Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer ist hierarchisch aufgebaut. Sie leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab.
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1512 - Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Unterposition: 1512 11 - Sonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen
- Unterposition: 1512 11 - rohe Öle
Kombinierte Nomenklatur: 1512 1191 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1512 1191 - Sonnenblumenöl
Zolltarifnummer: 1512 1191 00 1 - genießbar
Hinweis zur Einreihung
Die falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten zur sicheren Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Rohöl
Der HS-Code für Sonnenblumen-Rohöl lautet 1512.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1512.11.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1512.11.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1512.11.91.00.1.
Einreihung von Sonnenblumen-Rohöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 bis 6). Maßgeblich sind die Beschaffenheit (roh, unraffiniert) und der Verwendungszweck (genießbar).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Rohöl
Alternative Einreihung
rohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, genießbar
Alternative Einreihung
rohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, anderes (ungenießbar)
Alternative Einreihung
raffiniertes Sonnenblumenöl, genießbar
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Sonnenblumen-Rohöl (1512) ≠ rohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, genießbar (1512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumen-Rohöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.11.91.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenblumen-Rohöl (1512) ≠ rohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, anderes (ungenießbar) (1512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumen-Rohöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.11.91.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Sonnenblumen-Rohöl (1512) ≠ raffiniertes Sonnenblumenöl, genießbar (1512)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumen-Rohöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.11.91.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere mögliche Einreihungen außerhalb der Hauptnummer:
Alternative Einreihung
rohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, genießbar
Alternative Einreihung
rohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, anderes (ungenießbar)
Alternative Einreihung
raffiniertes Sonnenblumenöl, genießbar
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Rohöl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblumen-Rohöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sonnenblumen-Rohöl mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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Mango
0804.50.00.89.1 · nicht ermittelt
Erbsenfaser
2302.50.00.00.0 · 5,1 %
Mononatriumglutamat
2922.42.00.20.0 · 6,5 %
Whisky
2208.30.82.00.0 · 0 %
Milch
0401.20.91.00.9 · 22,7 %
Kurkuma-Pulver
0910.30.00.00.0 · nicht ermittelt
Kürbiskern
1212.99.95.90.0 · 0 %
Kaffeeweißer
1901.90.95.00.0 · 7,6 %
Kakaobohne
1801.00.00.00.0 · 0 %
