01Ausführungen
Welche Zolltarifnummer haben Stoffaufnäher?
Der Baum zeigt den Weg vom Wortlaut der Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
Am Beispiel der üblichen Ausführung (Gestickter Aufbügelaufnäher aus Chemiefasern): Für die Einfuhr zählt die 11-stellige Zolltarifnummer, für Ausfuhr und Intrastat die 8-stellige Warennummer.
- 01 · HS-Code5810.926-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer5810.92.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code5810.92.10.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer5810.92.10.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
Zolltarifnummer finden
Welche Zolltarifnummer gilt für Ihre Stoffaufnäher?
Die Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab. Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Einreihung
Worauf es bei der Einreihung von Stoffaufnähern ankommt
1Aus welchem Spinnstoff besteht der Stickgrund?
Die Nummern trennen sich nach dem Spinnstoff des Stickgrunds: Chemiefasern wie Polyester, Polyamid oder Acryl führen in die Unterposition 5810.92, Baumwolle in 5810.91 und andere Spinnstoffe als Chemiefasern und Baumwolle in 5810.99. Den Stickgrund erkennen Sie an der Warenbeschreibung oder an der Werkstoffangabe.
| Merkmal im Tarif | Nummer | Ausführungen · vZTA |
|---|---|---|
| aus Chemiefasern | 5810.92.10.10.0bis 5810.92.90.90.0 | Gestickter Aufbügelaufnäher aus Chemiefasern |
| aus Baumwolle | 5810.91.10.10.0bis 5810.91.90.90.0 | Set aus vier gestickten Baumwoll-Aufnähern |
| aus anderen Spinnstoffen | 5810.99.10.10.0bis 5810.99.90.90.0 | – |
Wenn nur „Stoffaufnäher“ bekannt ist
Mit der Angabe „Stoffaufnäher“ allein gibt es keine eindeutige Nummer. Die Einreihungsprüfung stellt dann diese Rückfragen.
| Frage | Antwort im Beispiel | Weitere Antworten |
|---|---|---|
| 1. Wie ist das Motiv auf dem Stoffaufnäher ausgeführt? | Motiv ist mit zusätzlichen Fäden auf den Stoff aufgestickt | Schriftzug oder Motiv ist in das Gewebe eingewebt · Motiv ist aufgedruckt, ohne eingewebt oder aufgestickt zu sein · Kein Motiv; der Stoff ist einfarbig oder gemustert, aber nicht bedruckt und nicht bestickt · Andere textile Ausführung, etwa aufgelegte Teile oder ein mehrlagiger Aufbau |
| 2. Aus welchem Material besteht der Trägerstoff des Stoffaufnähers? | Chemiefasern (zum Beispiel Polyester, Polyamid oder Acryl) | Baumwolle · Andere Spinnstoffe (zum Beispiel Wolle, Seide, Leinen oder Viskose) |
| 3. Welcher Wert je kg Eigengewicht ist für den Stoffaufnäher angegeben? | Mehr als 17,50 € je kg Eigengewicht | Höchstens 17,50 € je kg Eigengewicht |
Mit den Antworten im Beispiel ergibt sich 5810.92.10.90.0.
03Abgrenzung
Häufige Verwechslungen bei Stoffaufnähern
| Verwechslung | Richtig | Grund |
|---|---|---|
| Gewebter, bedruckter Stoffaufnäher mit Schmelzkleber zum Aufbringen auf Bekleidung | 6217.10.00.90.0 | Ein gewebter Aufnäher, der auf Bekleidung angebracht wird und ein aufgedrucktes Motiv trägt, ist Bekleidungszubehör der Position 6217. |
| Set aus gestickten Aufnähern aus Baumwolle | 5810.91.10.90.0 | Der Stickgrund aus Baumwolle führt in die Unterposition 5810.91, während Chemiefasern in die Unterposition 5810.92 gehören. |
04vZTA
So hat der Zoll Stoffaufnäher eingereiht (vZTA)
Gültige vZTA je Nummer
| vZTA | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| DEBTI35060/26-1Deutschland · bis 25.10.2029 | Stickerei, Foto siehe Anlage, - als Streifen, in Form von aneinandergereihten Rauten gearbeitet, mit einer Breite von … | 5810.92.10 |
| DEBTI37724/26-1Deutschland · bis 18.10.2029 | Stickerei als Motiv, Foto siehe Anlage, - als Set mit vier unterschiedlichen Motiven in einem Polybeutel verpackt, - in … | 5810.92.10 |
| DEBTI14926/26-1Deutschland · bis 26.10.2029 | Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem als "SunSun Ersatzteil für … | 3926.90.97 |
| DEBTI41734/26-1Deutschland · bis 25.10.2029 | Bei dem durch Abbildungen veranschaulichten Artikel handelt es sich um eine ungefüllte Tintenpatrone (Tintentank) für … | 3926.90.97 |
| FRBTIFR-BTI-2024-00830Frankreich · bis 11.06.2027 | Ein rechteckiger Stoffstreifen aus Baumwolle (100 %), mit Mustern bedruckt. Der Artikel weist Stickmotive auf, die … | 5810.91.10 |
| DEBTI25385/26-1Deutschland · bis 05.10.2029 | Patientenlatz, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - laut Antrag sind 10 Beutel mit je 25 Stück (250 Stück) in … | 6217.10.00 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Stoffaufnäher
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.07.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (ab 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenz: 0 % mit Ursprungsnachweis für Waren aus 56 bis 57 Ländern und Gebieten, neu seit 2026: Armenien, USA.
