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Lebensmittel & GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Traubensaft: 2009.61.10.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Traubensaft (2009.61.10.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Traubensaft unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Traubensaft Produktbild

Traubensaft ist ein nicht gegorener Fruchtsaft aus Weintrauben. Die Einreihung hängt vom Brixwert und vom Wert pro 100 kg Eigengewicht ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Traubensaft ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2009 - Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  • Unterposition: 2009 61 - Traubensaft (einschließlich Traubenmost)
  • Unterposition: 2009 61 - mit einem Brixwert von 30|oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2009 6110 00 0 - mit einem Wert von mehr als 18|€ für 100|kg Eigengewicht

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Traubensaft erfordert die genaue Kenntnis von Brixwert und Warenwert. Bei Abweichungen kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Traubensaft

Der HS-Code für Traubensaft lautet 2009.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2009.61.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2009.61.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.61.10.00.0.

Einreihung von Traubensaft nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Traubensaft erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich sind die Beschaffenheit (nicht gegoren, ohne Alkoholzusatz), der Brixwert und der Wert pro 100 kg Eigengewicht. Die Position 2009.61 erfasst Traubensäfte mit einem Brixwert von 30 oder weniger. Die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach dem Wert (über oder unter 18 €/100 kg).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Traubensaft

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungTraubensaftkonzentrat, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft (vZTA DEB/2559/05-1, DE15657/16-1, DE5871/17-1, DE21211/10-1)2009.69.51.10.0 0 %
Alternative EinreihungTraubensaft, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, nicht konzentriert, anderer2009.69.51.90.0 0 %
Alternative EinreihungTraubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, zur Herstellung von Traubensaft2009.61.90.10.0 0 %
Alternative EinreihungTraubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, anderer (geringerer Wert)2009.61.90.90.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Traubensaft (2009) ≠ Traubensaftkonzentrat, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft (vZTA DEB/2559/05-1, DE15657/16-1, DE5871/17-1, DE21211/10-1) (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.61.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Traubensaft (2009) ≠ Traubensaft, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, nicht konzentriert, anderer (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.61.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Traubensaft (2009) ≠ Traubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, zur Herstellung von Traubensaft (2009)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Traubensaft bleibt die Zolltarifnummer 2009.61.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte Ihr Produkt nicht den Kriterien für Traubensaft entsprechen, kommen auch andere Kapitel oder Positionen in Betracht:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungTraubensaftkonzentrat, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, konzentriert, zur Herstellung von Traubensaft (vZTA DEB/2559/05-1, DE15657/16-1, DE5871/17-1, DE21211/10-1)2009.69.51.10.0 0 %
Alternative EinreihungTraubensaft, Brixwert >30 bis ≤67, Wert >18 €/100kg, nicht konzentriert, anderer2009.69.51.90.0 0 %
Alternative EinreihungTraubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, zur Herstellung von Traubensaft2009.61.90.10.0 0 %
Alternative EinreihungTraubensaft, Brixwert ≤30, Wert ≤18 €/100kg, anderer (geringerer Wert)2009.61.90.90.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Traubensaft ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Traubensaft (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEB/2560/05-1Traubensaft, rot, Brixwert 16,5–19,5, Wert >18 €/100kg2009.61.10.00.0
DEB/2561/05-1Traubensaftmischung rot/weiß, Brixwert <17, Wert >18 €/100kg2009.61.10.00.0
DEB/56/04-1Roter Traubensaft Direktsaft, Brix 18,5, Wert >18 €/100kg2009.61.10.00.0
DE5648/15-1Traubensaft, Brix <30, Wert >18 €/100kg2009.61.10.00.0
DE15658/16-1Traubensaft rot, Brix 16,5–19,5, Wert >18 €/100kg2009.61.10.00.0
DE15656/16-1Traubensaftmischung rot/weiß, Brix >16,5, Wert >18 €/100kg2009.61.10.00.0
DE18149/10-1Saft aus unreifen Weintrauben, Wert >18 €/100kg2009.61.10.00.0
DEB/2559/05-1Traubensaftkonzentrat weiß, Brix 64–66, Wert >18 €/100kg (Alternative)2009.61.10.00.0
DE15657/16-1Traubensaftkonzentrat weiß, Brix 64–66 (Alternative)2009.61.10.00.0
DE5871/17-1Traubensaftkonzentrat, Brix 64–66 (Alternative)2009.61.10.00.0
DE21211/10-1Traubensaftkonzentrat, Brix 50,9–67 (Alternative)2009.61.10.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Traubensaft

Einfuhrmaßnahmen für Traubensaft
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrDer Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich.
Besondere Maßeinheit EinfuhrBei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Traubensaft

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Traubensaft mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Traubensaft

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Traubensäfte

Welche Zolltarifnummer hat Traubensaft?

Die Zolltarifnummer für Traubensaft (Direktsaft, Brixwert ≤30, Wert >18 €/100 kg) lautet 2009.61.10.00.0. Diese 11-stellige Nummer setzt sich aus dem HS-Code 2009.61, der KN-Code 2009.61.10 und dem TARIC-Code 2009.61.10.0 zusammen.

Welchen HS-Code hat Traubensaft?

Der HS-Code für Traubensaft ist 2009.61. Er umfasst Traubensaft (einschließlich Traubenmost) mit einem Brixwert von 30 oder weniger. Die weitere Unterteilung erfolgt nach dem Wert pro 100 kg Eigengewicht.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Traubensaft?

Der Drittlandszollsatz für Traubensaft der Zolltarifnummer 2009.61.10.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) gilt ebenfalls 0 % Zoll.

Wie unterscheidet sich Traubensaft zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt vor allem zum Traubensaftkonzentrat (2009.69.51) mit Brixwert >30 sowie zu Wein und Weinmost (Kapitel 22). Alternative Einreihungen sind möglich, wenn der Brixwert oder der Warenwert von den Kriterien abweicht. Die genaue Prüfung von Brixwert und Wert ist entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Traubensaft verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Bußgelder und Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Im schlimmsten Fall kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Traubensaft?

Ja, für Traubensaft gelten mehrere Maßnahmen: eine Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Code 465), die Angabe einer besonderen Maßeinheit (Code 110), eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Code 750) sowie Zusatzzölle (Code 695). Diese sind bei der Anmeldung zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Traubensaft?

Die vollständige Zolltarifnummer für Traubensaft ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2009.61.10.00.0. Sie setzt sich aus 6 Stellen HS-Code, 2 Stellen KN-Code, 2 Stellen TARIC-Code und einer zusätzlichen nationalen Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Traubensaft?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Traubensaft ist die Position 2009.61 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Zollsätze oder Maßnahmen.

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