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Lebensmittel und GetränkeKapitel 12Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver: 1211.90.86.90.9

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver (1211.90.86.90.9) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Ashwagandha-Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Ashwagandha-Pulver Produktbild

Die Einreihung von Ashwagandha-Pulver in den Zolltarif hängt von seiner Beschaffenheit als getrocknetes, gemahlenes Pflanzenmaterial ab. Es liegt kein Extrakt vor, und es wird nicht als Gewürz verwendet. Ein reines Wurzelpulver ohne Zusätze fällt eindeutig in die Position 1211. Weitere Einreihungsmöglichkeiten bestehen für Extrakte oder andere Pflanzen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ashwagandha-Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige zolltarifliche Hierarchie von Ashwagandha-Pulver zeigt den Weg von der übergeordneten Warengruppe bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 12 - ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  • Position: 1211 - Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert
  • Unterposition: 1211 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1211 9086 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 1211 9086 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1211 9086 90 9 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die genannte Zolltarifnummer basiert auf einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) und gilt für reines, getrocknetes Ashwagandha-Wurzelpulver ohne Zusätze. Für Extrakte oder Mischungen können andere Codelaute gelten. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um eine individuelle Prüfung durchzuführen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver

Der HS-Code für Ashwagandha-Pulver lautet 1211.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1211.90.86. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1211.90.86.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1211.90.86.90.9.

Einreihung von Ashwagandha-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ashwagandha-Pulver in die Position 1211 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Die Position 1211 erfasst Pflanzen und Pflanzenteile, die hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert. Ashwagandha-Wurzelpulver erfüllt diese Beschreibung. Da es nicht als Extrakt vorliegt, scheidet Position 1302 aus. Die Anwendung von AV 3b (charakterbildende Beschaffenheit) ist nicht erforderlich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere (für Ashwagandha-Extrakt)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1302.19.70.00.0 0 %

andere (Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1211.90.86.60.0 0 %

Gotu Kola (Centella asiatica)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0910.99.90.00.0 0 %

andere Gewürze, gemahlen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ashwagandha-Pulver (1211) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere (für Ashwagandha-Extrakt) (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ashwagandha-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ashwagandha-Pulver (1211) ≠ andere (Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge) (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ashwagandha-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ashwagandha-Pulver (1211) ≠ Gotu Kola (Centella asiatica) (1211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ashwagandha-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 1211.90.86.90.9 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nachfolgend finden Sie eine weitere zolltarifliche Option, die sich aus einer anderen Verarbeitungsstufe ergibt.

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 0 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge: andere (für Ashwagandha-Extrakt)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

1302.19.70.00.0 0 %

andere (Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

0910.99.90.00.0 0 %

andere Gewürze, gemahlen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ashwagandha-Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI54995/19-11211.90.86.90.9
Bio Ashwagandha KSM-66 – beigefarbenes, feines Pulver von Wurzeln der Art Withania somnifera (Ashwagandhapulver), ohne weitere Zusätze. Ein Extrakt liegt nicht vor.
DEBTI12241/23-11211.90.86.90.9
Bio Ashwagandha Extrakt – Extrakt aus Ashwagandha-Wurzeln (Extraktionsverhältnis 10-15:1)
DEBTI33422/19-11211.90.86.90.9
Shatavari-Wurzelpulver (Asparagus racemosus), getrocknet, gemahlen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern

Drittlandszollsatz

nicht ermittelt

Einfuhrumsatzsteuer

nicht ermittelt

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Chinanicht ermittelt

nicht ermittelt

USAnicht ermittelt

nicht ermittelt

Großbritanniennicht ermittelt

nicht ermittelt

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkeinicht ermittelt

nicht ermittelt

Japannicht ermittelt

nicht ermittelt

Südkoreanicht ermittelt

nicht ermittelt

Indiennicht ermittelt

nicht ermittelt

Vietnamnicht ermittelt

nicht ermittelt

Thailandnicht ermittelt

nicht ermittelt

Einfuhrbestimmungen und Maßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die Zollkosten für Ihr Ashwagandha-Pulver: Die Zollsätze sind teilweise nicht ermittelt. Verwenden Sie den Zollrechner für eine individuelle Schätzung.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrbestimmungen und Maßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Ashwagandha-Pulver?

Die zutreffende 11-stellige Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver lautet 1211.90.86.90.9. Sie gilt für getrocknetes, fein gemahlenes Wurzelpulver der Pflanze Withania somnifera (Ashwagandha), das hauptsächlich zu medizinischen Zwecken verwendet wird. Die Nummer ist durch die verbindliche Zolltarifauskunft DEBTI54995/19-1 abgesichert.

Welchen HS-Code hat Ashwagandha-Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Ashwagandha-Pulver ist 121190. Dieser 6-stellige Code bildet die Grundlage für die weitere Untergliederung in der EU. Er umfasst andere Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, getrocknet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ashwagandha-Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Ashwagandha-Pulver unter der Nummer 1211.90.86.90.9 konnte nicht abschließend ermittelt werden. Für Einfuhren aus der Schweiz beträgt der Zollsatz 0 % aufgrund des EFTA-Freihandelsabkommens. Für andere Länder wie China oder Indien ist der genaue Satz nicht ermittelt. Eine verbindliche Auskunft oder die Nutzung des Zollrechners wird empfohlen.

Wie unterscheidet sich Ashwagandha-Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Ashwagandha-Pulver erfolgt vor allem gegenüber Ashwagandha-Extrakt (Position 1302) und Gewürzen. Reines Wurzelpulver ohne Extraktionsschritt fällt in Position 1211, während Extrakt in Position 1302 eingereiht wird. Die Alternative für zolltariflich ähnliche Pflanzen, wie Ginseng oder Gotu Kola, sind ebenfalls zu anderen Unterpositionen abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Die zuständige Zollbehörde kann die Ware nacherheben und prüfen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) oder die Nutzung des Klassifizierungstools schafft Rechtssicherheit und minimiert diese Risiken.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ashwagandha-Pulver?

Für die Einfuhr von Ashwagandha-Pulver unter der Nummer 1211.90.86.90.9 gelten besondere Maßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle nach REACH (Chemikalienrecht) und CITES (Artenschutz). Zudem können Zusatzzölle anfallen. Für die Ausfuhr besteht eine CITES-Ausfuhrkontrolle. Die genauen Anforderungen sollten vor der Einfuhr mit der Zollbehörde oder einem Zolldienstleister geklärt werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver?

Die vollständige, für die Anmeldung in Deutschland maßgebliche 11-stellige Zolltarifnummer für Ashwagandha-Pulver lautet 1211.90.86.90.9. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (121190), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (12119086) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1211908690) sowie einer weiteren Unterteilung auf der 11. Stelle (9) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ashwagandha-Pulver?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen, die im Rahmen von HS-Revisionen (alle 5 Jahre) oder jährlichen Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur stattfinden. Für die aktuell gültige Nummer 1211.90.86.90.9 sind derzeit keine Änderungen bekannt. Es wird jedoch empfohlen, die Nummer regelmäßig im TARIC der EU oder mit einer aktuellen vZTA zu prüfen.

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