06Maßnahmen
Maßnahmen bei Einfuhr und Ausfuhr von Stoffaufnähern
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Stoffaufnähern
Anmerkungen (1)
6. Als „Stickereien“ der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 3926.90.97 | andere: Hierher gehören Seitenabdeckungen für Mittelkonsolen von Personenkraftwagen aus kohlenstofffaserverstärkten Kunststoffen. Diese Abdeckungen bestehen aus einem Verbundwerkstoff, bei dem überwiegend Kohlenstofffasern in eine Epoxidharz-Matrix eingebettet sind. Sie haben eine steife Struktur. Diese Abdeckungen sind am unteren Rand mit diversen Rastvorrichtungen sowie … |
| 6217.10.00 | Bekleidungszubehör: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6117.80.10 und 6117.80.80 gelten sinngemäß. |
Einreihungsverordnungen (34)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2024/302029.11.2024 | Pipettenspitzen aus durchsichtigem Polypropylen wurden in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 2018/153110.10.2018 | Eine Luftpolster-Kunststofffolie als Abdeckung für ein Schwimm- oder Planschbecken wurde in die damalige Nummer 3926.90.92 eingereiht; heute gilt 3926.90.97. | 3926.90.92heute 3926.90.97 |
| 594/200908.07.2009 | O-Ringdichtungen aus Fluorelastomer wurden in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 1417/200728.11.2007 | Künstliche Fingernägel aus geformtem Kunststoff wurden in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 652/200708.06.2007 | Ein Mobiltelefon-Mock-Up aus Kunststoff ohne elektronische Bestandteile wurde in die Warennummer 3926.90.97 eingereiht. | 3926.90.97 |
| 2855/200027.12.2000 | Toilettennecessaires mit Kunststoffinnenfutter, die Fluggesellschaften an Fluggäste verteilen, wurden in die damalige Nummer 3926.90.99 eingereiht; heute sind 3926.90.97 und 3006.91.00 genannt. | 3926.90.99heute 3926.90.97, 3006.91.00 |
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-123/0929.04.2010 | Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung … |
| C-104/2313.06.2024 | Das Urteil legt fest, dass Unterposition 9406.00 eine Kunststoffware zum Schutz von Tieren gegen Witterungseinflüsse nicht als vorgefertigtes Gebäude umfasst. |
| C-215/1028.07.2011 | Das Urteil hält die Verordnung (EG) Nr. 1417/2007 für gültig, soweit sie künstliche Nägel in die Warennummer 3926.90.97 einreiht. |
| C-344/2305.09.2024 | Das Urteil legt Art. 46 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 zu Kunststoffmarkierungen an lebenden Fischen aus, die der wissenschaftlichen Forschung dienen. |
21 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
08Ähnliche Waren
Ähnliche und verwechselte Waren
Gleiche Kategorie, teils andere Nummern. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Kunststoffteil – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Schlüsselanhänger – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Formteil – 3926.90.97.90.0
Kunststoffgehäuse – 3926.90.97.90.0
Handyhülle – 3926.90.97.90.0
Silikon – 3926.90.97.90.0
Figur – 3926.40.00.00.0
Behälter – 3926.90.97.90.0
Dekorationsartikel – 3926.40.00.00.0
PTFE-Dichtung – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Handyhülle – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Kabelbinder – 3926.90.97.90.0
Acryl-Display – 3926.90.97.90.0
Arbeitskleidung – 3926.20.00.00.0
Mauspad – 3926.90.97.90.0
Kunststoff-Halter – 3926.90.97.90.009Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer für Stoffaufnäher
Welcher Werkstoff des Stickgrunds entscheidet bei Stoffaufnähern über die Zolltarifnummer?
Der Spinnstoff des Stickgrunds entscheidet: Chemiefasern führen in die Unterposition 5810.92, Baumwolle in 5810.91 und andere Spinnstoffe in 5810.99. Gestickte Aufnäher aus Chemiefasern mit mehr als 17,50 Euro je kg Eigengewicht gehören in 5810.92.10.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Präferenzen, Maßnahmen und Fußnoten je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA, Zahl je Nummer und die Beispiele
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut der Positionen und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile