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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Töpferware: 6912.00.21.11.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Töpferware (6912.00.21.11.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Töpferware unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Töpferware Produktbild

Töpferware umfasst traditionell handgefertigte Gebrauchsgegenstände wie Teller, Tassen, Schüsseln und Krüge aus Töpferton. Die korrekte Einreihung hängt von Material, Herstellungsverfahren und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Töpferware beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6912.00.21.11.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - aus gewöhnlichem Ton
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 6912 0021 11 - handgearbeitet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0021 11 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Töpferware erfordert eine genaue Prüfung von Material und Herstellungsverfahren. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle und verbindliche Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Töpferware

Der HS-Code für Töpferware lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.21. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.21.11. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.21.11.0.

Einreihung von Töpferware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln. Die Position 6912 erfasst anderes keramisches Geschirr. Nach AV 6 ist für die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen der Wortlaut der Unterpositionen maßgeblich. Die TARIC-Unterposition 6912.00.21.11.0 ist für handgearbeitetes Geschirr aus gewöhnlichem Ton vorgesehen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Töpferware

Alternative Einreihung

6912.00.21.91.0 5,0 %

aus gewöhnlichem Ton - andere (nicht handgearbeitet)

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 5,0 %

aus Steinzeug

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 5,0 %

aus Steingut oder feinen Erden

Alternative Einreihung

6914.90.00.10.0 5,0 %

andere keramische Waren aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Töpferware (6912) ≠ aus gewöhnlichem Ton - andere (nicht handgearbeitet) (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Töpferware bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.21.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Töpferware (6912) ≠ aus Steinzeug (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Töpferware bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.21.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Töpferware (6912) ≠ aus Steingut oder feinen Erden (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Töpferware bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.21.11.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 6912 können auch andere Kapitel oder Positionen für Töpferware relevant sein:

Alternative Einreihung

6912.00.23.10.0 5,0 %

aus Steinzeug

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 5,0 %

aus Steingut oder feinen Erden

Alternative Einreihung

6914.90.00.10.0 5,0 %

andere keramische Waren aus gewöhnlichem Ton handgearbeitet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Töpferware ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Töpferware (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI27653/24-16912.00.23.10.0
Zusammenstellung aus anderem keramischen Geschirr (Schüsseln, Teller, Tassen mit Untertassen), aus Steinzeug
DEBTI12147/19-16912.00.29.10.0
Keramisches Geschirr (Teller) aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton, Steinzeug, Steingut oder feine Erden
DEBTI44412/23-16912.00.23.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen mit Untertassen), aus Steinzeug
DEBTI32393/23-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen), aus Steingut
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Töpferware inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Töpferwaren

Welche Zolltarifnummer hat Töpferware?

Die Zolltarifnummer für handgearbeitete Töpferware aus gewöhnlichem Ton lautet 6912.00.21.11.0. Diese Nummer gilt für keramisches Geschirr wie Teller, Tassen, Schüsseln und Krüge, die für den Tisch- oder Küchengebrauch bestimmt sind und aus Töpferton handgefertigt wurden.

Welchen HS-Code hat Töpferware?

Der HS-Code für Töpferware ist 6912. Er umfasst anderes keramisches Geschirr sowie Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel aus Keramik, ausgenommen Porzellan und Steinzeug. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer lauten 691200.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Töpferware?

Der Drittlandszollsatz für Töpferware der Zolltarifnummer 6912.00.21.11.0 beträgt 5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus China wird zusätzlich ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 % erhoben.

Wie unterscheidet sich Töpferware zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Töpferware erfolgt nach Material und Verwendungszweck. Töpferware aus gewöhnlichem Ton wird unter 6912.00.21.11.0 eingereiht, während Porzellan (6911), Steinzeug (6912.00.23) und Steingut (6912.00.25) eigene Unterpositionen haben. Eine Alternative bei maschineller Fertigung ist 6912.00.21.91.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Töpferware verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Strafzöllen. Zudem kann die Zollabfertigung verzögert werden oder es können Bußgelder wegen falscher Angaben verhängt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Töpferware?

Ja, für Töpferware aus China gilt ein endgültiger Antidumpingzoll von 79 %. Zudem unterliegt die Einfuhr von keramischen Abfällen einer Kontrolle. Bei der Ausfuhr können Beschränkungen für Kulturgüter oder Genehmigungspflichten bestehen, insbesondere bei handgearbeiteten Stücken mit künstlerischem Wert.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Töpferware?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Töpferware lautet 6912.00.21.11.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 691200, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 69120021 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6912002111 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Töpferware?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die letzte größere Änderung für keramische Waren erfolgte 2022. Es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen, insbesondere bei neuen Handelsabkommen oder Antidumpingmaßnahmen.

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