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Position 0701 – Kartoffeln, frisch oder gekühlt

Position im Zolltarif

07Kapitel01Position

Zu dieser Position gehören frische oder gekühlte Kartoffeln, darunter Pflanzkartoffeln und Saatkartoffeln. Tomaten, frisch oder gekühlt, gehören in Position 0702.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 0701 gilt für Ihre Kartoffeln?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 0701?

Die Position wird in Pflanzkartoffeln und Saatkartoffeln (Zolltarifnummer 0701.10.00.00.0) und andere Kartoffeln unterteilt, die in der Unterposition 0701.90 zusammengefasst sind. Innerhalb der Unterposition 0701.90 gilt die Zolltarifnummer 0701.90.10.00.0 für Kartoffeln zum Herstellen von Stärke und die Zolltarifnummer 0701.90.50.00.0 für Frühkartoffeln vom 1. Januar bis 30. Juni. Die Warennummer 0701.90.90 umfasst die übrigen Kartoffeln.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden
PositionKartoffeln, frisch oder gekühltDiese Seite
ZolltarifnummerPflanzkartoffeln/Saatkartoffeln
4,5 % · 0 vZTA
Unterpositionandere
11,5 % · 61 vZTA
Zolltarifnummerzum Herstellen von Stärke
andere
ZolltarifnummerFrühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

Ihre Ware einreihen

Welche der 4 Warennummern gilt für Ihre Ware?

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 0701

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Position 0701. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 0701

Rechts: wie viele der 4 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Türkei3 von 4
senkt den ZollPräferenzzollkontingent · Schweiz1 von 4
senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle Länder1 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · APS-Länder (allgemeine Regelung)1 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Mercosur1 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Armenien1 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Chile1 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Libanon1 von 4
senkt den ZollPräferenzen in Verbindung mit der Endverwendung · Mexiko1 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · alle Länder4 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · Belarus4 von 4
erhöht den ZollZusatzzoll · Russland4 von 4
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt Einschränkungen (Einfuhr) · alle Länder1 von 4
PflichtAnmeldung der Unterposition unterliegt Einschränkungen (Ausfuhr) · alle Länder1 von 4
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle Länder4 von 4
KontrollePflanzengesundheitskontrolle · alle Länder3 von 4
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 0701

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 7, Anmerkung 3
3. Zu Position 0712 gehören alle getrockneten Gemüse der in den Positionen 0701 bis 0711 erfassten Arten, ausgenommen: a) getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte (Position 0713); b) Zuckermais in Form von Waren der Positionen 1102 bis 1104; c) Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln (Position 1105); d) Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713 (Position 1106).
Wortlaut · Abschnitt II, Anmerkung 1
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 0701

Die vier Warennummern der Position 0701 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19720701.10.00.00.0eingeführt · Pflanzkartoffeln/Saatkartoffeln
  2. 01.01.19720701.90.10.00.0eingeführt · zum Herstellen von Stärke · zuletzt geändert 01.01.1988
  3. 01.01.20000701.90.50.00.0eingeführt · Frühkartoffeln, vom 1. Januar bis 30. Juni
  4. 01.01.19720701.90.90eingeführt · andere · zuletzt geändert 01.01.2000

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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