Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 ist im Abschnitt IV (Kap. 16–24) und im Kapitel 18 des Harmonisierten Systems verortet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
Zolltarifnummer: 1801 0000 00 0 - Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 gilt ausschließlich für Kakaobohnen und -bruch. Für verarbeitete Erzeugnisse wie Kakaomasse, Kakaobutter oder Schokolade sind andere Nummern maßgeblich. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kakaobohne
Der HS-Code für Kakaobohne lautet 1801.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1801.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1801.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1801.00.00.00.0.
Einreihung von Kakaobohne nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften erfolgt. Position 1801 erfasst Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet. Die Vorschrift 1 zu Kapitel 18 schließt andere Kakaoerzeugnisse wie Kakaomasse (1803) oder Kakaobutter (1804) aus.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kakaobohne
Alternative Einreihung
Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaomasse, auch entfettet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kakaobohne (1801) ≠ Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall (1802)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaobohne bleibt die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kakaobohne (1801) ≠ Kakaomasse, auch entfettet (1803)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaobohne bleibt die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kakaobohne (1801) ≠ Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl (1804)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Kakaobohne bleibt die Zolltarifnummer 1801.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware nicht als Kakaobohne einreihbar sein, kommen unter Umständen andere Kapitel oder Positionen in Betracht. Ein Beispiel:
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaomasse, auch entfettet
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaobutter, Kakaofett und Kakaoöl
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Kakaopulver ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kakaobohne ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kakaobohne (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Kakaobohnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kakaobohnen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Frachtkosten ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Waren aus dem Bereich Lebensmittel und deren zolltarifliche Einreihung.
Melone
0807.19.00.90.0 · 8,8 %
Kaffeepulver
0901.21.00.00.0 · 7,5 %
Molkepulver
0404.10.02.00.0 · 7 %
Kartoffelpulver
1105.10.00.00.0 · 12,2 %
Zwiebel
0703.10.19.00.0 · 9,6 %
Fruchtgummi
1704.90.65.00.0 · 9 %
Sonnenblumenkern
1206.00.91.00.0 · 0 %
Auster
0307.11.90.10.0 · 9 %
Molkenprotein
3502.20.91.00.0 · 123,50 EUR/100 kg
