohnen – roh, fermentiert, getrocknet oder geröstet – werden unter der Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt auch für Kakaobohnenbruch (Nibs). Sie ist im Kapitel 18 (Kakao und Zubereitungen aus Kakao) des Harmonisierten Systems verortet.

Welchen HS-Code hat Kakaobohne?

Der HS-Code (6-stellig) für Kakaobohnen lautet 180100. Er ist die internationale Grundlage für die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code 18010000) und im TARIC (1801000000).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kakaobohne?

Der Drittlandszollsatz für Kakaobohnen (1801.00.00.00.0) beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % zu entrichten.

Wie unterscheidet sich Kakaobohne zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zum einen zu Kakaoschalen (1802), die als Abfall gelten, und zu Kakaomasse (1803), die aus gemahlenen Bohnen besteht. Eine Alternative zur Rohbohne ist der Kakaobohnenbruch (Nibs), der ebenfalls unter 1801 fällt. Verarbeitete Erzeugnisse wie Kakaobutter (1804) oder Kakaopulver (1805) haben eigene Positionen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kakaobohne verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Kakaobohnen ist die korrekte Nummer 1801.00.00.00.0 entscheidend, da andere Positionen wie 1803 (Kakaomasse) oder 1806 (Schokolade) andere Zollsätze und Maßnahmen auslösen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kakaobohne?

Ja, für Kakaobohnen gelten zwei besondere Maßnahmen: die Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) – bei Bio-Ware ist eine Kontrollbescheinigung erforderlich – sowie Zusatzzölle (Code 695), die über den normalen Zollsatz hinausgehen können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kakaobohne?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Kakaobohnen ist 11-stellig: 1801.00.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (180100), der 8-stelligen KN (18010000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1801000000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kakaobohne?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern, in der Regel jährlich zum 1. Januar. Für Kakaobohnen ist die Position 1801 seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen sollten jedoch regelmäßig geprüft werden.

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