01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0403?
Position 0403 gliedert sich in die Unterposition 0403.20 für Joghurt und die Unterposition 0403.90 für andere Waren. Innerhalb dieser Unterpositionen wird nach Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Aromatisierung oder Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao sowie nach Pulverform oder fester Form unterschieden. Den Abschluss bildet der Milchfettgehalt mit 3 GHT oder weniger, mehr als 3 bis 6 GHT oder mehr als 6 GHT, bei Pulverform mit 1,5 GHT oder weniger, mehr als 1,5 bis 27 GHT oder mehr als 27 GHT.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 32 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0403
4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0403. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0403
Rechts: wie viele der 32 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0403
Anmerkungen (6)
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0403
Die 32 Warennummern der Position 0403 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20220403.20.11.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger
- 01.01.20220403.20.13.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT
- 01.01.20220403.20.19.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT
- 01.01.20220403.20.31.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger
- 01.01.20220403.20.33.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT
- 01.01.20220403.20.39.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT
- 01.01.20220403.20.41.00.0eingeführt · weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder …
- 01.01.20220403.20.49eingeführt · anderer
- 01.01.20220403.20.51.00.0eingeführt · 1,5 GHT oder weniger
- 01.01.20220403.20.53.00.0eingeführt · mehr als 1,5 bis 27 GHT
- 01.01.20220403.20.59.00.0eingeführt · mehr als 27 GHT
- 01.01.20220403.20.91.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger
- 01.01.20220403.20.93.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT
- 01.01.20220403.20.99.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT
- 01.01.19720403.90.11.00.0eingeführt · 1,5 GHT oder weniger
- 01.01.19720403.90.13.00.0eingeführt · mehr als 1,5 bis 27 GHT
- 01.01.19720403.90.19.00.0eingeführt · mehr als 27 GHT
- 01.01.19720403.90.31.00.0eingeführt · 1,5 GHT oder weniger
- 01.01.19720403.90.33.00.0eingeführt · mehr als 1,5 bis 27 GHT
- 01.01.19720403.90.39.00.0eingeführt · mehr als 27 GHT
- 01.01.19720403.90.51.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger · zuletzt geändert 01.01.1992
- 01.01.19720403.90.53.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT · zuletzt geändert 01.01.1992
- 01.01.19720403.90.59.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT · zuletzt geändert 01.01.1992
- 01.01.19720403.90.61.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger
- 01.01.19720403.90.63.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT
- 01.01.19720403.90.69.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT
- 01.01.19720403.90.71.00.0eingeführt · 1,5 GHT oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2005
- 01.01.19720403.90.73.00.0eingeführt · mehr als 1,5 bis 27 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005
- 01.01.19720403.90.79.00.0eingeführt · mehr als 27 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005
- 01.01.19720403.90.91.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2005
- 01.01.19720403.90.93.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005
- 01.01.19720403.90.99.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen



