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Position 0403 – Joghurt, Buttermilch, Kefir und Sauerrahm

Position im Zolltarif

04Kapitel03Position

Joghurt, Buttermilch, saure Milch, saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch gehören in diese Position, auch eingedickt oder aromatisiert und mit Zucker, Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao. Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, gehören in Position 0402, Molke und Erzeugnisse aus natürlichen Milchbestandteilen in Position 0404.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 0403 gilt für Ihren Joghurt?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0403?

Position 0403 gliedert sich in die Unterposition 0403.20 für Joghurt und die Unterposition 0403.90 für andere Waren. Innerhalb dieser Unterpositionen wird nach Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, Aromatisierung oder Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao sowie nach Pulverform oder fester Form unterschieden. Den Abschluss bildet der Milchfettgehalt mit 3 GHT oder weniger, mehr als 3 bis 6 GHT oder mehr als 6 GHT, bei Pulverform mit 1,5 GHT oder weniger, mehr als 1,5 bis 27 GHT oder mehr als 27 GHT.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelMilch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; natürlicher Honig; genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen
PositionJoghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder KakaoDiese Seite
UnterpositionJoghurt12,8 %, teils Mengen- oder bedingter Zoll · 63 vZTA
weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeauszug, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
Zolltarifnummermehr als 6 GHT
anderer, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
Zolltarifnummermehr als 6 GHT
mit Zusatz von Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeauszug, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren
Zolltarifnummerweniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend
Kombinierte Nomenklaturanderer
anderer, aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT
Zolltarifnummermehr als 27 GHT
anderer, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
Zolltarifnummermehr als 6 GHT
Unterpositionandere
verschieden · 37 vZTA
weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT
Zolltarifnummermehr als 27 GHT
andere, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT
Zolltarifnummermehr als 27 GHT
andere
ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
Zolltarifnummermehr als 6 GHT
andere, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
Zolltarifnummermehr als 6 GHT
aromatisiert oder mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder Kakao
in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer1,5 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 1,5 bis 27 GHT
Zolltarifnummermehr als 27 GHT
andere, mit einem Milchfettgehalt von
Zolltarifnummer3 GHT oder weniger
Zolltarifnummermehr als 3 bis 6 GHT
Zolltarifnummermehr als 6 GHT

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 32 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0403

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0403. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0403

Rechts: wie viele der 32 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Peru32 von 32
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · USA32 von 32
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Schweiz14 von 32
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kolumbien14 von 32
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Algerien6 von 32
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Kanada2 von 32
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Chile1 von 32
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Ecuador1 von 32
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder32 von 32
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus32 von 32
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland32 von 32
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder32 von 32
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union32 von 32
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Färöer32 von 32
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Grönland32 von 32
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder32 von 32
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0403

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 2
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Auf Mischungen, die zu den Positionen 0401 bis 0406 gehören, sind folgende Zollsätze anzuwenden: a) auf Mischungen, in denen einer der Bestandteile mindestens 90 GHT ausmacht, ist der für diesen Bestandteil geltende Zollsatz anzuwenden; b) auf andere Mischungen ist der Zollsatz des Bestandteils anzuwenden, der zu dem höchsten Zollbetrag führt.
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 1
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art.
Weitere 3 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt I, Anmerkung 2
2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren.
Wortlaut · Kapitel 4, Anmerkung 1
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
Wortlaut · Kapitel 4, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Zu Milch und Milcherzeugnissen des Kapitels 4 gehören auch Molkereipermeate, die als Milcherzeugnisse durch einen hohen Gehalt an Lactose gekennzeichnet sind und durch Entzug von Milchfetten und Milcheiweißen aus Milch, Molke, Rahm und/oder süßer Buttermilch und/oder aus ähnlichen Rohstoffen durch Ultrafiltration oder sonstige Verarbeitungsverfahren gewonnen werden.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0403

Die 32 Warennummern der Position 0403 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.20220403.20.11.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger
  2. 01.01.20220403.20.13.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT
  3. 01.01.20220403.20.19.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT
  4. 01.01.20220403.20.31.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger
  5. 01.01.20220403.20.33.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT
  6. 01.01.20220403.20.39.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT
  7. 01.01.20220403.20.41.00.0eingeführt · weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder …
  8. 01.01.20220403.20.49eingeführt · anderer
  9. 01.01.20220403.20.51.00.0eingeführt · 1,5 GHT oder weniger
  10. 01.01.20220403.20.53.00.0eingeführt · mehr als 1,5 bis 27 GHT
  11. 01.01.20220403.20.59.00.0eingeführt · mehr als 27 GHT
  12. 01.01.20220403.20.91.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger
  13. 01.01.20220403.20.93.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT
  14. 01.01.20220403.20.99.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT
  15. 01.01.19720403.90.11.00.0eingeführt · 1,5 GHT oder weniger
  16. 01.01.19720403.90.13.00.0eingeführt · mehr als 1,5 bis 27 GHT
  17. 01.01.19720403.90.19.00.0eingeführt · mehr als 27 GHT
  18. 01.01.19720403.90.31.00.0eingeführt · 1,5 GHT oder weniger
  19. 01.01.19720403.90.33.00.0eingeführt · mehr als 1,5 bis 27 GHT
  20. 01.01.19720403.90.39.00.0eingeführt · mehr als 27 GHT
  21. 01.01.19720403.90.51.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger · zuletzt geändert 01.01.1992
  22. 01.01.19720403.90.53.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT · zuletzt geändert 01.01.1992
  23. 01.01.19720403.90.59.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT · zuletzt geändert 01.01.1992
  24. 01.01.19720403.90.61.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger
  25. 01.01.19720403.90.63.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT
  26. 01.01.19720403.90.69.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT
  27. 01.01.19720403.90.71.00.0eingeführt · 1,5 GHT oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2005
  28. 01.01.19720403.90.73.00.0eingeführt · mehr als 1,5 bis 27 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005
  29. 01.01.19720403.90.79.00.0eingeführt · mehr als 27 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005
  30. 01.01.19720403.90.91.00.0eingeführt · 3 GHT oder weniger · zuletzt geändert 01.01.2005
  31. 01.01.19720403.90.93.00.0eingeführt · mehr als 3 bis 6 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005
  32. 01.01.19720403.90.99.00.0eingeführt · mehr als 6 GHT · zuletzt geändert 01.01.2005

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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