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Position 0402 – Milch und Rahm, eingedickt oder gesüßt

Position im Zolltarif

04Kapitel02Position

Zu dieser Position gehören Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, etwa Vollmilchpulver, Magermilchpulver und gezuckerte Kondensmilch. Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gehören in Position 0401. Joghurt, Buttermilch und andere fermentierte oder gesäuerte Milch gehören in Position 0403.

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Welche Unterposition aus Position 0402 gilt für Ihr Milchpulver?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0402?

Die Position unterteilt sich zuerst nach Form und Milchfettgehalt. Die Unterposition 0402.10 erfasst Milch in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger. Pulverförmige Ware mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT gliedert sich in 0402.21, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, und in 0402.29 als andere. Alle übrigen Waren gliedern sich in 0402.91, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, und in 0402.99 als andere, wobei die Zolltarifnummern innerhalb dieser Unterpositionen nach dem Milchfettgehalt unterschieden werden.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionMilch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnDiese Seite
Unterpositionin Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
verschieden · 5 vZTA
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT
Unterpositionohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
verschieden · 2 vZTA
mit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
verschieden · 0 vZTA
mit einem Milchfettgehalt von 27 GHT oder weniger
ZolltarifnummerMilch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger und mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 GHT
andere
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 27 GHT
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
andere
Unterpositionohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
verschieden · 1 vZTA
Zolltarifnummermit einem Milchfettgehalt von 8 GHT oder weniger
Zolltarifnummermit einem Milchfettgehalt von mehr als 8 bis 10 GHT
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 10 bis 45 GHT
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
verschieden · 14 vZTA
Zolltarifnummermit einem Milchfettgehalt von 9,5 GHT oder weniger
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 9,5 bis 45 GHT
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere
mit einem Milchfettgehalt von mehr als 45 GHT
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
Zolltarifnummerandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 24 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0402

5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0402. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0402

Rechts: wie viele der 24 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru24 von 24
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ukraine15 von 24
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Mercosur13 von 24
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Neuseeland13 von 24
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kolumbien5 von 24
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Südafrika4 von 24
senkt den ZollZollkontingent · alle Drittländer1 von 24
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder24 von 24
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus24 von 24
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland24 von 24
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder24 von 24
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union24 von 24
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer24 von 24
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland24 von 24
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder24 von 24
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0402

Anmerkungen (5)

Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 1
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-40/8825.05.1989Ein Erzeugnis mit 23,4 % Magermilchpulver, 42,3 % Molkenpulver, 16,2 % Laktose, 7,1 % Calcium-Kaseinat, 10,6 % Natrium-Kaseinat und 0,4 % sonstigen Bestandteilen wird von der Tarifstelle 04.02 A II b) 1 des Gemeinsamen Zolltarifs nicht erfasst; für die Tarifierung dieses Erzeugnisses kommt es auf die Art und Weise seiner Herstellung und die Herkunft einiger seiner Bestandteile nicht an.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0402

Die 24 Warennummern der Position 0402 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19720402.10.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  2. 01.01.19720402.10.19.00.0eingeführt · andere
  3. 01.01.19720402.10.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  4. 01.01.19720402.10.99.00.0eingeführt · andere
  5. 01.01.19720402.21.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  6. 01.01.20120402.21.18.00.0eingeführt · andere
  7. 01.01.19720402.21.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  8. 01.01.19720402.21.99.00.0eingeführt · andere
  9. 01.01.19720402.29.11.00.0eingeführt · Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem …
  10. 01.01.19720402.29.15.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  11. 01.01.19720402.29.19.00.0eingeführt · andere
  12. 01.01.19720402.29.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  13. 01.01.19720402.29.99.00.0eingeführt · andere
  14. 01.01.20080402.91.10.00.0eingeführt · mit einem Milchfettgehalt von 8 GHT oder weniger
  15. 01.01.20080402.91.30.00.0eingeführt · mit einem Milchfettgehalt von mehr als 8 bis 10 GHT
  16. 01.01.19720402.91.51.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  17. 01.01.19720402.91.59.00.0eingeführt · andere
  18. 01.01.19720402.91.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  19. 01.01.19720402.91.99.00.0eingeführt · andere
  20. 01.01.20080402.99.10.00.0eingeführt · mit einem Milchfettgehalt von 9,5 GHT oder weniger
  21. 01.01.19720402.99.31.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  22. 01.01.19720402.99.39.00.0eingeführt · andere
  23. 01.01.19720402.99.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
  24. 01.01.19720402.99.99.00.0eingeführt · andere

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 0402

Welche Unterposition gilt für Milchpulver in Position 0402?

Milchpulver mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger gehört zur Unterposition 0402.10. Milchpulver mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT gehört zu 0402.21, wenn es ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln ist, alle anderen fallen unter 0402.29.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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