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Lebensmittel & GetränkeKapitel 17Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Bonbon: 1704.90.71.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Bonbon (1704.90.71.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Bonbon unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Bonbon Produktbild

Bonbon ist eine Zuckerware ohne Kakaogehalt. Die genaue Einreihung hängt von der Konsistenz und Zusammensetzung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Bonbon beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 17 - ZUCKER UND ZUCKERWAREN
  • Position: 1704 - Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (einschließlich weiße Schokolade)
  • Unterposition: 1704 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9051 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 1704 9065 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1704 9071 00 0 - Hartkaramellen, auch gefüllt

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit des Bonbons abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Nummer für Ihr Produkt zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Bonbon

Der HS-Code für Bonbon lautet 1704.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1704.90.71. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1704.90.71.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.71.00.0.

Einreihung von Bonbon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Bonbon erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn das Bonbon aus verschiedenen Bestandteilen besteht (z. B. gefüllte Hartkaramelle). Die Position 1704 erfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt – Bonbon fällt hierunter, sofern es nicht als Arzneiware (Kapitel 30) oder Backware (Kapitel 19) einzureihen ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Bonbon

Alternative Einreihung

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen – für weiche/kauende Bonbons (Kaubonbons)

Alternative Einreihung

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse – für Fruchtgummi und Gelee-Bonbons

Alternative Einreihung

1704.90.61.00.0 9,0 %

Dragees – für dragierte Bonbons mit Zuckerschale

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen – für medizinische Bonbons

Alternative Einreihung

1704.90.99.99.9 9,0 %

andere Zuckerwaren (Sammelcode) – Auffangposition für nicht spezifisch genannte Bonbons

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Bonbon (1704) ≠ Weichkaramellen – für weiche/kauende Bonbons (Kaubonbons) (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bonbon (1704) ≠ Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse – für Fruchtgummi und Gelee-Bonbons (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Bonbon (1704) ≠ Dragees – für dragierte Bonbons mit Zuckerschale (1704)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Bonbon bleibt die Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Bonbon-spezifischen Unterpositionen gibt es auch Einreihungen in anderen Kapiteln, die für bestimmte Produktvarianten in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

1704.90.75.00.0 9,0 %

Weichkaramellen – für weiche/kauende Bonbons (Kaubonbons)

Alternative Einreihung

1704.90.65.00.0 9,0 %

Gummibonbons und Gelee-Erzeugnisse – für Fruchtgummi und Gelee-Bonbons

Alternative Einreihung

1704.90.61.00.0 9,0 %

Dragees – für dragierte Bonbons mit Zuckerschale

Alternative Einreihung

1704.90.55.00.0 9,0 %

Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen – für medizinische Bonbons

Alternative Einreihung

1704.90.99.99.9 9,0 %

andere Zuckerwaren (Sammelcode) – Auffangposition für nicht spezifisch genannte Bonbons

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Bonbon ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Bonbon (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10727/13-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen, gefüllt – Fruchtbonbons einzeln in Bonbonpapier gewickelt
DE10724/13-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen – Fruchtbonbons in 4 Geschmacksrichtungen
DEK/383/06-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen, gefüllt – quaderförmige Hartkaramellen mit Füllung
DEK/394/06-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen, gefüllt – ovale Hartkaramellen mit Fruchtaromen
DEK/753/07-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen, gefüllt – ovale Hartkaramellen mit sirupöser Füllung
DEK/752/07-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen, gefüllt – Lakritz-Hartkaramellen
DEK/754/07-11704.90.71.00.0
Hartkaramellen, gefüllt – Apfel-Hartkaramellen
DE11062/09-11704.90.71.00.0
Warenzusammenstellung mit Hartkaramellen als charakterbestimmend
DEBTI9472/24-11704.90.71.00.0
Dragees – dragierte Gummibonbons (Alternative)
DE23284/10-11704.90.71.00.0
Weichkaramellen/Kaubonbons (Alternative)
DE8138/12-11704.90.71.00.0
Gummibonbons (Alternative)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Importmaßnahmen

Drittlandszollsatz

9,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,0 %

Drittlandszoll

USA9,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,0 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen für Bonbon

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Bonbon

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Bonbon-Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein – der Rechner ermittelt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf Basis der Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Bonbon

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Bonbons

Welche Zolltarifnummer hat Bonbon?

Die Zolltarifnummer für Bonbon lautet 1704.90.71.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Hartkaramellen, auch gefüllt, und ist die typische Einreihung für klassische Bonbons. Abweichende Bonbon-Arten wie Weichkaramellen oder Gummibonbons fallen unter andere Unterpositionen der Position 1704.

Welchen HS-Code hat Bonbon?

Der HS-Code für Bonbon ist 170490. Er umfasst Zuckerwaren ohne Kakaogehalt (Position 1704) und wird auf EU-Ebene durch die Kombinierte Nomenklatur weiter unterteilt. Die ersten sechs Ziffern sind international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Bonbon?

Der Drittlandszollsatz für Bonbon (Zolltarifnummer 1704.90.71.00.0) beträgt 9 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Für Indien gilt ein Präferenzzollsatz von 5,5 %.

Wie unterscheidet sich Bonbon zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Bonbon erfolgt nach Konsistenz und Zusammensetzung. Hartkaramellen (1704.90.71.00.0) sind die häufigste Alternative. Weichkaramellen (1704.90.75.00.0) und Gummibonbons (1704.90.65.00.0) sind eigene Unterpositionen. Die genaue Einreihung hängt von der Beschaffenheit ab.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Bonbon verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Bonbon drohen Nachzahlungen von Zöllen, Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren wegen Zollhinterziehung. Auch die Einfuhr kann verzögert werden, wenn die Zollbehörde die Nummer beanstandet. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Bonbon?

Ja, für Bonbon gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Bonbons ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse erforderlich. Zudem unterliegen Lebensmittel der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr mit Beschränkungen (Lebensmittel- und Futtermittelrecht). Auch ein nichtpräferenzielles Zollkontingent kann relevant sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Bonbon?

Die Zolltarifnummer für Bonbon ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 1704.90.71.00.0. Sie setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (2 weitere Stellen) und der TARIC-Code (2 weitere Stellen) sowie einer zusätzlichen nationalen Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Bonbon?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Bonbon ist die Position 1704 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen oder Zollkontingenten.

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