Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer ist hierarchisch aufgebaut. Sie leitet sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC ab.
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionSonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert1512
- UnterpositionSonnenblumenöl und Safloröl sowie deren Fraktionen151211
- Unterpositionrohe Öle151211
- Kombinierte Nomenklaturandere15121191
- Kombinierte NomenklaturSonnenblumenöl15121191
- Zolltarifnummergenießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Rohöl
Der HS-Code für Sonnenblumen-Rohöl lautet 1512.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1512.11.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1512.11.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1512.11.91.00.1.
Einreihung von Sonnenblumen-Rohöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 bis 6). Maßgeblich sind die Beschaffenheit (roh, unraffiniert) und der Verwendungszweck (genießbar).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sonnenblumen-Rohöl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungrohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, genießbar | 1512.11.10.00.1 | 0 % |
| Alternative Einreihungrohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, anderes (ungenießbar) | 1512.11.10.00.9 | 0 % |
| Alternative Einreihungraffiniertes Sonnenblumenöl, genießbar | 1512.19.90.10.1 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sonnenblumen-Rohöl (1512) ≠ rohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, genießbar (1512) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumen-Rohöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.11.91.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sonnenblumen-Rohöl (1512) ≠ rohes Sonnenblumenöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, anderes (ungenießbar) (1512) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumen-Rohöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.11.91.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sonnenblumen-Rohöl (1512) ≠ raffiniertes Sonnenblumenöl, genießbar (1512) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sonnenblumen-Rohöl bleibt die Zolltarifnummer 1512.11.91.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sonnenblumen-Rohöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEHH/1384/06-1 | rohes Sonnenblumenöl zu technischen/industriellen Zwecken unter zollamtlicher Überwachung – anderes als genießbar | 1512.11.91.00.1 |
| DEHH/639/08-1 | raffiniertes Sonnenblumenöl für Lebensmittelzwecke | 1512.11.91.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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