01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0402?
Die Position unterteilt sich zuerst nach Form und Milchfettgehalt. Die Unterposition 0402.10 erfasst Milch in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger. Pulverförmige Ware mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT gliedert sich in 0402.21, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, und in 0402.29 als andere. Alle übrigen Waren gliedern sich in 0402.91, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, und in 0402.99 als andere, wobei die Zolltarifnummern innerhalb dieser Unterpositionen nach dem Milchfettgehalt unterschieden werden.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 24 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0402
5 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0402. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0402
Rechts: wie viele der 24 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0402
Anmerkungen (5)
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Weitere 2 Anmerkungen im Wortlaut
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-40/8825.05.1989 | Ein Erzeugnis mit 23,4 % Magermilchpulver, 42,3 % Molkenpulver, 16,2 % Laktose, 7,1 % Calcium-Kaseinat, 10,6 % Natrium-Kaseinat und 0,4 % sonstigen Bestandteilen wird von der Tarifstelle 04.02 A II b) 1 des Gemeinsamen Zolltarifs nicht erfasst; für die Tarifierung dieses Erzeugnisses kommt es auf die Art und Weise seiner Herstellung und die Herkunft einiger seiner Bestandteile nicht an. |
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0402
Die 24 Warennummern der Position 0402 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.19720402.10.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.10.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720402.10.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.10.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720402.21.11.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.20120402.21.18.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720402.21.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.21.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720402.29.11.00.0eingeführt · Milch zur Ernährung von Säuglingen, in luftdicht verschlossenen Behältnissen mit einem …
- 01.01.19720402.29.15.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.29.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720402.29.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.29.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20080402.91.10.00.0eingeführt · mit einem Milchfettgehalt von 8 GHT oder weniger
- 01.01.20080402.91.30.00.0eingeführt · mit einem Milchfettgehalt von mehr als 8 bis 10 GHT
- 01.01.19720402.91.51.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.91.59.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720402.91.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.91.99.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20080402.99.10.00.0eingeführt · mit einem Milchfettgehalt von 9,5 GHT oder weniger
- 01.01.19720402.99.31.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.99.39.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19720402.99.91.00.0eingeführt · in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger
- 01.01.19720402.99.99.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0402
Welche Unterposition gilt für Milchpulver in Position 0402?
Milchpulver mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger gehört zur Unterposition 0402.10. Milchpulver mit einem Milchfettgehalt von mehr als 1,5 GHT gehört zu 0402.21, wenn es ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln ist, alle anderen fallen unter 0402.29.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile




