01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 0604?
Die Position 0604 teilt sich in die Unterposition 0604.20 für frische Ware und die Unterposition 0604.90 für andere Ware. Unter 0604.20 gelten die Zolltarifnummern 0604.20.11.00.0 für Rentierflechte, 0604.20.19.00.0 für andere, 0604.20.20.00.0 für Weihnachtsbäume, 0604.20.40.00.0 für Schnittgrün von Nadelgehölzen und 0604.20.90.00.0 für andere. Unter 0604.90 gelten die Zolltarifnummern 0604.90.11.00.0 für Rentierflechte, 0604.90.19.00.0 für andere, 0604.90.91.00.0 für nur getrocknete Ware und 0604.90.99.00.0 für andere.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 0604
3 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 0604. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
03Maßnahmen
Maßnahmen in Position 0604
Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 0604
Anmerkungen (2)
2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701.
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 0604
Die neun Warennummern der Position 0604 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20120604.20.11.00.0eingeführt · Rentierflechte
- 01.01.20120604.20.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120604.20.20.00.0eingeführt · Weihnachtsbäume
- 01.01.20120604.20.40.00.0eingeführt · Zweige von Nadelgehölzen
- 01.01.20120604.20.90.00.0eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.07.2015
- 01.01.20120604.90.11.00.0eingeführt · Rentierflechte
- 01.01.20120604.90.19.00.0eingeführt · andere
- 01.01.20120604.90.91.00.0eingeführt · nur getrocknet
- 01.01.20120604.90.99.00.0eingeführt · andere
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 0604
Welche Zolltarifnummer gilt für frisches Schnittgrün von Nadelgehölzen in Position 0604?
Frisches Schnittgrün von Nadelgehölzen gehört in die Zolltarifnummer 0604.20.40.00.0, denn es fällt unter die Unterposition 0604.20 für frische Ware.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen


