Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1006.20.94.00.0 für Schwarzer Reis gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelGETREIDE10
- PositionReis1006
- Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")100620
- Kombinierte Nomenklaturanderer10062092
- Zolltarifnummermittelkörniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schwarzer Reis
Der HS-Code für Schwarzer Reis lautet 1006.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1006.20.94. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1006.20.94.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1006.20.94.00.0.
Einreihung von Schwarzer Reis nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Schwarzer Reis in die Position 100620 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Kapitelüberschriften und der Positionsbeschreibung. AV 6 legt den Vergleich auf der Ebene der Unterpositionen fest. Die Unterscheidung zwischen Mittelkorn und Langkorn richtet sich nach Anhang II der VO (EU) Nr. 1308/2013.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schwarzer Reis
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunggeschälter Reis, anderer als parboiled, langkörniger | 1006.20.96.00.0 | 30 % |
| Alternative Einreihunggeschälter Reis, anderer als parboiled, rundkörniger | 1006.20.92.00.0 | 30 % |
| Alternative Einreihunghalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis | 1006.30.00.00.0 | 30 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Schwarzer Reis (1006) ≠ geschälter Reis, anderer als parboiled, langkörniger (1006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Reis bleibt die Zolltarifnummer 1006.20.94.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schwarzer Reis (1006) ≠ geschälter Reis, anderer als parboiled, rundkörniger (1006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Reis bleibt die Zolltarifnummer 1006.20.94.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Schwarzer Reis (1006) ≠ halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis (1006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schwarzer Reis bleibt die Zolltarifnummer 1006.20.94.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schwarzer Reis (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI35783/18-1 | Schwarzer Reis - schwarze, ganze, geschälte Reiskörner, mittelkörnig, nicht parboiled | 1006.20.94.00.0 |
| DE12007/13-1 | Langkornklebreis, schwarz, nicht parboiled | 1006.20.96.00.0 |
| DEB/1367/07-1 | Black Sweet Rice, Langkornreis, nicht parboiled | 1006.20.96.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
30 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 30 % | Drittlandszoll |
| USA | 30 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 30 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 30 % | Zollunion |
| Japan | 30 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 30 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 30 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 30 % | EVFTA |
| Thailand | 30 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr | Der Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Präferenzzollkontingent | Aufgrund eines Handelsabkommens kann eine begrenzte Menge dieser Ware zollvergünstigt aus dem Partnerland importiert werden. |
Zollrechner für Schwarzer Reis
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Schwarzer Reis unter Berücksichtigung des Drittlandszollsatzes (30 %), reduzierter Kontingentsätze sowie der Einfuhrumsatzsteuer (7 %). Die endgültige Abgabenhöhe hängt vom Zollwert, dem Ursprungsland und geltenden Präferenzabkommen ab.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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