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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Lakritzbonbon: 1704.90.71.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Lakritzbonbon (1704.90.71.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Lakritzbonbon unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Lakritzbonbon Produktbild

Für Lakritzbonbons sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Lakritzbonbon beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer ist Teil eines hierarchischen Systems. Hier die Einordnung von Lakritzbonbon im Überblick:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9071 00 0 - Hartkaramellen, auch gefüllt

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Angabe der Zolltarifnummer ist zollrechtlich bindend. Fehler führen zu Nachforderungen, Strafen oder Verzögerungen. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungsassistenten.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Lakritzbonbon

Der HS-Code für Lakritzbonbon lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.71. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.71.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.71.00.0.

Einreihung von Lakritzbonbon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Das Produkt fällt unter Anhang 22-01 der Unionszollkodex-Durchführungsverordnung. Die AV-Regel für Position 1704 lautet: Herstellen aus Waren jeder Position, mit Ausnahme der Waren derselben Position wie der herzustellenden Ware (Positionswechsel). Bei Verwendung von Zucker aus Kapitel 17 genügt eine ausreichende Be- oder Verarbeitung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Lakritzbonbon

Alternative Einreihung

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen

Alternative Einreihung

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Lakritzbonbon (1704) ≠ Weichkaramellen (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lakritzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lakritzbonbon (1704) ≠ Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lakritzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Lakritzbonbon (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Lakritzbonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen

Alternative Einreihung

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse, einschließlich Fruchtpasten

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Lakritzbonbon ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Lakritzbonbon (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/752/07-11704.90.71.00
Hartkaramellen, gefüllt mit brauner sirupöser Füllung und Süßholzwurzelaroma (Lakritz)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Lakritzbonbon

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Lakritzbonbon

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Lakritzbonbon. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um den anwendbaren Zollsatz zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen für Lakritzbonbon

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Lakritzbonbons

Welche Zolltarifnummer hat Lakritzbonbon?

Die zolltarifliche Einreihung für Lakritzbonbon als Hartkaramelle ist die 11-stellige Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0. Diese Nummer gilt für Zuckerwaren ohne Kakaogehalt in Form von Hartkaramellen, auch gefüllt. Grundlage ist der HS-Code 1704, die Kombinierte Nomenklatur 17049071 und der TARIC-Code 1704907100.

Welchen HS-Code hat Lakritzbonbon?

Der HS-Code für Lakritzbonbon lautet 170490. Dies ist die 6-stellige Unterposition des Harmonisierten Systems für „andere Zuckerwaren“ innerhalb der Position 1704. Die internationale Warenbezeichnung ist „Zuckerwaren ohne Kakaogehalt“. Die nationale Tarifierung erfolgt auf 8-stelliger KN-Ebene mit 17049071.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Lakritzbonbon?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 beträgt 9 % des Zollwerts. Für Präferenzabkommen kann ein ermäßigter Satz gelten, z. B. 0 % aus der Schweiz (EFTA) oder 5,5 % aus Indien. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 7 %.

Wie unterscheidet sich Lakritzbonbon zolltechnisch?

Die zollrechtliche Abgrenzung zu anderen Zuckerwaren erfolgt über die Konsistenz und Zusammensetzung. Von Weichkaramellen (Alternativcode 1704.90.75) unterscheidet sich Lakritzbonbon durch das Fehlen fetthaltiger Zutaten. Von Hustenbonbons (Alternativcode 1704.90.55) unterscheidet es sich durch die fehlende Heilzweckbestimmung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Lakritzbonbon verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachverzollung durch das Hauptzollamt führen. Es drohen Nacherhebung von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen und Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Bei wiederholten Verstößen kann die Zuverlässigkeit als Zollbeteiligter in Frage gestellt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Lakritzbonbon?

Ja. Für Lakritzbonbon gelten lebensmittelrechtliche Beschränkungen. Die Maßnahme 722 (Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr) betrifft die Lebensmittelsicherheit. Bei Bio-Produkten ist eine Kontrollbescheinigung (Maßnahme 750) erforderlich. Zudem besteht ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Maßnahme 122).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Lakritzbonbon?

Die vollständige Zolltarifnummer für Lakritzbonbon ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 170490, der 8-stelligen KN-Code 17049071, dem 10-stelligen TARIC-Code 1704907100 und den beiden abschließenden nationalen Stellen 00 und der Prüfziffer 0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Lakritzbonbon?

Ja. Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den EU-Gesetzgeber (Änderung der Kombinierten Nomenklatur). Die Position 1704 und die Unterpositionen für Zuckerwaren sind jedoch stabil. Dennoch empfiehlt sich vor jeder Einfuhr die Überprüfung der aktuellen Fassung, z. B. auf der TARIC-Website der EU.

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