Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Traubensaft ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- Unterposition: 2009 61 - Traubensaft (einschließlich Traubenmost)
- Unterposition: 2009 61 - mit einem Brixwert von 30|oder weniger
Zolltarifnummer: 2009 6110 00 0 - mit einem Wert von mehr als 18|€ für 100|kg Eigengewicht
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung von Traubensaft erfordert die genaue Kenntnis von Brixwert und Warenwert. Bei Abweichungen kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Traubensaft
Der HS-Code für Traubensaft lautet 2009.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.61.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.61.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.61.10.00.0.
Einreihung von Traubensaft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Traubensaft erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind die Beschaffenheit (nicht gegoren, ohne Alkoholzusatz), der Brixwert und der Wert pro 100 kg Eigengewicht. Die Position 2009.61 erfasst Traubensäfte mit einem Brixwert von 30 oder weniger. Die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach dem Wert (über oder unter 18 €/100 kg).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Traubensaft
Alternative Einreihung
Traubensaftkonzentrat, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft (vZTA DEB/2559/05-1, DE15657/16-1, DE5871/17-1, DE21211/10-1)
Alternative Einreihung
Traubensaft, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, nicht konzentriert, anderer
Alternative Einreihung
Traubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, zur Herstellung von Traubensaft
Alternative Einreihung
Traubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, anderer (geringerer Wert)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Traubensaft (2009) ≠ Traubensaftkonzentrat, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft (vZTA DEB/2559/05-1, DE15657/16-1, DE5871/17-1, DE21211/10-1) (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.61.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Traubensaft (2009) ≠ Traubensaft, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, nicht konzentriert, anderer (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.61.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Traubensaft (2009) ≠ Traubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, zur Herstellung von Traubensaft (2009)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.61.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihr Produkt nicht den Kriterien für Traubensaft entsprechen, kommen auch andere Kapitel oder Positionen in Betracht:
Alternative Einreihung
Traubensaftkonzentrat, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft (vZTA DEB/2559/05-1, DE15657/16-1, DE5871/17-1, DE21211/10-1)
Alternative Einreihung
Traubensaft, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, nicht konzentriert, anderer
Alternative Einreihung
Traubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, zur Herstellung von Traubensaft
Alternative Einreihung
Traubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, anderer (geringerer Wert)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Traubensaft ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Traubensaft (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Traubensaft
Der Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich.
Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Traubensaft
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Traubensaft mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Traubensaft
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Traubensaft eingeführt oder unterliegen ähnlichen Zolltarifbestimmungen.
Austernsauce
2103.90.90.89.0 · 7,7 %
Gewürzmischung
0910.91.90.00.0 · 12,5 %
Weizenmehl
1101.00.15.00.0 · 172 EUR/100 kg
Geflügelfleisch
0207.14.10.00.0 · 102,4 EUR/100kg
Prosecco
2204.10.15.00.0 · 32 %
Mandarine
0805.21.90.11.0 · 16 %
Dosen-Zuckermais
2005.80.00.10.0 · 5,1 %
Weißzucker
1701.99.10.00.0 · 41,9 %
Basmati-Reis
1006.30.98.12.0 · 175 EUR/t
